FANTASIE UND
FAKTEN
Auf den Spuren einer Wüstung in
Horn-Bad-Meinberg
und das verschwundene Kirchenland am Eickenberg
Sagen erzählen keine geschichtlichen Vorgänge, aber sie reagieren auf außerempirische Wahrnehmungen unterschiedlicher Kategorien. Das Dunkel dämonischer Glaubensfragen ist ebenso ihr Ressort wie supranaturalistische Ambitionen oder sonstige ätiologische Probleme. Sie folgen spezifischen Darstellungsmustern mit unverwechselbaren Strukturen. Die zumeist landschafts- oder lokalgebundene „historische Wissenssage“ thematisiert, oft nur in kurzer Prosa, mit fiktionalen Elementen aufbereitet gern sonderbare Ereignisse und Gestalten, erinnerungsferne Reste vergangener Ereignisse, die mit ihrem besonderen Wirklichkeitswert den Schlussfolgerungen angeblich gesicherter Fakten eigentümlich nahe stehen. So kannte man in unserer südostlippischen Region noch vor wenigen Generationen folgende Sage:
Vor Zeiten gab es nicht weit vom Städtchen Horn im Lipperland eine Siedlung namens Bosendorf. Es hausten aber Raubritter in der Umgebung, die das Dorf häufig heimsuchten und brandschatzen, so dass sich die geplagten Bewohner eines Tages entschlossen, das „böse Dorf“ zu verlassen und sich in einiger Entfernung neu anzusiedeln. In frommer Demut besseren Zeiten entgegensehend, nannten sie ihr neues Dorf Fromhausen.
Wenn auch – mit Ausnahme von neuzeitlichen Kolonistensiedlungen – kaum eine Stadt oder ein Dorf sich definitiv auf ein Erstbesiedlungsdatum berufen kann, so aber doch häufig auf einen Entstehungsmythos. Zu diesen darf sich demnach das Bauerndorf Fromhausen im ehemaligen Amt Falkenberg, Kirchspiel Heiligenkirchen zählen. Man kannte die Geschichte noch im vergangenen 19. Jahrhundert in diesem Landstrich, und der Hornsche Rektor Wilhelm Wülker nimmt sie beiläufig in seinem Manuskript „Flurnamen der Gemarkung Horn“ unter der Nummer 18 [FGH] auf. Gedruckte Quellen sind dagegen unbekannt, Rektor Wülker beruft sich offenbar auf den Volksmund.
Zuweilen recht originell hingegen sind die zweifellos von C. W. Isermann aus dessen „Nachrichten und Notizen aus Horn“ entlehnten etymologischen Konstrukte des Heimatforschers Wülker mit Flurnamen wie etwa „Vierstädtshöfen“ oder „Alsum“ usf.[NH]. Sie sind denn auch als ernsthafte Ansätze zur Frage der Lokalisierung des geheimnisvollen Ortes „Bosendorf“ zumeist unbrauchbar. Suspekt ist ferner Isermanns Ansicht, der Name „Bosendorf“ gehe auf die Familie Conrad Bose zurück. Bose, der 1344 von den Lippischen Edelherren zum Burgmann in Horn ernannt wurde und 1378 von der Witwe Bernhard V., Richardis von der Mark, einem Hof auf der Moorlage (!) zu Lehen erhielt, dürfte kaum mit der bereits Jahrhunderte früher bezeugten Ortschaft in Verbindung zu bringen sein.
Ganz sicher sei es, so meint Rektor Wülker - wobei er sich wiederum auf die C. W. Isermannschen „Nachrichten und Notizen“ aus den Jahren 1860 bis 1889 des Registrators am Fürstlichen Konsistorium zu Detmold und gebürtigen Horners berufen kann - dass es bei Bosendorf einst ein Gericht gegeben habe und zitiert wie folgt:
„War ein Bruchhaftiger (Rechtsbrecher) weder auf die zweite
Vorladung beim Steinernen Kreuze - Cf. Nr. 39-, noch auf die dritte Zitation
vor Piperskamp - Cf.Nr. 53 - erschienen, so wurde das Gericht bei Bosentorp
verlegt und vom Frei- oder Gohgreven mit einem Schwerte nach
allen vier Himmelsrichtungen sub poena banni gehauen und der Ungehorsame
viermal mit lauter Stimme zitiert“.
