VOR- UND FRÜHGESCHICHTLICHE SKIZZE
Sobald die Werre oder Werne - wie der Wasserlauf im
Südosten des heutigen Kreises Lippe in alter Zeit genannt wurde - vom
Quellgebiet in Wehren zunächst nach Süden strebend, dann aber vor dem
sogenannten Kohlenberg mit sanfter Wendung ihren Weg nach Westen nimmt, bildet
sie mit einer langen Talschneise die natürliche Trennung des Lippischen
Weserberglands vom Teutoburger Wald. Der die Werretalung im Süden begleitende
Höhenzug schließt im Verein mit dem Bellenberg im Osten und dem Osterberg im
Westen die "Hornsche Senke" fast zu einem Kessel, hinter dem im Süden
die noch bis ins 16.Jahrhundert "Osning" genannte Bergkette mit
ihren Kuppen von Sternberg (402 m), Barnacken (446 m) und Velmerstot (468 m)
weithin die Landschaft beherrscht.
Am
Oberlauf der jungen Werre, zwischen den versumpften Talböden "Im
Hagen" und dem "Beinker Bruch" mit ihren reichen
Schwefelmoorlagern findet sich uraltes Kulturland. Die ergiebigen Kohlensäuregas-
und Calciumsulfatadern des Mittleren Keuper werden einmal die einstige Corveyer
Kurie und spätere Bauerndorf Meinberg aus der Zeit nach der letzten
Jahrtausendwende zum beliebten Kurort avancieren lassen. Aber noch Jahrhunderte
bevor die benachbarten Ortschaften Vahlhausen (in der ersten Hälfte des 9.
Jahrhunderts) und Meinberg (gegen Ende des 10. Jahrhunderts) in den
Besitzverzeichnissen der Reichsabtei Corvey auftauchen, hatten sich am
Oberlauf der Werre, im heutigen Wilberg, Ackerbau treibende Siedler
niedergelassen.
"Eine
Viertelstunde unterhalb Meinbergs",
wie Amtsrat Krücke im Jahr 1785 die Lage des Dorfes Wilberg beschreibt - der
alte Meilenstein ist noch heute erhalten - und die Werre kaum 4 1/2 km alt ist,
fand sich Anfang Mai 1993 der Nachweis: Archäologen beobachteten im Auftrag der
Bodendenkmalpflege die Trasse eines Rohrleitungsbaues, die von Nordost nach
Südwest diagonal den katastermäßig so genannten "Achternkamp"
zwischen Wilberger Holz und dem alten Grünen Weg, jetzt Wilberger Straße
durchschnitt. In leichter Nordhanglage mit Neigung zur Werre und der mit ihr
parallel verlaufenden Bundesstraße 239 legten schwere Baumaschinen in einer
Tiefe von ca. 80 cm Bodenverfärbungen frei, die als Pfostenreste identifiziert
werden konnten. Die daraufhin erfolgte Erweiterung der etwa 8 bis 10 m breiten
Trasse auf ca. 20 m und darüber, brachte schließlich an die 25 bis 30 Pfostenlöcher
und 5 Gruben zu Tage, jedoch ließen ihre Anordnung die erhoffte Rekonstruktion
eines Grundrisses nicht zu. Es hätte einer großzügigeren Ausdehnung des Grabungsareals
bedurft, als dies unter dem Zeitdruck der Baumaßnahmen möglich war, um etwa
eine verbindliche siedlungshistorische oder gar kulturanthropologische Aussage
ermitteln zu können. So scheiterte auch hier, wie bereits auf anderen
Fundstätten um Werre und Bega, der Versuch, mittels der geborgenen Keramikscherben
Gefäßformen und ihre Verzierungen zu rekonstruieren, was eine präzisere
