VOR- UND FRÜHGESCHICHTLICHE SKIZZE

 

         Sobald die Werre oder Werne - wie der Wasserlauf im Südosten des heutigen Kreises Lippe in alter Zeit genannt wurde - vom Quellgebiet in Wehren zunächst nach Süden strebend, dann aber vor dem sogenannten Kohlenberg mit sanfter Wendung ihren Weg nach Westen nimmt, bildet sie mit einer langen Talschneise die natürliche Trennung des Lippi­schen Weserberglands vom Teutoburger Wald. Der die Werretalung im Süden begleitende Höhenzug schließt im Verein mit dem Bellenberg im Osten und dem Osterberg im Westen die "Hornsche Senke" fast zu einem Kessel, hinter dem im Süden die noch bis ins 16.Jah­rhundert "Osning" genannte Bergkette mit ihren Kuppen von Sternberg (402 m), Barnacken (446 m) und Velmerstot (468 m) weithin die Landschaft beherrscht.

Am Oberlauf der jungen Werre, zwischen den versumpften Talböden "Im Hagen" und dem "Beinker Bruch" mit ihren reichen Schwefelmoorlagern findet sich uraltes Kulturland. Die ergiebigen Kohlensäuregas- und Calciumsulfatadern des Mittleren Keuper werden einmal die einstige Corveyer Kurie und spätere Bauerndorf Meinberg aus der Zeit nach der letzten Jahrtausendwende zum beliebten Kurort avancieren lassen. Aber noch Jahrhunderte bevor die benachbarten Ortschaften Vahlhausen (in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts) und Meinberg (gegen Ende des 10. Jahrhunderts) in den Besitzverzeichnissen der Reichsabtei Corvey auf­tauchen, hatten sich am Oberlauf der Werre, im heutigen Wilberg, Ackerbau treibende Siedler niedergelassen.

"Eine Viertelstunde unterhalb Meinbergs", wie Amtsrat Krücke im Jahr 1785 die Lage des Dorfes Wilberg beschreibt - der alte Meilenstein ist noch heute erhalten - und die Werre kaum 4 1/2 km alt ist, fand sich Anfang Mai 1993 der Nachweis: Archäologen beobachteten im Auftrag der Bodendenkmalpflege die Trasse eines Rohrleitungsbaues, die von Nordost nach Südwest diagonal den katastermäßig so genannten "Achternkamp" zwischen Wilber­ger Holz und dem alten Grünen Weg, jetzt Wilberger Straße durchschnitt. In leichter Nord­hanglage mit Neigung zur Werre und der mit ihr parallel verlaufenden Bundesstraße 239 legten schwere Baumaschinen in einer Tiefe von ca. 80 cm Bodenverfärbungen frei, die als Pfostenreste identifiziert werden konnten. Die daraufhin erfolgte Erweiterung der etwa 8 bis 10 m breiten Trasse auf ca. 20 m und darüber, brachte schließlich an die 25 bis 30 Pfosten­löcher und 5 Gruben zu Tage, jedoch ließen ihre Anordnung die erhoffte Rekonstruktion eines Grundrisses nicht zu. Es hätte einer großzügigeren Ausdehnung des Grabungsareals bedurft, als dies unter dem Zeitdruck der Baumaßnahmen möglich war, um etwa eine verbindliche siedlungshistorische oder gar kulturanthropologische Aussage ermitteln zu können. So scheiterte auch hier, wie bereits auf anderen Fundstätten um Werre und Bega, der Versuch, mittels der geborgenen Keramikscherben Gefäßformen und ihre Verzierungen zu rekonstruieren, was eine präzisere Bestimmung der Siedlungsperiode gewährleistet hätte, als der epochale Begriff "Eisenzeit" auszusagen imstande ist. Auch im Hinblick auf komparative Funde der Region im Werre- und Begabecken bleibt - mit Einschränkung - der Informationswert leider unzulänglich. Jahrhundertelange intensive landwirtschaftliche Nutzung haben auch auf dem Wilberger Achternkamp, selbst in tieferen Bodenschichten, für die Archäologie erhebliche Störungen verursacht.[1] 