Mit „Cf.“ verweist Isermann seinerseits auf Berichte von Archivrat Clostermeier und „folgenden“, d.i. Dr. Ernst Helwing, in „Naturhistorische und geschichtliche Monographie“, 1848. nicht aber unmittelbar auf urkundliche Quellen. Konkret jedoch liegt dieser Information nämlich ein Dokument über das Gogerichtsweistum für die Königsfreien und Freien in den Dörfern Vinsebeck, Sandebeck, Ottenhausen, Bergheim und Himmighausen vom 1. Juni 1531 zugrunde [LR]. Danach sollen Angeklagte, sofern sie den ersten zwei Vorladungen des Gerichts nicht nachkommen, vor „dat Gerichte to Boyssentorpe“ am „Detmelschen wech“, (Detmoldschen Weg) vor dem Hornschen Nordtor beordert werden, indem man „myt eynem baren swerde (gezogenem Schwert) to dren reßen (dreimal) an veer orde der werlde, alß osten, suden, westen und norden“ (den vier Himmelsrichtungen) schlägt. Sollte der „brochafftige“ dennoch nicht erscheinen, verfällt er dem „vorschriggen“ (Verschreien) mit „wapender stemme“ (kräftiger, alarmierender Stimme), dem öffentlichen „Nachschreien“ oder Verschrei-en, was nach der vierten erfolglosen Ladung vor Blomberg nach Gewohnheit des Gerichtes das „fredeloeß leggen“, die „Acht“, d.h. die völlige Ehr- und Rechtlosigkeitserklärung zur Folge hatte. [DHL]
Nicht nur, dass hiermit ein gerichtliches Ritual, gleichermaßen im Sinne eines religiöser Akts unter freiem Himmel an einer Straße vollzogen werden soll, sondern es taucht vor allem ein effektiver Hinweis für die Lokalisierung des verschollenen „Bosentorp“ auf. Die Symbolik der beschriebenen Handlung allerdings, ein Relikt aus vorchristlicher Zeit von der nicht beurkundet ist, ob sie jemals stattgefunden hat, vereinigt sich wiederum auf sonderbare Weise mit der Grauzone um den genannten ominösen Ort, dem Dorfnamen ohne Dorf.
Ein abstruser Vermerk lässt dann bei Durchsicht der Landtagsprotokolle des 16. Jahrhunderts durch das Auftreten des lautverwandten Namens „Bosendahl“ in Horn innehalten: In Angelegenheiten verhafteter Hexen vom 2. August des Jahres 1563 wird „denen von Horn“ auferlegt, „die posendahlschen jegen die anderen Weyber“ zu stellen, Kessmanns Tochter (aus Fromhausen Nr. 10) habe sie öffentlich beschuldigt, während sie „gefencklich gewesen“ (inhaftiert waren), dennoch „keyne nacht vff dem bette geweßen“ zu sein [3]. Das aber bezeugte nichts Geringeres als Hexerei! Ein folgenschweres sozialpsychologisches Phänomen jener Zeiten, in denen aus Furcht vor endzeitlicher Teufelsherrschaft die wohl dämonischste Erscheinung religiösen Massenwahns eskalierte. In der Stadt Horn hatte man laut Protokoll etliche „Hexenweyber eingezogen“, zumal sie des Schadenszaubers am Landesherrn bezichtigt wurden. Konnten die „posendahlschen Weyber“ während der Nacht aus dem Gefängnis entweichen und bei Tagesanbruch wieder anwesend sein, so mussten sie nach gängiger Überzeugung mit dem Teufel paktieren und zum Blocksberg - dem Eickenberg? - gefahren sein. War es etwa dies, weshalb die Einwohner einst das „böse Dorf“ verließen? Doch es mangelt schlicht am Nachweis der Identität des Personennamens Posendahl/Bosendahl und des Ortsnamens Bosentorp. Die Thematisierung solchen Verdachts wäre überhaupt verfehlt, riefen nicht Ernst und Tragik einer geschichtlichen Realität zur Kenntnisnahme auf.