Bestimmung der Siedlungsperiode gewährleistet hätte, als der epochale Begriff
"Eisenzeit" auszusagen imstande ist. Auch im Hinblick auf komparative
Funde der Region im Werre- und Begabecken bleibt - mit Einschränkung - der
Informationswert leider unzulänglich. Jahrhundertelange intensive
landwirtschaftliche Nutzung haben auch auf dem Wilberger Achternkamp, selbst in
tieferen Bodenschichten, für die Archäologie erhebliche Störungen verursacht.[1]
Der
Verzicht auf eine großräumige Untersuchung des Fundplatzes ist um so
bedauerlicher, da u.a. der allgemeine Kenntnisstand über den heimischen Haus-
und Siedlungsbau, vor allem während der so genannten römischen
"Kaiserzeit", weitgehend unzureichend ist. Mit den Versuchen des
Freilichtmuseums Oerlinghausen im Teutoburger Wald ist dennoch eine akzeptable Annäherung gelungen, wenn gleich die Frage, ob
Vorstufe des Fachwerks oder Blockhüttensystem mit Balkenschichtung
unbeantwortet bleibt. Folglich ist auch ungewiss, welcher ethnischen
Gruppierung die eisenzeitlichen Bewohner im Wilberge angehörten, worüber ein
üblicherweise zu einer Siedlung gehörender Bestattungsplatz Informationen
geliefert hätte, wäre ein solcher im Bereich des begrenzten Grabungsareals
aufgefunden worden. Handelte es sich tatsächlich um Cherusker, wie übereilt
angenommen? Oder Chatten, Sugambrier, gar Brukterer oder Angrivarier?
Vielleicht die von Tacitus genannten Dulgibinen, die man exakt im
"Wethigau" vermutet [2]-
einer später von den Sachsen so bezeichneten, nicht näher eingrenzbaren
territorialen Einheit im Südosten Lippes - obwohl nichts Näheres über diesen
Volksstamm bekannt ist?
Die archäologischen Funde in Wilberg erbrachten allemal
die Gewissheit, dass hier zwischen ausgehender Bronzezeit und der
Völkerwanderung bereits Siedler Rhein-Wesergermanischer Kultur ansässig waren,
ob nun periodial oder kontinuierlich. Die Grundstückseigner von und um den
Achternkamp in Wilberg aber sind zur erhöhten Aufmerksamkeit ermahnt, da nach
Ansicht der Archäologen wertvolle Oberflächenfunde möglich sind.
Bereits vor Jahrzehnten waren
Zeugnisse altbronzezeitlicher Besiedlung in unmittelbarer Nachbarschaft, am
Brautberg in Schmedissen und in Lenstrup mit der Entdeckung von Erdhügelgräbern
bekannt geworden. Vom Werretal im Wilberge sind es in nördlicher Richtung nur
ca. 2 km bis zu den dreieinhalbtausend Jahre alten frühbronzezeitlichen
Steinhügelgräbern, den Schalensteinen und rätselhaften Steinsetzungen im
Leistruper Wald, im Volksmund "Opfersteine" genannt. Angeblich sollen
sie zu der etwa 2 1/2 km südsüdwestlich im Tal der Wiembecke am Bärenstein im Teutoburger
Wald gelegenen hohen Sandstein-Felsengruppe der Externsteine -
mittelalterlichen Urkunden zufolge "Agistersten" (1093/1165)
oder "Egesterenstein " (1130) genannt - in kultischer
Beziehung stehen. Bis in das 16. Jahrhundert hinein lässt sich die Debatte um
die nicht unbegründete Hypothese verfolgen, wonach es sich um eine zentrale
Stätte vorchristlicher religiöser Kulte handeln soll.