         Der Verzicht auf eine großräumige Untersuchung des Fundplatzes ist um so bedauerlicher, da u.a. der allgemeine Kenntnisstand über den heimischen Haus- und Siedlungsbau, vor allem während der so genannten römischen "Kaiserzeit", weitgehend unzureichend ist. Mit den Versuchen des Freilichtmuseums Oerlinghausen im Teutoburger Wald ist dennoch eine akzeptable Annäherung gelungen, wenn gleich die Frage, ob Vorstufe des Fachwerks oder Blockhütten­system mit Balkenschichtung unbeantwortet bleibt. Folglich ist auch ungewiss, welcher ethnischen Gruppierung die eisenzeitlichen Bewohner im Wilberge angehörten, worüber ein üblicherweise zu einer Siedlung gehörender Bestattungsplatz Informationen geliefert hätte, wäre ein solcher im Bereich des begrenzten Grabungsareals aufgefunden worden. Handelte es sich tatsächlich um Cherusker, wie übereilt angenommen? Oder Chatten, Sugambrier, gar Brukterer oder Angrivarier? Vielleicht die von Tacitus genannten Dulgibinen, die man exakt im "Wethigau" vermutet [2]- einer später von den Sachsen so bezeichneten, nicht näher ein­grenzbaren territorialen Einheit im Südosten Lippes - obwohl nichts Näheres über diesen Volksstamm bekannt ist?

          Die archäologischen Funde in Wilberg erbrachten allemal die Gewissheit, dass hier zwi­schen ausgehender Bronzezeit und der Völkerwanderung bereits Siedler Rhein-Wesergermanischer Kultur ansässig waren, ob nun periodial oder kontinuierlich. Die Grundstückseigner von und um den Achternkamp in Wilberg aber sind zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt, da nach Ansicht der Archäologen wertvolle Oberflächenfunde möglich sind.

          Bereits vor Jahrzehnten waren Zeugnisse altbronzezeitlicher Besiedlung in unmittelbarer Nachbarschaft, am Brautberg in Schmedissen und in Lenstrup mit der Entdeckung von Erdhügelgräbern bekannt geworden. Vom Werretal im Wilberge sind es in nördlicher Richtung nur ca. 2 km bis zu den dreieinhalbtausend Jahre alten frühbronzezeitlichen Steinhügelgräbern, den Schalensteinen und rätselhaften Steinsetzungen im Leistruper Wald, im Volksmund "Opfersteine" genannt. Angeblich sollen sie zu der etwa 2 1/2 km südsüd­westlich im Tal der Wiembecke am Bärenstein im Teutoburger Wald gelegenen hohen Sandstein-Felsengruppe der Externsteine - mittelalterlichen Urkunden zufolge "Agistersten" (1093/1165) oder "Egesterenstein " (1130) genannt - in kultischer Beziehung stehen. Bis in das 16. Jahrhundert hinein lässt sich die Debatte um die nicht unbegründete Hypothese verfolgen, wonach es sich um eine zentrale Stätte vorchristlicher religiöser Kulte handeln soll.

