PRÄLIMINARIEN ZUR
GESCHICHTE EINES KLEINEN DORFES
unterhalb
Meinberg an der Werne gelegen und bestehet nur aus wenigen Einwohnern
und also
dahier nichts besonderes anzumerken,
außer daß Anno 1574 Von der Herrschafft
eine Mühle dahier angeleget worden.
der ander theil des Orts gehört Zum amt
Detmold,
wohin auch die Eingeseßenen eingephart
gewesen,
aberst neulich, wegen der weiten
Entfernung
dem Kirchspiel Meinberg beygeben
worden.
Einem profanen Anlass verdankte einst, im Jahr 1785, diese
despektierliche Beschreibung des Dorfes Wilberg ihre Abfassung, und sein Autor,
Amtsrat Krücke, unterschlug in der Eile, mit welcher er das unbedeutende Dorf
ordnungsgemäß in die "Repertorinen" des Amtes Horn aufnahm,
eine Mühle - als wichtiger "Industriezweig" der damaligen Zeit
immerhin ein Manko der herrschaftlichen Regalien! Übereilt wird auch die
Einpfarrung der "Unterwilberger" oder „der ander theil“, nämlich die Schönemarker Ansiedlungen, als
Faktum behandelt, um deren Kirchweg allerdings noch Jahrzehnte gestritten
werden sollte.
Bedachtsamkeit spricht dagegen aus den Zeilen einer längst vergilbten
Zeitungsrubrik, die dem Verfasser in Kongruenz mit dem elementaren Bedürfnis,
der eigenen Ge-schichte nachzuspüren, auf den Schreibtisch geriet. Das Blatt
gehört zur "Lippischen Landeszeitung" Nr. 144 und trägt das Datum vom
25. Juni 1955.
"Wilberg - Hangsiedlung über der Werre ", so lautet die Überschrift, und der Untertitel
verspricht etwas vom "Kinderbrunnen ", vom "Gästebuch
des Ziegenkruges" und dass man zu irgendeiner Gelegenheit "plärrte
wie die Hippen" - eine ortsübliche Umschreibung in lippscher Mundart
für das Meckern der Ziegen.
Es sind nun mehr als vier Jahrzehnte dahingegangen, seit der Autor
dieses Berichtes, der unvergessene Lippische Heimat- und Brauchtumsforscher Dr.
August Meier-Böke das Werretal im Wilberge durchstreifte und seine Eindrücke
mit der ihm eigentümlichen Beobachtungsgabe - etwa an Hermann Löns erinnernd -
kenntnisreich und stimmungsvoll zu Papier brachte. Welche Beweggründe gäbe es
wohl anzuführen um, wie Meier-Böke, fast jeden verwunschenen Pfad im Land um
Werre und Bega unter die eigenen Füße zu nehmen, die unmittelbare Erfahrung der
heimatlichen Landschaft zu suchen und den Lebensformen seiner Bewohner und
ihrer Geschichte unermüdlich auf der Spur zu sein?
Unter mancherlei Wahrnehmungen auf seiner Wanderung von Bad Meinberg
nach Wilberg entlang der Werre hat ihn denn auch die Frage beschäftigt, was
wohl der Name "Georg Wilberg" im Sturzbalken des alten Hoftores von
Nr. 26 zu Meinberg, früher Nr. 41, jetzt Moorstraße 8, einem alten Kötterhaus
von 1701 in den Nähe des Hofes Hagemeister, mit dem Dorf Wilberg gemeinsam hat:
"Heißen er und seine Vorfahren nun
nach dem Dorf oder das Dorf nach ihm und seinen Vorfahren?"
Ferner weiß Meier-Böke, dass man schon 1380 lesen kann: „To dem
Wiltberge". Vielleicht "weil die Gegend wildreich oder irgendwie wild
beschaffen war"?