Allein ein einziger authentischer Nachweis befreit die Siedlung vom Nimbus des Mysteriösen: das so genannte „Registrum Erkenberti Corbeiensis Abbatis“, das in zwei Abschriften aus dem 12. und 15. Jahrhundert im Staatsarchiv Münster aufbewahrt wird. Dieses unter dem Abbatum des Erkenbert von Homberg in den Jahren 1107 bis 1128 errichtete Güterverzeichnis des Klosters Corvey [1] mit den daraus beanspruchten Einkünften vermerkt folgendes:
„In Borstincdorfe II mansi solvu(n)t LX mod(ios) avene, XIIII mod(ios)
bracii, I mald-(rum) silig(inis), ove(m) cu(m) agno. „
Von zwei Höfen in „Borstincdorfe“ sind jeweils 60 Scheffel Hafer, 14 Scheffel (gekeimte?) Gerste („bracii“- Malz), 1 Malter Winterweizen sowie ein Schaf mit Lamm für das Kloster an seine „Curie“ in „meginberken“ (Meinberg) zu liefern, d. i. ein „Haupthof“ mit administrativen Vollmachten, denn nach Meinberg haben u.a. auch „mansen“ (Höfe) aus Vahlhausen, Billerbeck, Schmedissen, Horn, Leistrup, Oberschönhagen, Oldendorp, der Einzelhof Walbaum sowie neben der Kurie selbst noch ein weiterer Hof im Ort ihre Natural-Steuerlasten daselbst im Auftrag Corveys zu spedieren. Dass die gesuchte Siedlung in diese Region gehört, steht demnach außer Zweifel [SRC].
Aber mit diesem dokumentarischen Unikat aus der Blütezeit Corveys und der Epoche des historischen Aufbruchs der Herrschaft Lippe unter Bernhard I. (1125 - 1158) im hohen Mittelalter bahnt sich keineswegs die erhoffte kontinuierliche Informationskette über die einmal zutage getretene Ortschaft „Borstinctorp“ an. Die schriftlichen Quellen der Folgezeit schweigen sich aus. Mit dem 1317 mehrfach beurkundeten „Bosinctorpe“ wird man nach Bierde nördlich Minden entführt [LRN], auch ein 1324 dokumentierter „Haupthof“ zu „Bossentorp“ [UP], dem Kloster Busdorf in Paderborn gehörig wie auch das „Vorwerk Bardinctorpe“, tragen zunächst nicht zur Klärung bei und das älteste lippische Landschatzregister, um 1390 datiert [7], kennt Borstincdorf nicht, wogegen „Vromenhusen“ und ein benachbartes „Brochusen“ (Name durch Hof Brockmeier in Schönemark überliefert?) mit unzweifelhaft Fromhausener Bauern genannt werden. Nach dem bekannten Schadensregister der sogenannten „Eversteinschen Fehde“ - einer blutigen Auseinandersetzung zwischen Lippe, Braunschweig und Paderborn -, aufgestellt 1409, scheint Borstincdorf nicht mehr zu existieren oder ist nicht betroffen, da es von Braunschweigischen Truppen heimgesucht sein könnte, deren Marodieren offenbar in dieser Liste nicht berücksichtigt wurde, denn den Schadenersatzanspruch erhob man allein gegenüber dem Bischof von Paderborn, Wilhelm von Jülich-Berg. [LMG].
Als
erfolglos erweist sich letztlich auch das Studium der fast vollständigen und
detaillierten Beschreibung der 1452, am 29. September [4] von Johann Quaditz
und seinem Bruder „verkauften“ (modern: verpachteten) Ländereien vor Horn, der so
genannten „Flemischen Hove“ mit einem Hof zu Meinberg (Wilberg!). Sie
nennt zwar u.a. wiederholt den Begriff „alsmen“, d.h. im Alsum, eine
auch in jüngerer Zeit noch bekannte Flurbezeichnung in der Gemarkung Horn,
ferner den Weg „na der lemgeschen vorden“, den Weg nach der Lemgoischen
Förde sowie den dort gelegenen „kerkhern kamp by den flotegrauen“, - den
für diese Untersuchung noch bedeutsamen Kirchherrn-Kamp am „Flußgraben“, einem
kleinen Zufluss der Wiembecke in der Niederung südlich des Eickenbergs, -
Borstinctorpe aber kommt nicht vor. Selbst in den Steuerlisten von 1467 oder
1488 [5] sucht man vergeblich. Es scheint, gäbe es die Eintragung im Corveyer Güterverzeichnis nicht, der Ort wäre eine Fiktion.