          Immer schon gab es für den imaginativ veranlagten Menschen besonders prädestinierte Orte von urwelthaftem Charakter, von Erhabenheit oder besinnnlicher Stille, wo er sich im Einklang mit der Natur und göttlichen Mächten fühlen konnte. Der Reformationspastor Hermann Hamelnann[3] schreibt bereits 1564 vom Horn benachbarten „rupes picarum" (=Elsterfelsen), dem Externstein, es handle sich um ein uraltes Denkmal, von dem schon in alter Zeit (!) berichtet werde. "Ich las einmal, dass aus jenem 'rupes picarum', da es sich um einen "idolo gentilico" (=heidnischen Götzentempel) handele, "Karl der Große einen Gott geweihten und mit Apostel­bildern ausgestatteten Altar gemacht hat“. Knapp ein Jahrhundert später, im Jahr 1654 heißt es dann, dass der seit "viele säculis" (seit Jahrhunderten, viele Menschenalter) "verübter großer Devotion halber (hochverehrte) Egestern Stein" für heilig galt, ungeachtet dessen, dass "Ihre Gräfliche Gnaden", der reformierte Hermann Adolf zur Lippe, die vermeintliche "Heiligkeit dieses Ortes" als eine "Abgötterey" verwarf. Abgötterei aber war nach der gängigen Vorstellung der damaligen Zeit das Privileg von Hexen, war Teufelswerk, wider­sprach also dem rechten christlichen Glauben. Nicht auszuschließen ist zudem die List des Lippischen Kalvinisten, gleichzeitig seine katholischen Paderborner Widersacher abzustrafen. In diesen Kontext gehört wohl auch die skurrile Idee, die für ihn wertlosen Steine "für ein gut Stück Geld" zu verkaufen.[4] Der Handel mit dem interessierten Großherzog von Florenz aber kam nicht zustande, ahnte der Graf doch Intrigen, da sich der „Thumbherr“ (Domherr) gar zu verdächtig für das Geschäft einsetzte. Schließlich waren, den urkundlichen Belegen zufolge, die Bemühungen des Paderborner Klosters Abdinghof um den Besitz des "Egesterstein" - sei es nun durch Ankauf, durch Christianisierung mittels Steinmetzarbeiten einschließlich der Behauptung, es handle sich um den Nachbau der Heiliggrabanlage von Jerusalem, ferner durch Errichtung einer Kapelle, Anbringung einer über dem Grotteneingang im Inneren versteckten Inschrift als Besitzanzeige (irrtümlich als „Kapellenweihe“ interpretiert), schließlich durch Erhebung zum „geistlichen Beneficium", Ansiedlung eines "Klausners“, Berufung eines "Rectors" mit dem offenkundig vergeblichen Versuch, dort regelmäßig „Heilige Messe lesen" zu lassen unter der später nachgereichten Berufung auf einen Wallfahrtsort - bereits einige Säcula alt und gescheitert noch bevor die Reformation (aus Paderborner Sicht "eingerissene sectische Neuerung“) und der Zugriff der Lippischen Grafen diese Aktivitäten beendeten. Seine Haltung zur angeblichen Heiligkeit dieses Ortes demonstrierte der Graf nach dem Dreißigjährigen Krieg mit dem Bau einer so genannten „Externsteiner Lust“, einem nutzlosen Bauwerk, das sogleich nach seinem Tod verfiel und für die Archäologie erhebliche Störungen am Objekt hinterließ. Zur Zeit Goethes hingegen, um 1823, glaubte man noch von „alten Teutschen“ zu wissen, von denen hier „Sonne und Mond verehrt worden“.[5]

          Die mit Sicherheit nicht unbegründeten Bemühungen um die Christianisierung dieser Felsenwelt, die auch als Standort der historisch verbürgten „Irminsul“ gehandelt wird, überliefert uns immerhin als eindrucksvollstes Zeugnis seiner bewegten Geschichte das bereits mit dem Versuch der Datierung nicht weniger umstrittene, aber kunst- und kulturhistorisch wohl bedeutendste mittelalterliche Großrelief nördlich der Alpen, die berühmte „Kreuzabnahme“. Dieses Werk eines unbekannten Meisters findet seine Vorbilder wohl nur an den Felsennekropolen des Orients, wo sie jedoch dem christlichen Zeitalter weit voraus sind. Die Komposition des Hochreliefs bezeugt den Kenner der Antike, wenn er hier auf einzigartige Weise die Ereignisse des Heilsgeschehens nach dem Evangelium des Johannes komprimiert.