Das hiermit zitierte erste schriftliche Zeugnis über die Existenz der
Ortschaft Wilberg, eine simple Steuerliste oder sogenanntes
"Landschatzregister", ist neuerlich nach Karl Sundergelds Ansicht um
das Jahr 1390 zu datieren, während allerdings mit spontanen volksetymologischen
Spekulationen der Name schwerlich nach seiner Bedeutung hinterfragt werden
kann. Dagegen wäre dem Wanderer die Beziehung des im Meinberger Torbogen
verewigten Georg Wilberg zum Dorf Wilberg leichter erschlossen worden, hätte
sich ein - aus der Werrewiesen-Perspektive betrachtet - bollwerkartig auf der
Anhöhe thronendes Gehöft besser auszuweisen vermocht, als sich oberhalb des in
der Bachniederung gelegenen stattlichen Mühlengebäudes zu türmen und - im Gegensatz
zu dem im Schatten hochbekrönter Eichen fast verborgenen ehrwürdigen Fachwerkbau
des Altemeier-Hofes - sich un-mittelbar an die alte Straße von Wilberg nach Bad
Meinberg zu postieren!
Die sorgsam gehüteten farbigen Inschriften und Diagramme über den
Deelentoren, etwa des Hase-Hofes von 1697 oder bei Altemeier "im
Dorfe" von 1766, erteilen freilich mit ihrer prangenden Eitelkeit dem
eiligen Passanten bereitwilliger Auskunft über die Identität ihrer Erbauer als
zwei nüchtern im Schlußstein des Torgemäuers eingelassene ortsfremde Namen mit
dem kurzen Vermerk: "Erbaut 1891 ".
Wie sollte auch der nur kurz verweilende Heimatfreund angesichts
solchermaßen verkürzter Auskunft ahnen, dass er vor Wilbergs Hof steht, dessen
Haupthaus und Leibzucht am 4. April des Jahres 1890 durch eine Brandkatastrophe
in Asche gelegt wurden? Weiter forschend würde er mit Betroffenheit erfahren,
dass der damalige Besitzer, Ernst Simon Bartold Wilberg, noch am 8. Juni des
gleichen Jahres an der Schwindsucht starb, nachdem er seine dritte Tochter
Alwine Caroline erst wenige Wochen zuvor, am 15. Mai, zu Grabe getragen hatte!
Die Erstgeborene und Anerbin nach altem Brauch, Hermine Luise, war bereits seit
einigen Jahren verstorben, und vorsorglich übertrug die Witwe vor ihrer zweiten
Verehelichung mit Gottlieb Wilhelm Rethmeier das Anerbenrecht auf die erst siebenjährige
zweite Tochter Caroline Conradine, schlicht "Lina" genannt, vier
Monate bevor sie selbst - Johanna Juliane, geb. Fellensiek - am 3. September
des Jahres 1891 gleichfalls einer Lungenentzündung erlag!
Einem unerforschlichen Gesetz anheim gegeben, löschte das Schicksal die
Jahrhunderte alte Kontinuität von Familie und Hof binnen eines Jahres aus, und die heute über dem steinernen Hoftor
zu lesenden Namen verdunkeln ihre Geschichte und eine reiche, mit dem Dorf
existentiell verbundene Tradition.
Als nach dem Wiederaufbau des Hofes und fünfzehnjähriger
Interimsbewirtschaftung Wilhelm Rethmeier mit seiner zweiten Ehefrau Anna Marie
Reese im Jahr 1907 den Hof verlassen musste, und die verbriefte Erbtochter
Caroline Conradine Wilberg mit Gustav Friedrich Wilhelm Mölling aus Heßloh bei
Heiden die Ehe einging, wurde der genealogische Faden zwar wieder aufgenommen,
aber Geschichte und Name des derweil annähernd fünfhundert Jahre alten
Wilbergschen Hofes gerieten nach Abschaffung der „Hausnamen“ schnell in
Vergessenheit. Selbst alte Einwohner wussten in unseren Tagen auf die Frage nach
dem Hof, dessen Name mit dem ihres Dorfes identisch ist, kaum mehr eine
Antwort. Gewiss, der lippische Bauer genießt nicht gerade den Ruf der
Redseligkeit, was unter Umständen keineswegs als Nachteil empfunden wird. Aber
der Begriff "Tradition" ist nun einmal ein Fremdwort und führt,
obgleich mit unleugbar mediativen Eigenschaften ausgestattet,
bedauerlicherweise im Sprachschatz der Landleute ein anspruchsloses
Dasein.