Immer schon gab es für den imaginativ veranlagten
Menschen besonders prädestinierte Orte von urwelthaftem Charakter, von
Erhabenheit oder besinnnlicher Stille, wo er sich im Einklang mit der Natur und
göttlichen Mächten fühlen konnte. Der Reformationspastor Hermann Hamelnann[3]
schreibt bereits 1564 vom Horn benachbarten „rupes picarum"
(=Elsterfelsen), dem Externstein, es handle sich um ein uraltes Denkmal, von
dem schon in alter Zeit (!) berichtet werde. "Ich las einmal, dass aus
jenem 'rupes
picarum', da es
sich um einen "idolo gentilico" (=heidnischen Götzentempel)
handele, "Karl der Große einen Gott geweihten und mit Apostelbildern
ausgestatteten Altar gemacht
hat“. Knapp ein Jahrhundert später, im Jahr
1654 heißt es dann, dass der seit "viele
säculis" (seit
Jahrhunderten, viele Menschenalter) "verübter großer Devotion halber
(hochverehrte) Egestern
Stein" für heilig galt, ungeachtet dessen, dass "Ihre Gräfliche Gnaden", der reformierte Hermann Adolf zur Lippe, die vermeintliche
"Heiligkeit dieses Ortes" als eine "Abgötterey" verwarf. Abgötterei aber war nach
der gängigen Vorstellung der damaligen Zeit das Privileg von Hexen, war
Teufelswerk, widersprach also dem rechten christlichen Glauben. Nicht
auszuschließen ist zudem die List des Lippischen Kalvinisten, gleichzeitig
seine katholischen Paderborner Widersacher abzustrafen. In diesen Kontext
gehört wohl auch die skurrile Idee, die für
ihn wertlosen Steine "für ein gut Stück Geld" zu verkaufen.[4]
Der Handel mit dem interessierten Großherzog von Florenz aber kam nicht
zustande, ahnte der Graf doch Intrigen, da sich der „Thumbherr“
(Domherr) gar zu verdächtig für das Geschäft einsetzte. Schließlich waren, den
urkundlichen Belegen zufolge, die Bemühungen des Paderborner Klosters Abdinghof
um den Besitz des "Egesterstein" - sei es nun durch Ankauf,
durch Christianisierung mittels Steinmetzarbeiten einschließlich der
Behauptung, es handle sich um den Nachbau der Heiliggrabanlage von Jerusalem,
ferner durch Errichtung einer Kapelle, Anbringung einer über dem Grotteneingang
im Inneren versteckten Inschrift als Besitzanzeige (irrtümlich als
„Kapellenweihe“ interpretiert), schließlich durch Erhebung zum „geistlichen
Beneficium", Ansiedlung eines "Klausners“, Berufung eines "Rectors"
mit dem offenkundig vergeblichen Versuch, dort regelmäßig „Heilige Messe
lesen" zu lassen unter der später nachgereichten Berufung auf einen
Wallfahrtsort - bereits einige Säcula alt und gescheitert noch bevor die
Reformation (aus Paderborner Sicht "eingerissene sectische Neuerung“) und
der Zugriff der Lippischen Grafen diese Aktivitäten beendeten. Seine Haltung
zur angeblichen Heiligkeit dieses Ortes demonstrierte der Graf nach dem
Dreißigjährigen Krieg mit dem Bau einer so genannten „Externsteiner Lust“,
einem nutzlosen Bauwerk, das sogleich nach seinem Tod verfiel und für die
Archäologie erhebliche Störungen am Objekt hinterließ. Zur Zeit Goethes
hingegen, um 1823, glaubte man noch von „alten Teutschen“ zu wissen, von
denen hier „Sonne und Mond verehrt worden“.[5]
Die mit
Sicherheit nicht unbegründeten Bemühungen um die Christianisierung dieser
Felsenwelt, die auch als Standort der historisch verbürgten „Irminsul“
gehandelt wird, überliefert uns immerhin als eindrucksvollstes Zeugnis seiner
bewegten Geschichte das bereits mit dem Versuch der Datierung nicht weniger
umstrittene, aber kunst- und kulturhistorisch wohl bedeutendste
mittelalterliche Großrelief nördlich der Alpen, die berühmte „Kreuzabnahme“. Dieses
Werk eines unbekannten Meisters findet seine Vorbilder wohl nur an den
Felsennekropolen des Orients, wo sie jedoch dem christlichen Zeitalter weit
voraus sind. Die Komposition des Hochreliefs bezeugt den Kenner der Antike,
wenn er hier auf einzigartige Weise die Ereignisse des Heilsgeschehens nach dem
Evangelium des Johannes komprimiert.