          Jeder halbwegs Verständige antiker Kulturen des Mittelmeerraums, der Levante oder des Orients erkennt bereits beim ersten Hinsehen das klassische System einer solchen Felsennekropole, was sich bei näherer Untersuchung durchaus bestätigt. Die Bestattungsstätte (Arkosolium in unmittelbarer Straßenähe) eines verehrten Stammesfürsten und seiner Sippenangehörigen oder Mitstreiter (Urnen in benachbarten Felsenhöhlen und Nischen, nachgewiesen durch Scherbenfunde im späten Mittelalter)[6] an exponiertem Ort verbindet sich hier überraschend mit dem Totenorakel, wofür die schriftlich beglaubigte Pythia des Nordens, die germanische Seherein Veleda oder etwa ihre Vorgängerin Albruna mit hoher Wahrscheinlichkeit als Beleg angeführt werden können. Auch die Einbeziehung des Gestirnekults (Befragung des Orakels z. Zt. der Sonnenwende?) gehört durchaus hier her und verdient ernsthafte Beachtung, wird doch die mythische Erscheinung und ihr Einfluss auf den Bataveraufstand unter Civilis in den Jahren 69/70 durch das Zeugnis des Tacitus unvermittelt zum historischen Gegenstand. Ermutigt durch das Orakel der germanischen Seherin, vertrieb der Heerführer die Legionen Kaiser Vespasians vom Niederrhein bis Augusta Treverorum (Trier) und die römische Militärführung suchte den Kompromiss mit dem Schluss: „Schiedsrichter werden uns Civilis und Veleda sein“. Der römische Geschichtsschreiber bewundert den geheimnisvollen Einfluss dieser Halbgöttinnen: „Es wohnt ihnen sogar etwas Heiliges und Seherisches inne und sie (die Germanen, d.V.) verschmähen nicht ihre Ratschläge, schätzen gering nicht ihre Bescheide. Haben wir doch gesehen, dass …Veleda lange bei den meisten an einer Gottheit statt gehalten wurde, aber in alten Zeiten haben sie Albruna und mehrere andere verehrt.(…)Aber persönlich Veleda aufzusuchen und sie gar anzureden, blieb ihnen versagt. Man hielt sie von ihrem Anblick fern, damit man umso größere Ehrfurcht vor ihr habe. Sie selbst wohnte in einem hohen Turm.“[7]  Wo aber gab es denn lippeaufwärts einen „hohen Turm"?   

         Das Fehlen schriftlicher Nachweise und die eklatante Inkohärenz des verbliebenen Bestands infolge Plünderung und Zerstörungen erschweren jedoch die Rekonstruktion eines schlüssigen Konzepts der Gesamtanlage.  Sowohl phantastische Spekulationen als auch geradezu groteske Diskurse selbst unter Historikern um das leider in seiner langen Geschichte allzu häufig für die Archäologie gestörte Objekt, gaben bisher einer vor­behaltlos profunden Forschung keine reelle Chance. Die abstrakte Methode der Wissenschaft und die konstituierende Einbildungskraft des Glaubens haben – wie zumeist hinsichtlich der veränderbaren Maßstäbe des Wahrheitsanspruchs – keinen akzeptablen Konsens erzielen können. Allein die beeindruckende Naturschönheit und die schier unglaubliche Faszination des Au- und „Ur“-Walds am Bärenstein erklären noch heute die fast zweitausend Jahre alten Worte des Tacitus: „Wälder und Haine weihen sie und nennen mit Namen von Göttern jenes Geheimnisvolle, was sie allein in der Verehrung schauen.“

Wohl einer der wichtigsten West-Ost Fernverkehrswege unserer Frühgeschichte passierte eben an dieser Stelle das einst unwegsame Gebirge, wo sich der nordwestlich ausgerichtete Höhenzug des „Osning“ scharf nach Süden wendet und kartographisch eine Ecke bildet. An den hier spektakulär das Tal der Wiembecke sperrenden Felsmassen der „Agisterstene“ vorbei wand sich diese uralte Heer- und Handelsstraße, der „Helleweg“ genannt, bis zu den Weserübergängen bei Hameln und Höxter, wobei er – von Soest gekommen – zwischen Horn und dem heutigen „Bad“ Meinberg auch die Wilberger Flur tangierte.