Trotz karger Quellenlage muss aber die Antwort auf Meier-Bökes Frage
nach der Identität des Namens Georg Wilberg im Torbogen des Hauses Moorstraße 8
zu Meinberg nicht ausgespart bleiben. Das erste, von Pastor Heinrich Bernhard
Rickmeyer Anno 1677 auf hochgräfliche Anordnung eingerichtete Meinberger
Kirchenbuch erteilt hierüber keine Auskunft. Lediglich eine Biersteuer,
"Accise" genannt, welche anlässlich einer Kindtaufe bei Hanß zum
Wilberg im Wilberge und seiner Ehefrau Ilsabein geb. Meyer zu Oberheesten im
Jahr 1653 erhoben und beim Gogericht registriert ist, führt auf die Spur.
Sodann ist mit Datum vom 28. Februar 1683 eine Eheverschreibung erhalten, nach
welcher "Jürgen" (Georg), Hanß zum Wilbergs dritter Sohn
und Anna Margaretha Hagemeister, Hanß Hagemeisters zu Meinberg Tochter, sich
die Heirat versprechen und den Brautschatz protokollieren lassen. Und eben
diese Verbindung kündet die Inschrift im Torsturz des Bad-Meinberger
Kötterhauses von 1701 noch heute. Auf Gut Rothensiek bei Horn ist den Eheleuten
noch im Hochzeitsjahr, am 16. Dezember 1683,
Tochter Sybilla getauft worden, wie das Hornsche Kirchenbuch weiß.
Allein der vom Adel in die Bauernwelt abgesunkene Name fällt auf, wenn er 1698
in Amelungs Haus Nr. 41 zu Meinberg wieder auftaucht. Aber mit diesen
schwachen Spuren entzieht sich die Familie Georg Wilberg zunächst wieder dem
Gesichtskreis des Forschers.
Die Inschrift im Torsturz gibt zwar als Baujahr 1701 an, was jedoch
nicht bedeuten muss, dass in diesem Jahr das Haus tatsächlich errichtet wurde,
denn auch umfassende Erneuerungen boten oft Gelegenheit, Namen und Daten zu
aktualisieren. Die etwa seit dem 16. Jahrhundert auch auf dem Lande in Mode
gekommene Anbringung von Spruch- und Bildmagie christlicher Glaubens-Sentenzen
sowie Zeichen fortlebender animistischer Vorstellungen wie Hexen- und
Geisterglaube, also Relikte längst untergegangener Religionen an den Hoftoren,
setzte man zwar durch Anbringung neuer Namen, vielleicht auch eines geänderten
Geleitwortes oder „Haussegens“ anlässlich solcher Umbauten gern in Beziehung zu
den derzeitigen Bewohnern, hielt jedoch am überlieferten "Hausnamen“ fest. Zum über-wiegenden Teil blieben diese noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts
für die Bewohner verbindlich und fanden als "Familiennamen"
Eingang in die standesamtliche
Registratur. Der Begriff "Hausname"
aber erfreute sich
umgangssprachlich noch bis weit in die Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts eines
lebendigen Daseins.