Jeder halbwegs Verständige antiker Kulturen des
Mittelmeerraums, der Levante oder des Orients erkennt bereits beim ersten
Hinsehen das klassische System einer solchen Felsennekropole, was sich bei
näherer Untersuchung durchaus bestätigt. Die Bestattungsstätte (Arkosolium in
unmittelbarer Straßenähe) eines verehrten Stammesfürsten und seiner
Sippenangehörigen oder Mitstreiter (Urnen in benachbarten Felsenhöhlen und
Nischen, nachgewiesen durch Scherbenfunde im späten Mittelalter)[6]
an exponiertem Ort verbindet sich hier überraschend mit dem Totenorakel, wofür
die schriftlich beglaubigte Pythia des Nordens, die germanische Seherein Veleda
oder etwa ihre Vorgängerin Albruna mit hoher Wahrscheinlichkeit als Beleg
angeführt werden können. Auch die Einbeziehung des Gestirnekults (Befragung des
Orakels z. Zt. der Sonnenwende?) gehört durchaus hier her und verdient
ernsthafte Beachtung, wird doch die mythische Erscheinung und ihr Einfluss auf
den Bataveraufstand unter Civilis in den Jahren 69/70 durch das Zeugnis des
Tacitus unvermittelt zum historischen Gegenstand. Ermutigt durch das Orakel der
germanischen Seherin, vertrieb der Heerführer die Legionen Kaiser Vespasians
vom Niederrhein bis Augusta Treverorum (Trier) und die römische Militärführung
suchte den Kompromiss mit dem Schluss: „Schiedsrichter werden uns Civilis
und Veleda sein“. Der römische Geschichtsschreiber bewundert den
geheimnisvollen Einfluss dieser Halbgöttinnen: „Es wohnt ihnen sogar etwas
Heiliges und Seherisches inne und sie (die Germanen, d.V.) verschmähen
nicht ihre Ratschläge, schätzen gering nicht ihre Bescheide. Haben wir doch
gesehen, dass …Veleda lange bei den meisten an einer Gottheit statt gehalten
wurde, aber in alten Zeiten haben sie Albruna und mehrere andere
verehrt.(…)Aber persönlich Veleda aufzusuchen und sie gar anzureden, blieb
ihnen versagt. Man hielt sie von ihrem Anblick fern, damit man umso größere
Ehrfurcht vor ihr habe. Sie selbst wohnte in einem hohen Turm.“[7] Wo aber gab es denn lippeaufwärts einen
„hohen Turm"?
Das Fehlen
schriftlicher Nachweise und die eklatante Inkohärenz des verbliebenen Bestands
infolge Plünderung und Zerstörungen erschweren jedoch die Rekonstruktion eines
schlüssigen Konzepts der Gesamtanlage.
Sowohl phantastische Spekulationen als auch geradezu groteske Diskurse
selbst unter Historikern um das leider in seiner langen Geschichte allzu häufig
für die Archäologie gestörte Objekt, gaben bisher einer vorbehaltlos profunden
Forschung keine reelle Chance. Die abstrakte Methode der Wissenschaft und die
konstituierende Einbildungskraft des Glaubens haben – wie zumeist hinsichtlich
der veränderbaren Maßstäbe des Wahrheitsanspruchs – keinen akzeptablen Konsens
erzielen können. Allein die beeindruckende Naturschönheit und die schier
unglaubliche Faszination des Au- und „Ur“-Walds am Bärenstein erklären noch
heute die fast zweitausend Jahre alten Worte des Tacitus: „Wälder und Haine
weihen sie und nennen mit Namen von Göttern jenes Geheimnisvolle, was sie
allein in der Verehrung schauen.“
Wohl
einer der wichtigsten West-Ost Fernverkehrswege unserer Frühgeschichte passierte
eben an dieser Stelle das einst unwegsame Gebirge, wo sich der nordwestlich
ausgerichtete Höhenzug des „Osning“ scharf nach Süden wendet und
kartographisch eine Ecke bildet. An den hier spektakulär das Tal der Wiembecke
sperrenden Felsmassen der „Agisterstene“ vorbei wand sich diese uralte
Heer- und Handelsstraße, der „Helleweg“ genannt, bis zu den Weserübergängen
bei Hameln und Höxter, wobei er – von Soest gekommen – zwischen Horn und dem
heutigen „Bad“ Meinberg auch die Wilberger Flur tangierte.