         Der unzweifelhaft historischen Relevanz dieses Landstrichs mit seiner auffälligen geographischen und topographischen Situation, vermag sich entgegen allen Einwänden auch heute noch kein gewissenhafter Historiker zu entziehen, vor allem, wenn etwa die viel umstrittene Lokalisierung der politisch wie kulturhistorisch gleichermaßen bedeutsamsten Schlacht des wohl hundertjährigen Römisch-Germanischen Krieges zwischen Cheruskern und deren Verbündeten gegen die fremden Eindringlinge im „saltus teutoburgiensis“ des im Nachgang errechneten Jahres „9“ in Frage steht.

         Die sensationellen archäologischen Funde bei Kalkriese/Barenaue östlich von Bramsche am bereits im Flachland verschwindenden Wiehengebirgsausläufer bestätigen die bisherigen Rekonstruktionsversuche des Geschehens eher, als dass sie den Ort des Untergangs der drei Varus-Legionen und ihres Trosses definitiv beglaubigen könnten. Noch ist kein Feldzeichen der an die zwanzigtausend Mann starken Armee an dieser Stelle zutage getreten und eine Varianische Münze hat sich mit Sicherheit neben Tiberianischen (!) u. a. auch noch in den Taschen eines Germanicus-Legionärs befunden, dessen Truppen sich im Jahr 16 auf dem Rückzug von Idistaviso an der Weser und vom Angrivarierwall - die Lippischen Bergwälder meidend - am Nordhang des Wiehengebirges mit den germanischen Verbündeten heftige Gefechte lieferten. Beeindruckend konstatiert man indessen die Präzision der Berichte des römischen Historikers Cornelius Tacitus, wonach die Reste der Römer-Legionen im Quellbereich von Ems und Lippe untergingen. Mit der Bergung von Relikten des Germanisch-Römischen Krieges bei Kalkriese dürften vor allem bisher weniger oder unbekannte Perspektiven der Ereignisse zu untersuchen sein, die sich, nunmehr eindeutig erwiesen, im Bereich der natürlichen Weserfestung“, den Ausläufern der deutschen Mittelgebirge Osning/ Teutoburger Wald und Wiehengebirge, zugetragen haben. So unsicher sich bis heute die umstrittene Lokalisierung des Schlachtfelds auch darstellt – wenn es denn überhaupt ein solches gab - um so bedenklicher scheint es, dass eine infrastrukturell benachteiligte Region mittels moderner Vermarktungsstrategien und inkorrekter historischer Deutungen archäologischer Funde ihre Aufwertung betreibt, mit der fragwürdigen Bilanz, die Verantwortung für Millionensubventionen abzusichern.  

          Der römische Kaiserbiograph und Zeitgenosse des P. C. Tacitus, G. Suetonius Tranquillus, genannt Sueton, (geb. um 75 n.Chr.), bediente sich des Archivs Kaiser Hadrians (117-138) und fand dort offenbar nichts über bedeutende Erfolge des römischen Heerführers Germanicus in den Jahren 15 bis 16, trotz massiver Unterstützung und strenger Vorkehrungen des eigens vor Ort erschienenen Kaisers Tiberius. Indessen betont Sueton umso mehr „eine glückliche Beendigung des Feldzuges“ und die strategisch propagandistische Verehrung des Germanicus. Dementgegen beschreibt er die gewaltige Erschütterung des Imperiums nach der vernichtenden Varus-Niederlage durch Arminius und seiner Verbündeten, den Brukterern, Angrivariern, Marsern, Chatten u.a.m. an der germanischen Front ausführlicher:

          „Schwere und schimpfliche Niederlagen hat er (Kaiser Octavianus Augustus, 30 v. bis 14 n.Ch., d.V.) überhaupt nur zwei und beide in Germanien erlitten, die des Lollius (16. v.Ch. bei Aachen gegen die Sugambrier, d.V.) und die des Varus. Bei der Lollianischen war der Schimpf größer als der Verlust, die Varianische dagegen war fast vernichtend für das Reich, indem drei Legionen mit dem Oberbefehlshaber, den Unterfeldherrn und sämtlicher Hilfstruppen (6 Kohorten und 3 Auxiliarkohorten, d.V.) niedergehauen wurden. Als er diese Nachricht erhalten hatte, ließ er alle Stadtteile mit Soldatenabteilungen besetzen, damit kein Auflauf entstehe, und verlängerte sämtlichen Provinzialstatthaltern ihr Kommando, um durch erfahrene und mit den Einwohnern vertraute Männer die Untertanen des Reiches in Gehorsam zu halten. Zugleich gelobte er dem besten und höchsten Iupiter große Spiele mit der Gelöbnisformel: ´Wenn er den Staat wieder zu besserem Glück gewendet haben würde`, wie das im Cimbrischen und Marsischen Krieg gleichfalls geschehen war. Ja, es heißt, seine Niedergeschlagenheit sei so groß gewesen, dass er monatelang Haupthaar und Bart wachsen ließ und wiederholt den Kopf mit dem Ausruf gegen die Türen stieß: ´Quinctilius Varus, gib mir die Legionen wieder!` und dass er den Jahrestag der Niederlage stets als einen Klage- und Trauertag begangen hat. Im Heerwesen traf er mannigfache Änderungen und neue Einrichtungen, wie er auch auf manchen alten Brauch zurückgriff. Die Kriegszucht handhabte er aufs strengste.“[8]     

          Wo auch immer im Bereich der „Weserfestung“ die Arminius-Schlacht stattfand, mit dem Sieg der Cherusker und ihrer Verbündeten wurde der Expansion Roms ein Ende gesetzt. Erst Jahrhunderte später, mit der Niederlage der sich über drei Jahrzehnte und noch darüber hinaus verzweifelt wehrenden Sachsen unter Herzog Widukind in der Schlacht bei Theotmalli ( Detmold, 785) - die ebenfalls tragische Berühmtheit für den Gang der Geschichte erlangte - sollten sich dem Frankenkaiser Karl, gen. „Carolus Magnus“, unter dem Banner des Christentums die Tore Norddeutschlands öffnen:                                                                                      

         Ein König von der Art, wie ihr ihn bisher nicht habt (Christus, d.V.), wird jener König sein“, verkündeten die neuen Eroberer. Aber der friedliche Versuch eines Priesters Lebuin, die heidnischen Sachsen vom „Königreich“ des Christengottes zu überzeugen, stieß auf wenig Gegenliebe und der fromme Mann folgte offenbar seinem Auftraggeber, indem er mit alttestamentarischen Gottesstrafen drohte: „Wenn ihr also nicht wollt, dass das geschieht, kündigt er euch dies an: Es ist euch im Nachbarland ein König bereitet (Karl der Große, d.V.), der in euer Land eindringen, rauben und verwüsten, eure Besitzungen denen übergeben wird die er aussuchen wird (den Thüringern, d.V.), euch ins Exil führen, enterben und töten wird, ihm werden ihr und eure Nachkommen unterworfen sein.“[9]