Ein "Hausname" Georg Wilberg etablierte sich also
nicht nach der traditionellen Formel. Dieses Privileg war bereits besetzt: Zu
Beginn des Dreißigjährigen Kriegs tauchte der Name eines alten sächsischen
Geschlechts, nämlich „Amelung“ in Meinberg auf, und im Jahr 1655 "giebt Henrich Ahmelungh den Erbtheil" für die Übernahme des Anwesens in der
Nähe von „Hagemeisters Hofe“. Erst gegen Ende des Jahrhunderts zieht Georg
Wilberg mit seiner Familie hier ein. Tochter Sybilla ist 1699 Taufpatin auf
Wilbergs Hof und wird im Kirchenbuch bereits mit dem „Hausnamen“ Amelung
bedacht. Im zweiten Jahrzehnt nach der angeblichen Erbauung von 1701 scheinen
sich die Ereignisse zu überschlagen: 1715 "tretten"
Töns Henrich Kruse mit Magdalene Volmars die "Amelstette an", und Johann Berend Wilberg zum Wilberge,
Hoferbe und Halbbruder des Georg Wilberg, ist 1720 Mit-unterzeichner eines
Ehevertrags zwischen Anna Magdalena Amelung, Witwe Töns (Tünnes = Anton)
Henrich Amelungs, vormals Kruse, und des Christian Nolte, der zu seiner Frau
auf die Kötterstätte ziehen will. Aber die Ehe kommt nicht zustande. Nolte
stirbt vorzeitig und ihm folgt sogleich Jochen Reinecke aus Tintrup, jetzt
genannt Amelung. 1722 stirbt "Jürgen Cruse", offenbar Georg Wilberg,
aber auch genannt Amelung, und 1725 "die
alte Amelungsche", gemeint ist wohl Anna Margaretha
Hagemeister. Aber die Vorgänge bleiben undurchsichtig, da offenbar Kruse den
tradierten Hausnamen Amelung verdrängen will. Das vom damaligen Meinberger
Pastor Christoph Köller äußerst nachlässig geführte Kirchenbuch erteilt leider
keine Auskunft. Auch das Gogericht meldet die anhängigen Nachlasssteuern nicht,
wie denn auch die üblichen "Weinkauf"-Quittungen der Protagonisten fehlen.
Wie sich zeigt, eröffnet dennoch die Genealogie dem Chronisten schnell
ein breites Spektrum historischer Abläufe, sofern sich dieser nicht
ausschließlich dem detektivischen Spieltrieb, dem leidenschaftlichen
Registrieren von Namen und Daten verschrieben hat. Genealogische Aspekte
bestimmen aber nicht nur die Geschichte eines Hauses, sondern können auch die
Strukturen einer Zusammensiedlung von Kotten und Einzelhöfen zu Ortschaften,
etwa zu einem Dorf beeinflussen. Zu den familiären, sozialen und kulturellen
Charakteristiken solcher Siedlungsgemeinschaften zählt auch die Ausbildung
eines kollektiven Handlungskodex mit unverwechselbaren Eigenschaften, dem
Brauchtum. Mit Recht widmet also Dr. Meier-Böke seine Studien schwerpunktmäßig
lokalen Ausprägungen ritueller Traditionen sowie den Praktiken des Aberglaubens
besonders bei der Dorfbevölkerung und wird des Befragens nicht müde, wenn er
auf den Pfaden der Geschichte durch die Lande wandert. Insofern bedeuten ihm
das Austreiben böser Mächte durch gewaltigen Lärm, das "plärren wie die Hippen" in der Mergelkuhle, und der "Kinderbrunnen", der Wilberger Mühlenteich, aus
dem der Storch die Neugeborenen fischt, oder das "Osterlämmchen"
im Kupferkessel beim
Gastwirt Julius Vogt spezielle Wilberger Erfahrungen, und das imaginäre "Gästebuch" des hiesigen "Ziegenkrugs"
stellt eine ergiebige
Quelle sozialer Bezüge dar. Auch seine Frage nach dem Zusammenhang der Familie
Wilberg und dem Ort Wilberg und wer denn hier nach wem heißt, ist keineswegs
Indiz trivialer Neugier, sondern verweist vielmehr auf das Bedürfnis nach
Erhellung eines historischen Prozesses.