Der unzweifelhaft historischen Relevanz
dieses Landstrichs mit seiner auffälligen geographischen und topographischen
Situation, vermag sich entgegen allen Einwänden auch heute noch kein
gewissenhafter Historiker zu entziehen, vor allem, wenn etwa die viel
umstrittene Lokalisierung der politisch wie kulturhistorisch gleichermaßen
bedeutsamsten Schlacht des wohl hundertjährigen Römisch-Germanischen Krieges
zwischen Cheruskern und deren Verbündeten gegen die fremden Eindringlinge im „saltus
teutoburgiensis“ des im Nachgang errechneten Jahres „9“ in Frage steht.
Die
sensationellen archäologischen Funde bei Kalkriese/Barenaue östlich von
Bramsche am bereits im Flachland verschwindenden Wiehengebirgsausläufer
bestätigen die bisherigen Rekonstruktionsversuche des Geschehens eher, als dass
sie den Ort des Untergangs der drei Varus-Legionen und ihres Trosses definitiv
beglaubigen könnten. Noch ist kein Feldzeichen der an die zwanzigtausend Mann
starken Armee an dieser Stelle zutage getreten und eine Varianische Münze hat
sich mit Sicherheit neben Tiberianischen (!) u. a. auch noch in den Taschen
eines Germanicus-Legionärs befunden, dessen Truppen sich im Jahr 16 auf dem
Rückzug von Idistaviso an der Weser und vom Angrivarierwall - die Lippischen
Bergwälder meidend - am Nordhang des Wiehengebirges mit den germanischen
Verbündeten heftige Gefechte lieferten. Beeindruckend konstatiert man indessen
die Präzision der Berichte des römischen Historikers Cornelius Tacitus, wonach
die Reste der Römer-Legionen im Quellbereich von Ems und Lippe untergingen. Mit
der Bergung von Relikten des Germanisch-Römischen Krieges bei Kalkriese dürften
vor allem bisher weniger oder unbekannte Perspektiven der Ereignisse zu
untersuchen sein, die sich, nunmehr eindeutig erwiesen, im Bereich der
natürlichen Weserfestung“, den Ausläufern der deutschen Mittelgebirge Osning/
Teutoburger Wald und Wiehengebirge, zugetragen haben. So unsicher sich bis
heute die umstrittene Lokalisierung des Schlachtfelds auch darstellt – wenn es
denn überhaupt ein solches gab - um so bedenklicher scheint es, dass eine
infrastrukturell benachteiligte Region mittels moderner Vermarktungsstrategien
und inkorrekter historischer Deutungen archäologischer Funde ihre Aufwertung
betreibt, mit der fragwürdigen Bilanz, die Verantwortung für
Millionensubventionen abzusichern.
Der
römische Kaiserbiograph und Zeitgenosse des P. C. Tacitus, G. Suetonius
Tranquillus, genannt Sueton, (geb. um 75 n.Chr.), bediente sich des Archivs
Kaiser Hadrians (117-138) und fand dort offenbar nichts über bedeutende Erfolge
des römischen Heerführers Germanicus in den Jahren 15 bis 16, trotz massiver
Unterstützung und strenger Vorkehrungen des eigens vor Ort erschienenen Kaisers
Tiberius. Indessen betont Sueton umso mehr „eine glückliche Beendigung
des Feldzuges“ und die strategisch propagandistische Verehrung des
Germanicus. Dementgegen beschreibt er die gewaltige Erschütterung des Imperiums
nach der vernichtenden Varus-Niederlage durch Arminius und seiner Verbündeten,
den Brukterern, Angrivariern, Marsern, Chatten u.a.m. an der germanischen Front
ausführlicher:
„Schwere
und schimpfliche Niederlagen hat er (Kaiser Octavianus Augustus, 30 v. bis
14 n.Ch., d.V.) überhaupt nur zwei und beide in Germanien erlitten, die des
Lollius (16. v.Ch. bei Aachen gegen die Sugambrier, d.V.) und die des
Varus. Bei der Lollianischen war der Schimpf größer als der Verlust, die