          Der Biograph und persönliche vertraute Karls, Abt Einhard (770-840), berichtet in seiner „Vita Caroli Magni“ von 70 000 erschlagenen Sachsen und der Zerstörung ihres Heiligtums, der „Irminsul“. Nach der Schlacht bei Detmold – von der bis dato ebenfalls jede archäologische Spur fehlt – erfolgte, verfasst wahrscheinlich in „Lipp-spring“ bei Paderborn, der methodisch für künftige Zeiten beispielhafte Umerziehungserlass des fränkischen Eroberers, das „Capitulatio de partibus Saxoniae“, das erste sächsische „Königsgesetz“, ergänzt im Jahr 797 zu Aachen durch das „Capitulare Saxonicum“. Die Einführung des christlich-römischen Rechtswesens, die „congregatis Saxonibus“, wurde vom Kaiser und seinem „Gefolge“, den „ehrwürdigen Bischöfen und Äbten“, einer Abordnung von Engern, West- und Ostfalen unter Bedrohung von Waffengewalt, Hinrichtung und Deportation diktiert. Mit dieser „Verfassung“ räumte man der „Kirche Christi … größere und hervorragendere Rechte“ ein, „als die Heiligtümer der Götzen hatten“. Wer aber „in der Gegnerschaft der Christen verharren will, sterbe des Todes …“ und „wer sich versteckt und ungetauft sich verbergen will … sterbe des Todes …“, wer auch immer sich „hinterlistig gegen den König oder das Volk der Christen verabredet, sterbe des Todes“. Gleichfalls ist des Todes, wer die 40 Fastentage ignoriert und nach „Brauch der Heiden“ die Feuerbestattung weiterhin betreibt oder den heidnischen Dämonen Opfer darbringt: „Wenn jemand bei den Quellen oder Bäumen oder Hainen seine Andacht verrichtet oder etwas nach der Sitte der Heiden darbringt und zur Ehre der Dämonen isst“, büße er, „wenn er Adeliger ist 60 Schillinge, wenn Freier 30, wenn Halbfreier 15, wenn sie nichts haben … sollen sie zum Dienst der Kirche geschenkt werden, bis diese Schillinge gezahlt sind“. Auch wird befohlen, „dass die Leichen der christlichen Sachsen zu den Friedhöfen der Kirchen gebracht werden sollen und nicht zu den Grabhügeln der Heiden“. Schließlich heißt es in Paragraph 17: „In gleicher Weise schreiben wir nach Gottes Gebot vor, dass alle den zehnten Teil des Vermögens und ihres Erwerbes den Kirchen und Pfarren geben und so Adelige wie Freie und in gleicher Weise auch Halbfreie ihren Teil Gott zurückgeben sollen, wie ihn Gott jedem Christen gegeben hat.“[10] 

         Über die „leichteren“ Straftaten ist man „übereingekommen: es sollen zu einer jeden Kirche diejenigen Gaugenossen, die der Kirche zu geben haben, einen Hof und 2 Hufen Landes abgeben, und je 120 Personen, Adelige und Freie, in gleicher Weise auch Halbfreie, sollen einen Knecht und eine Magd derselben Kirche zuwenden“. Desgleichen sollen als „Friedensgeld“ oder „irgendeine Bannbuße durch Christi Gnade der zehnte Teil“ an die Kirchen und Pfarren gegeben werden. Insgesamt 111 Satzungsparagraphen erfassen die „todeswürdigen“ und „leichteren“ Zuwiderhandlungen gegen die neuen Verordnungen des Christianisierungsprogramms. Welcher Gesetzesverstoß jedoch dem adligen oder edlen „Gaugenossen“ einen Hof und zwei Hufen Land kosteten, wird nicht vermerkt. Das fehlende strafwürdige Delikt erlaubt allerdings auch eine andere Interpretation des lateinischen Textes: Jedem sächsischen Edlen wird unter Strafandrohung auferlegt, gleichsam als Ratifizierung dieser „Satzungen“ einen Hof und zwei Hufen Land einschließlich personeller Besetzung der Kirche zu übertragen.  

          Am Weserübergang bei Höxter errichteten die Benediktinermönche Adalhart und Wala (Vettern Karls des Großen) aus Corbi an der Somme unter dem Protektorat Ludwig des Frommen im Jahr 822 „Corbeia Nova“ (Neu-Corbi = Corvey), wohl das einflussreichste Kloster im alten Sachsen, in dem sich auch der „Apostel des Nordens“ Ansgar aufhielt. Der Reichtum des Klosters wuchs zusehends durch zahllose „Übereignungen“ (Traditionen) von zum Teil großen Gütern sächsischer Edelinge, sei es nun gemäß der neuen „Gebote“ guten Glaubens, sei es infolge beständiger militanter Bedrohung oder durch Massendeportationen unbotmäßiger Bevölkerungsgruppen. Mit der schriftlichen Fixierung dieser Besitzabtretungen oder „Schenkungen“ werden nun auch Namen zahlreicher lippischer Ortschaften fassbar. Mit ihnen tauchen u.a. Fahlhausen und Meinberg und in dessen Gefolge späterhin auch Wilberg aus der Ungewissheit zeitlicher Ferne auf und gliedern sich in die Geschichte ein.