"Wilberg,
ein alter Mühlenort" - unter diesem Titel hatte bereits zwei Jahre zuvor, am 31. Oktober 1953,
ein Artikel der "Freien Presse" die Aufmerksamkeit auf das Dorf im
Werretal gelenkt. Die Autorin Lizzy Schmidt beklagt: "In der ... lippischen Bibliographie, die alles
enthält, was je über Lippe geschrieben und auch gedruckt worden ist, kommt
Wilberg nicht vor", und vertritt dazu die Ansicht, dass der Aktenbestand des Landesarchivs,
heute Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv, durchaus genügend Material für
eine Dorfchronik enthalte. Sie wagt auch sogleich einen Griff in die Geschichte
des Dorfes, benutzt scheinbar instinktiv die Definition "Meierscher Mühlenhof“ für den Hof Altemeier und weiß, "daß hier - mitten im dreißigjährigen Kriege - nur ein
siebenjähriges Mädchen allein übriggeblieben" war. Es sei "aus dem Schönmark" ein Bauer Klöpping als eine Art Treuhänder
für 20 Jahre eingesetzt. "Sollte er
einen Sohn bekommen, so möge dieser das Mägdlein heiraten. So liest man, und so
scheint es auch gewesen zu sein". Soweit Lizzy Schmidt. Die ungeschriebene Dorfchronik aber
hätte darüber wie folgt berichten müssen:
Umherziehende Landsknechte rivalisierender Parteien und die Pest hatten
üble Ernte gehalten. Kein Hof und kein Anwesen in Wilberg waren verschont
geblieben, die Besitzer zumeist tot, die Kötterhäuser sowie Altemeiers und
Wilbergs Hofanlagen zerstört und verlassen. Die Bauern Hase und Lahmann
fristeten mit dem kümmerlichen Rest ihrer Habe ein beklagenswertes Dasein. Kaum
ein schriftliches Zeugnis scheint das maßlose Elend der Menschen dokumentieren
zu wollen, den gewaltsamen Tod von Frauen und Kindern, Bauern und Knechten,
noch die fortgesetzte Bedrohung durch Hunger und Pest, wogegen Sach- und
Viehverluste sorgfältig registriert wurden und das Bestreben, die zerstörten
Höfe schnellstens wieder zu besetzten, erstes Gebot war. Nicht nur die
Versorgung der Restbevölkerung galt es zu sichern, sondern auch die Einkünfte
des Landes nicht zu schmälern, allein um den fortgesetzten Erpressungen der
Kriegsherren zu genügen.
Die Abfassung eines erforderlichen Berichts über die Wiederbesetzung des
Hofes Altemeier zu Wilberg mit Datum des 19. Februar 1683 veranlasste den
Amtsschreiber zu Horn, auf ein Dokument der Kriegszeit von etwa 1640
zurückzugreifen, worin es heißt:
"Nachdem
der Meyer zum Wilberg nebst seiner Hausfrau mit dreyen Kindern und der Hof bis
auf ein Metgen von sieben Jahren ledig gestorben,... daß dahero Johann
Klöppingh auß der Schonmarcks nebst seiner Haußfrauen ... bemeltes seligen
Meyers zum Wilberg ver lassenen ... Hof, ein etzliche Jahr anzunehmen ...
willens, ... welches ihme auch dero und nachfolgender Gestalt von amtswegen ...
verstattet ... ". Im
Folgenden werden nun die Vertragsklauseln aufgeführt und bestätigt.
Bei Altemeiers war die Leibzucht noch bewohnt. Das elternlose Mädchen,
Trinchen mit Namen, hatte bei den Großeltern, Cord Altemeier und seiner Ehefrau
Katarina, geb. Hanß aus Herrentrup, Aufnahme gefunden und sollte nun vom neuen
Meier Klöpping "... mit notdürftigen
Unterhalt, an Kleidern und Speise unter Aufsicht der Vormünder" versorgt werden. Nach Ablauf von
zwanzig Jahren hatte Johann Klöpping den Hof an das Mädchen als dessen rechte
Erbin abzutreten und die Leibzucht zu beziehen. Der Hoferbin blieb es jedoch
vorbehalten, ob sie das Erbe antreten oder auf einen anderen, gleichwertigen
Hof heiraten will, so lauten die Bedingungen. Ergänzend wird eingeräumt, dass
ein "mit Gottes Hülfe" aus der Klöppingschen Ehe
hervorgehender Sohn, falls er nach Ablauf der zwanzig Jahre Meierzeit zur
Verwaltung des Hofes "tüchtig" sein sollte, mit Einverständnis des
Mädchens und seiner "Freundschaft"
(d.h. Verwandtschaft) vor anderen darauf
ziehen und "sich an das Metgen
befreyen möge".