Varianische dagegen war fast vernichtend für das Reich, indem drei Legionen mit
dem Oberbefehlshaber, den Unterfeldherrn und sämtlicher Hilfstruppen (6
Kohorten und 3 Auxiliarkohorten, d.V.) niedergehauen wurden. Als er diese
Nachricht erhalten hatte, ließ er alle Stadtteile mit Soldatenabteilungen
besetzen, damit kein Auflauf entstehe, und verlängerte sämtlichen
Provinzialstatthaltern ihr Kommando, um durch erfahrene und mit den Einwohnern
vertraute Männer die Untertanen des Reiches in Gehorsam zu halten. Zugleich
gelobte er dem besten und höchsten Iupiter große Spiele mit der Gelöbnisformel:
´Wenn er den Staat wieder zu besserem Glück gewendet haben würde`, wie das im
Cimbrischen und Marsischen Krieg gleichfalls geschehen war. Ja, es heißt, seine
Niedergeschlagenheit sei so groß gewesen, dass er monatelang Haupthaar und Bart
wachsen ließ und wiederholt den Kopf mit dem Ausruf gegen die Türen stieß:
´Quinctilius Varus, gib mir die Legionen wieder!` und dass er den Jahrestag der
Niederlage stets als einen Klage- und Trauertag begangen hat. Im Heerwesen traf
er mannigfache Änderungen und neue Einrichtungen, wie er auch auf manchen alten
Brauch zurückgriff. Die Kriegszucht handhabte er aufs strengste.“[8]
Wo auch
immer im Bereich der „Weserfestung“ die Arminius-Schlacht stattfand, mit dem
Sieg der Cherusker und ihrer Verbündeten wurde der Expansion Roms ein Ende
gesetzt. Erst Jahrhunderte später, mit der Niederlage der sich über drei
Jahrzehnte und noch darüber hinaus verzweifelt wehrenden Sachsen unter Herzog
Widukind in der Schlacht bei Theotmalli ( Detmold, 785) - die ebenfalls
tragische Berühmtheit für den Gang der Geschichte erlangte - sollten sich dem
Frankenkaiser Karl, gen. „Carolus Magnus“, unter dem Banner des Christentums
die Tore Norddeutschlands öffnen:
„Ein
König von der Art, wie ihr ihn bisher nicht habt (Christus, d.V.), wird
jener König sein“, verkündeten die neuen Eroberer. Aber der
friedliche Versuch eines Priesters Lebuin, die heidnischen Sachsen vom
„Königreich“ des Christengottes zu überzeugen, stieß auf wenig Gegenliebe und
der fromme Mann folgte offenbar seinem Auftraggeber, indem er mit
alttestamentarischen Gottesstrafen drohte: „Wenn ihr also nicht wollt, dass
das geschieht, kündigt er euch dies an: Es ist euch im Nachbarland ein
König bereitet (Karl der Große, d.V.), der in euer Land eindringen,
rauben und verwüsten, eure Besitzungen denen übergeben wird die er aussuchen
wird (den Thüringern, d.V.), euch ins Exil führen, enterben und töten
wird, ihm werden ihr und eure Nachkommen unterworfen sein.“[9]
Der
Biograph und persönliche vertraute Karls, Abt Einhard (770-840), berichtet in
seiner „Vita Caroli Magni“ von 70 000 erschlagenen Sachsen und der
Zerstörung ihres Heiligtums, der „Irminsul“. Nach der Schlacht bei
Detmold – von der bis dato ebenfalls jede archäologische Spur fehlt – erfolgte,
verfasst wahrscheinlich in „Lipp-spring“ bei Paderborn, der methodisch
für künftige Zeiten beispielhafte Umerziehungserlass des fränkischen Eroberers,
das „Capitulatio de partibus Saxoniae“, das erste sächsische
„Königsgesetz“, ergänzt im Jahr 797 zu Aachen durch das „Capitulare
Saxonicum“. Die Einführung des christlich-römischen Rechtswesens, die „congregatis
Saxonibus“, wurde vom Kaiser und seinem „Gefolge“, den „ehrwürdigen
Bischöfen und Äbten“, einer Abordnung von Engern, West- und Ostfalen unter
Bedrohung von Waffengewalt, Hinrichtung und Deportation diktiert. Mit dieser