 

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[1] Nach frdl. Auskunft von Grabungsleiter Dr. H.-O Pollmann, Detmold

[2] Wethigau, auch Withigau, Wethigo u.a.: Der altsächsische Begriff kann nicht ohne Bedenken nach allg. Lesart mit Weizengau übersetzt werden. Nennenswerter Weizenanbau ist für diesen Gau (Region Horn-Bad-Meinberg, Heiligenkirchen, Detmold) im entsprechenden Zeitraum nicht nachgewiesen. Gaubezeichnungen nach Feldfrüchten sind ausgesprochen untypisch. – Nach Wegfall lautähnlicher Begriffe für Weizen verbleiben zur möglichen Deutung nach F. Holthausen, Altsächisches Wörterbuch, Münster 1954: wehti = Geisteskraft, Weihe; wehiti = Reliquie; wihian = weihen, segnen; wihite = Heiligung (got.); wiht = Wicht. A. Ziemann, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, 1938: hviti = Schoß, Busen; wizago (ahd) = Prophet; wizzagin(ne) = Weissagung. M. Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, 1961: withinne = Zwergin, Wicht. A. Lübben, Mittelniederdeutsches Handwörterbuch, Leipzig 1888, Repr. Darmstadt 1989: weten(e) = wissend, verständig; wetlich = verständig; wittichheit = Wissen, Kenntnis, Kunde, witlik = kundig, offenbar; wit = Gesetz. E. Kittel kennt in Geschichte des Landes Lippe, Köln 1957 den Begriff weizzagavi ohne die Quelle zu nennen und glaubt dafür Weizengau einsetzen zu können.    

[3] Hermann Hamelmann, Schlichter und kurzer Abriß der Städte und Flecken Westfalens, Lemgo 1564. Pastor Hamelmann, geb. 1526 zu Osnabrück, gest. 1595 in Oldenburg kam von Bielefeld (Marienkirche) 1555 nach Lemgo und blieb dort an St. Marien bis 1568 und befasste sich mit Volks- und Landeskunde. Vergl. E. Kittel, Hamelmann als lippischer Profanhistoriker, in Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde, Bd. 25, Detmold 1956, S. 23 f.

[4] L. Koch, Fragment eines Schreibens von L. Moritz von Donop an Kanzler Nevelin Tillen in Lippisches Intelligenzblatt Nr. 53, Detmold 1768.

[5] Gustav Otto von Benningen, Bemerkungen eines Reisenden in dem Fremdenbuch am Externsteine in Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt, Detmold 1823, 23. August.

[6]  Templa manent hodie, Ovid Frisch, 3. 2. 1749, Zeichnung mit „Veleda turras“ und  „Gefundene Urnen und Waffen“. (Zu beachten ist auch der interessante Vergleich mit den 3 Fassungen des Gemäldes „Die Toteninsel“ nach antiker Vorlage von Arnold Böcklin.)

[7] Publius Cornelius Tacitus (55 – 116 n.Chr.), Historien 4,61, 5,22 u. 24, Stuttgart 1968, sowie Germania 9, Stuttgart 1963. – Die Konsultierer des Orakels trugen ihre Frage einem Priester vor, der sie Veleda überbrachte.

[8] Sueton, Kaiserbiographien I (De vita Caesarum), München o.D. (1973), Adolf Stahr/Martin Vosseler. Vergl. dazu Cassius Dio, Römische Geschichte, ausführlich über die Varusschlacht 56, 18.1., ferner Tacitus.

[9] Vita Lebuini antiqua.

[10] Lex Saxonum, die Gesetze des Karolingerreiches III, Übers. u. Hrsg. V. K.A.Eckhardt, 1934