Dieser Passus ist insofern bemerkenswert, da er im vorliegenden Fall die
Bestimmungen der damaligen Kirchenordnung ignoriert, nach welcher auch an Kindesstatt
in der Familie aufgewachsene Personen den blutsverwandten gleichgestellt werden
und dementsprechend eine Ehe mit Klöppings Sohn ausgeschlossen hätte.
Andererseits findet sich die Vertragsklausel insofern entkräftet, da ein Sohn
Klöppings nach Ablauf der vereinbarten Meierjahre in jedem Fall unter zwanzig
Jahre alt gewesen wäre, nach damaligem Recht also minderjährig und nicht
ehemündig. Ein Umstand, der nur in behördlich anerkannten Sonderfällen die
Übernahme eines Hofes gestattete. Die Chance für das Zustandekommen einer
solchen Ehe war demnach bereits programmatisch auf ein Minimum reduziert.
"Sollte er
einen Sohn bekommen, so möge dieser das Mägdlein heiraten. So liest man, und so
scheint es auch gewesen zu sein ", schreibt Lizzy Schmidt in ihrem Pressebericht. Aber ihre
Schlussfolgerung ist leichtfertig, denn es kam alles anders. Denn zum Überfluss
allen Unglücks war der Hof Altemeier noch mit über 200 Talern verschuldet.
Trinchens Großvater starb 1640, und im Jahr 1641 war der so genannte "Sterbfall ", die Nachlass- oder Erbschaftssteuer
ihres 1637 in den Kriegswirren umgekommenen Vaters Friedrich Altemeier noch
nicht beglichen. Die neuerliche Belastung traf einen bereits ruinierten Hof.
Johann Klöpping indessen wurde solcher Not nicht Herr und verfiel dem Alkohol.
Folglich meldet das Gogericht bereits im Jahr 1643, dass Christoph
Görder "des Meyers zum Wilberg, eine etzliche Jahr wüst gelegene
Stätte" erblich
angetreten habe "und wie ein einzig
Erbe, als ein Mädchen zur Stätte gewesen", dem nunmehr vertraglich lediglich die
Aussteuer zugesichert wurde. Als im Jahr 1655 Friedrich, dem Sohn Görders,
jetzt genannt Altemeier, der Hof übertragen wurde und dieser Ilsabeth Hase aus
Wilberg zur Frau nahm, fand Trinchen Altemeier als rechtmäßige Hoferbin
keinerlei Erwähnung. Ihre Spur verschwand im terrae incognitae der Geschichte.
Dass Christoph Görder, der Leibzüchter Altemeier, 1654 auch
Mühlenpächter ist und den "Garnkauf“, das Aufkaufen des gesponnenen Garns im
Dorf betreibt, ist zwar bemerkenswert. Mehr jedoch fällt die für Genealogen
verwirrende Tatsache auf, dass er im Mühlenpachtvertrag als geborener Manhenke
(aus Dehlentrup) bezeichnet wird.
Lizzy Schmidt stellt ihren Pressebeitrag zur lippischen Landesgeschichte
unter den Titel: "Wilberg, ein alter
Mühlenort". Zwei
Mühlen nennt sie, und von einer, der Niedermühle, weiß sie zu berichten, "daß hier Anno 1715 ein neues Haus gebaut" worden sei. "Da die heutige Korn- und Sägemühle 1914 erbaut wurde,
hat der alte `Neubau' genau 200 Jahre gehalten".