„Verfassung“ räumte man der „Kirche Christi … größere und hervorragendere
Rechte“ ein, „als die Heiligtümer der Götzen hatten“. Wer aber „in
der Gegnerschaft der Christen verharren will, sterbe des Todes …“ und „wer
sich versteckt und ungetauft sich verbergen will … sterbe des Todes …“,
wer auch immer sich „hinterlistig gegen den König oder das Volk der
Christen verabredet, sterbe des Todes“. Gleichfalls ist des Todes, wer die
40 Fastentage ignoriert und nach „Brauch der Heiden“ die Feuerbestattung
weiterhin betreibt oder den heidnischen Dämonen Opfer darbringt: „Wenn
jemand bei den Quellen oder Bäumen oder Hainen seine Andacht verrichtet oder
etwas nach der Sitte der Heiden darbringt und zur Ehre der Dämonen
isst“, büße er, „wenn er Adeliger ist 60 Schillinge, wenn Freier 30, wenn
Halbfreier 15, wenn sie nichts haben … sollen sie zum Dienst der Kirche
geschenkt werden, bis diese Schillinge gezahlt sind“. Auch wird befohlen,
„dass die Leichen der christlichen Sachsen zu den Friedhöfen der Kirchen
gebracht werden sollen und nicht zu den Grabhügeln der Heiden“. Schließlich
heißt es in Paragraph 17: „In gleicher Weise schreiben wir nach Gottes Gebot
vor, dass alle den zehnten Teil des Vermögens und ihres Erwerbes den Kirchen
und Pfarren geben und so Adelige wie Freie und in gleicher Weise auch Halbfreie
ihren Teil Gott zurückgeben sollen, wie ihn Gott jedem Christen gegeben hat.“[10]
Über die „leichteren“
Straftaten ist man „übereingekommen: es sollen zu einer jeden Kirche
diejenigen Gaugenossen, die der Kirche zu geben haben, einen Hof und 2 Hufen
Landes abgeben, und je 120 Personen, Adelige und Freie, in gleicher Weise auch
Halbfreie, sollen einen Knecht und eine Magd derselben Kirche zuwenden“. Desgleichen
sollen als „Friedensgeld“ oder „irgendeine Bannbuße durch Christi Gnade
der zehnte Teil“ an die Kirchen und Pfarren gegeben werden. Insgesamt 111
Satzungsparagraphen erfassen die „todeswürdigen“ und „leichteren“
Zuwiderhandlungen gegen die neuen Verordnungen des Christianisierungsprogramms.
Welcher Gesetzesverstoß jedoch dem adligen oder edlen „Gaugenossen“
einen Hof und zwei Hufen Land kosteten, wird nicht vermerkt. Das fehlende
strafwürdige Delikt erlaubt allerdings auch eine andere Interpretation des
lateinischen Textes: Jedem sächsischen Edlen wird unter Strafandrohung auferlegt,
gleichsam als Ratifizierung dieser „Satzungen“ einen Hof und zwei Hufen Land
einschließlich personeller Besetzung der Kirche zu übertragen.
Am
Weserübergang bei Höxter errichteten die Benediktinermönche Adalhart und Wala
(Vettern Karls des Großen) aus Corbi an der Somme unter dem Protektorat Ludwig
des Frommen im Jahr 822 „Corbeia Nova“ (Neu-Corbi = Corvey), wohl das
einflussreichste Kloster im alten Sachsen, in dem sich auch der „Apostel des
Nordens“ Ansgar aufhielt. Der Reichtum des Klosters wuchs zusehends durch
zahllose „Übereignungen“ (Traditionen) von zum Teil großen Gütern sächsischer
Edelinge, sei es nun gemäß der neuen „Gebote“ guten Glaubens, sei es infolge
beständiger militanter Bedrohung oder durch Massendeportationen unbotmäßiger
Bevölkerungsgruppen. Mit der schriftlichen Fixierung dieser Besitzabtretungen
oder „Schenkungen“ werden nun auch Namen zahlreicher lippischer Ortschaften
fassbar. Mit ihnen tauchen u.a. Fahlhausen und Meinberg und in dessen Gefolge
späterhin auch Wilberg aus der Ungewissheit zeitlicher Ferne auf und gliedern
sich in die Geschichte ein.