Nun ist aber das 1715 errichtete Haus mit dem Mühlengebäude keineswegs
identisch. Das neue Haus entstand vielmehr in dessen unmittelbarer
Nachbarschaft auf Veranlassung des damaligen Erbpächters Johann Bernd Herzog,
der es auch für kurze Zeit als "Leibzucht" bewohnte. Das
erforderliche Grundstück hatte Herzog von Johann Bernd zum Wilberg erworben.
Erst im Jahr 1749 - also 34 Jahre später – geriet das fragliche Gebäude
ins Blickfeld der Behörden in Horn und
Detmold. Man warf dem Niedermüller - jetzt Christoph Ludwig Brand - vor, ohne
amtlichen "Consens" gehandelt zu haben, womit auch die
entsprechende "Contribution" unterschlagen worden sei. Erst nach
zahlreichen Verhören des Unschuldigen zitierte man schließlich den derweil nach
Sandebeck verzogenen Erbauer des Hauses, Bernd Herzog, zur Amtsverwaltung nach
Horn, und Rat Behmer musste sich beschämt den "Consens-Schein" mit "Signatur
Detmold, den 26. April 1715" präsentieren lassen. Infolge behördlichen Versagens waren
die derzeitigen Bewohner des Hauses für die Dauer der Untersuchungen in arge
Not geraten. Denn selbst vom alten und gebrechlichen Einlieger Friedrich Selle
und seiner Ehefrau, beide stammten aus Lemgo, verlangte man die rück-ständige "gehörige Contribution", da sie ein angeblich "ohne Vorwissen" des Amtes erbautes Haus bewohnten. Dem
rigorosen Befehl, dieses "binnen 4
Wochen zu evacuieren", entgegnete Friedrich Selle mit der „unterthänigsten Klage“, dass
er sich in diesem Fall genötigt sähe, sein "Brod
vor den Thüren zu suchen". Die Resolution der Kammer in Detmold wurde vorläufig ausgesetzt, und mit
dem Nachweis der Legitimität des Hauses bricht die Überlieferung ab. Weder
Mühlenpächter Brandt noch Einlieger Selle hatten offenbar rückwirkend
Verpflichtungen zu erfüllen.
In der Folgezeit bewohnte dann u. a. ein Verwandter des Mühlenpächters,
ein "Waldläufer" - modern: Forstaufseher - und Briefträger
mit Namen Hermann Cordt Brand das Haus, bis es später, um die Mitte des
neunzehnten Jahrhunderts, Konrad Ernst Wilberg, wahrscheinlich infolge des
Straßenneubaus von Schmedissen nach Wilberg abtragen ließ, um es auf seinem Hof
als "Wirtschaftsgebäude" wieder zu errichten.
Die in den Jahren 1697/98 neu angelegte herrschaftliche "Untere Mühle" oder "Niedermühle"
zu Wilberg war also um
17 Jahre älter als das umstrittene Nebengebäude. Vorgänger Herzogs und erster
Pächter der Mühle war seinerzeit Hans Hermann Hüppe jun., dessen Vater Hermann
bereits 1664 als Erbpächter der Obermühle in Wilberg Einzug gehalten hatte. In
dritter Generation um 1720 sind der Familie die Erbpachtrechte aufgrund
tragi-scher Umstände aberkannt worden.
So wie die Niedermühle einst zwischen den Wäldern Wilbergs und
Berentrups verborgen lag und nur über einen Waldweg zu erreichen war, so verbirgt
sich noch heute die Obermühle zwischen den Höfen Altemeier (derzeit Dickewied)
und Wilberg (derzeit Mölling) im Werregrund. Die Obermühle ist nach
ausführlicher Beurkundung im Jahr 1574 er-baut und an "Jasper
Möller", einem Kaspar Müller, der wahrscheinlich auch Scharfrichter zu
Horn war, in landesherrliche Erbpacht vergeben worden, die jedoch nur eine
Generation überdauerte. Die Höfe Lahmann, Wilberg und Altemeier hatten
Grundstücke dazu abtreten müssen, wofür ersterem das "Malschwein", d.
i. eine jährliche Naturalsteuer, und etliche Dienste erlassen wurden. Wilberg
und Altemeier erhielten dagegen in freien Flurbereichen Ersatzländereien
zugewiesen.