*
[1] Nach frdl. Auskunft von Grabungsleiter Dr. H.-O Pollmann, Detmold
[2] Wethigau, auch Withigau, Wethigo u.a.: Der altsächsische Begriff kann nicht ohne Bedenken nach allg. Lesart mit Weizengau übersetzt werden. Nennenswerter Weizenanbau ist für diesen Gau (Region Horn-Bad-Meinberg, Heiligenkirchen, Detmold) im entsprechenden Zeitraum nicht nachgewiesen. Gaubezeichnungen nach Feldfrüchten sind ausgesprochen untypisch. – Nach Wegfall lautähnlicher Begriffe für Weizen verbleiben zur möglichen Deutung nach F. Holthausen, Altsächisches Wörterbuch, Münster 1954: wehti = Geisteskraft, Weihe; wehiti = Reliquie; wihian = weihen, segnen; wihite = Heiligung (got.); wiht = Wicht. A. Ziemann, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, 1938: hviti = Schoß, Busen; wizago (ahd) = Prophet; wizzagin(ne) = Weissagung. M. Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch, 1961: withinne = Zwergin, Wicht. A. Lübben, Mittelniederdeutsches Handwörterbuch, Leipzig 1888, Repr. Darmstadt 1989: weten(e) = wissend, verständig; wetlich = verständig; wittichheit = Wissen, Kenntnis, Kunde, witlik = kundig, offenbar; wit = Gesetz. E. Kittel kennt in Geschichte des Landes Lippe, Köln 1957 den Begriff weizzagavi ohne die Quelle zu nennen und glaubt dafür Weizengau einsetzen zu können.
[3] Hermann Hamelmann, Schlichter und kurzer Abriß der Städte und Flecken Westfalens, Lemgo 1564. Pastor Hamelmann, geb. 1526 zu Osnabrück, gest. 1595 in Oldenburg kam von Bielefeld (Marienkirche) 1555 nach Lemgo und blieb dort an St. Marien bis 1568 und befasste sich mit Volks- und Landeskunde. Vergl. E. Kittel, Hamelmann als lippischer Profanhistoriker, in Mitteilungen aus der lippischen Geschichte und Landeskunde, Bd. 25, Detmold 1956, S. 23 f.
[4] L. Koch, Fragment eines Schreibens von L. Moritz von Donop an Kanzler Nevelin Tillen in Lippisches Intelligenzblatt Nr. 53, Detmold 1768.
[5] Gustav Otto von Benningen, Bemerkungen eines Reisenden in dem Fremdenbuch am Externsteine in Fürstlich Lippisches Intelligenzblatt, Detmold 1823, 23. August.
[6] Templa manent hodie, Ovid Frisch, 3. 2. 1749, Zeichnung mit „Veleda turras“ und „Gefundene Urnen und Waffen“. (Zu beachten ist auch der interessante Vergleich mit den 3 Fassungen des Gemäldes „Die Toteninsel“ nach antiker Vorlage von Arnold Böcklin.)
[7] Publius Cornelius Tacitus (55 – 116 n.Chr.), Historien 4,61, 5,22 u. 24, Stuttgart 1968, sowie Germania 9, Stuttgart 1963. – Die Konsultierer des Orakels trugen ihre Frage einem Priester vor, der sie Veleda überbrachte.
[8] Sueton, Kaiserbiographien I (De vita Caesarum), München o.D. (1973), Adolf Stahr/Martin Vosseler. Vergl. dazu Cassius Dio, Römische Geschichte, ausführlich über die Varusschlacht 56, 18.1., ferner Tacitus.
[9] Vita Lebuini antiqua.
[10] Lex Saxonum, die Gesetze des Karolingerreiches III, Übers. u. Hrsg. V. K.A.Eckhardt, 1934