Auf des Alten Meyers Hof ist die Mühle erbaut, so überliefern es die
schriftlichen Dokumente. Und "Meierscher Mühlenhof" nennt
Lizzy Schmidt den Hof Altemeier, obwohl sich das heutige Mühlengebäude nicht
mehr auf dem ursprünglichen Platz befindet. Eine Brandkatastrophe hatte der im
Lauf vieler Jahrhunderte oftmals erneuerten ältesten Mühle im Dorf am Weihnachtstag
des Jahres 1834 ein jähes Ende bereitet, und bis zum Frühjahr darauf wurde -
diesmal am Nordufer der Werre - eine neue errichtet. Aber auch diese ist längst
einem moderneren Bau des frühen 20. Jahrhunderts gewichen.
Der aus den Gefilden der Phantasie gegriffene "Meiersche
Mühlenhof“ aber - die schriftliche Überlieferung kennt diese Bezeichnung
nicht - kann sich vielleicht als solcher für einen kurzen Zeitabschnitt im
Dreißigjährigen Krieg tatsächlich legitimieren, in dem nämlich der Großkötter
Altemeier auch Pächter der Mühle war. Schließlich behält die Autorin Lizzi
Schmidt auch trotz faktischer Unschärfe insofern Recht, da nicht weniger als
260 Jahre, von 1574 bis 1834, das Mühlengewerbe auf dem Gelände des Hofes
Altemeier als Unternehmen
herrschaftlicher Privilegien betrieben wurde, jedoch ohne dem Dorf eingegliedert
zu sein! Selbst im 19. Jahrhundert wird die administrative Abkoppelung von
Ober- und Niedermühle vom übrigen Dorf noch postalisch praktiziert: "Willbergermühlen"
nennt sich der kuriose
"Ort" noch 1868 - mit 17 Einwohnern!
So zeigt sich, dass die faszinierende, wenn auch nicht unproblematische
Korrespondenz mit der Vergangenheit des Dorfes Wilberg und des frühen Meinberg
absolut virulent ist. Ein "Geschichte" konstituierendes Frage- und
Antwortspiel der aufgetanen Phänomene, der expeditive Diskurs mit den
verfügbaren "Quellen", der gegenständlichen und schriftlichen
Hinterlassenschaft kann sich zur beachtenswerten Reportage eines Jahrhunderte
alten Dorflebens in Bild und Sprache entwickeln - auch wenn es kein Patentrezent für die "Wahrheit" gibt.
*
OSTWESTFALEN/LIPPE IN DER
DIÖZESE PADERBORN ZUR RÖMERZEIT
Aus "Monumenta
Paderborniensa", Amsterdam 1672.
So stellte man sich um 1672 nach den
Beschreibungen des römischen
Geschichtsschreibers Tacitus - 5 Bände
seiner "Annalen" wurden
1505 in der Bibliothek des Klosters
Corvey gefunden –
den Teutoburgerwald (Osning) im großen
Weserbogen
um die Zeitenwende vor.
Eingetragen sind "Locus cladis
Vari", Ort der Varusschlacht (9 n. Chr.)
und "Drusus a Sicambris hic prope
oppressus", hier unterwarf
Drusus die Sugambrier (um 10 v. Chr.).
Vermerkt sind auch Lippe- und
Einsquellen:
"Caput Luppio" (Lippspringe)
und Caput Amisy" (Einssprung).
Am "Saltus Teutoburgiensis",
dem ehemaligen "Osning" zwischen
Chatten, Sugambriern, Marsern,
Angrivariern und Cheruskern
befindet sich unterhalb der
Werre-Quelle (Wehren)
die Örtlichkeit unserer Geschichte,
das heutige Horn-Bad-Meinberg mit
Wilberg.
Archäologische Funde bestätigten 1993
die Besiedlung
Wilbergs zur Eisenzeit, einer Epoche,
die auch die so genannte
"Römische Kaiserzeit"
einschließt.