Aber eben aus diesem Zeitabschnit, nämlich von 1472, datiert auch eine bereits von Isermann zitierte Urkunde, wonach Cord Bischof, Bürger zu Horn, an Hermann Stromeier (Fromhausen Nr. 3) zwei „Stücke Landes, eines zu Bosentorp, das andere zwischen dem Vulensieke und dem Recken gelegen“ verkauft. Hans Wedemhove, Richter zu Horn, bestätigt dies am „Mittwoch nach 11000 Jungfrauen“, das ist der 28. Oktober [LR]. Hier endlich ist der Name, wenn auch in entstellter Form, wieder greifbar, allerdings bereits mit dem gut begründeten Verdacht, dass der Begriff nicht die Siedlung selbst meint, stattdessen aber als Flurbezeichnung auf deren ehemaligen Standort verweisen könnte!
*
An der Schwelle zur Renaissance, zur Zeit der Reformation im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts, ist es der um den rechten katholischen Glauben sehr besorgte Graf Simon V., der, wohl vornehmlich nach seiner erst 1523 geschlossenen kinderreichen zweiten Ehe mit Magdalena Gräfin von Mansfeld, durchgreifende Reformen der Administration in der Herrschaft Lippe einleitet. Sie werden von seinem in Kassel protestantisch erzogenen Sohn Bernhard VIII. fortgesetzt und gipfeln im ersten Katasterisierungsversuch sowie der Einrichtung eines Hofgerichts gegen Ende des Jahrhunderts.
Analog zu
dieser bedeutenden Entwicklung, in der Zeit zwischen 1525 und 1545, lassen sich
im ehemaligen Amt Horn, aber auch über seine Grenzen hinaus umwälzende Veränderungen
im Bereich der Kulturlandstrukturen und ihrer Bewirtschaftung konstatieren. Die
sogenannte „Flemische Hove vor Horn“, wohl eine der frühesten
Besitzungen der Herrschaft Lippe nördlich des Teutoburger Waldes, fällt 1532
nach dem Aussterben der bisherigen Lehnsträger, der Burgmannen von Quaditz, an
den Landesherrn zurück. Große Höfe in Vahlhausen und Wilberg werden in kleinere
geteilt, in Meinberg muss Flammenkamp einem „Niggemeier“, einem neuen
Meier weichen (später Niemeier Nr. 2), von dem die Witwe Quaditz mit Tochter bis
1549 ihre „Leibzucht“ beziehen. Flammenkamp findet sich künftig im Grenzbereich
zum katholischen Billerbeck inmitten der Bauernschaft Vahlhausen, Kirchspiel
Horn. Seine Flur wird Wehren zugeschlagen und damit wiederum dem Kirchspiel Meinberg
einverleibt. Im Zuge allgemeiner Verdichtung des Siedlungsnetzes erfolgen
Neugründungen in Bellenberg (Meier u.a.?), Holzhausen (Klöpping) und Meinberg
(Niederkönig), während man gleichzeitig bemüht ist, alte Rechte aus der
Flemischen Hove zu verlagern. Diesen Aktivitäten mitsamt diversen Verordnungen
sind sicher die auffallend zahlreich überlieferten Dokumente der Protokoll- und
Rechnungsführung, Ein- und Ausgabenbelege und die Erfassung von Dienst- und
Abgabepflichten Leibeigener zu verdanken.
Die mehr zufällige als gezielte Durchsicht solcher gern als zu arbeitsintensiv übergangenen finanzbürokratischen Aufreihungen, archivarisch als „Hornsche Amtsrechnungen“ deklariert, fördern schließlich Zeichen der geheimnisvollen Ortschaft Borstincdorf vermehrt ans Licht. Im Jahr 1537 hat „Cordt Wolter“ von seiner „wese tho Borstentrup“ Abgaben entrichtet und im Jahr darauf vom „Land to Borstentorpe“ den Haferzehnten an das Haus Horn geliefert. Zweifelsfrei ist damit der Begriff „Borstincdorfe“ der Corveyer Güterverzeichnisse vom Anfang des 12. Jahrhunderts wieder erfasst, die Siedlung selbst und ihr Standort aber bleiben trotz mehrfacher Erwähnung des Namens bei Grundstücksbeschreibungen im Dunkel.
Erst die aus dem gleichen Zeitabschnitt datierenden Landtagsakten [2] mit ihren oft kurzen und schwer interpretierbaren protokollarischen Aufzeichnungen enthalten im Jahrgang 1545 die erhellende Information, obwohl in einem für diese Untersuchung bedeutungslosen Kontext:
„..
Nachdem
auch eine wesen der Stadt Hornne benebenn dem Eickenberge by Bossentorpe an dem
flotte by Hermannus Simons wese und deß Pastors to Hornhe gelegen... „.
Eine Wiese der Stadt Horn wird beschrieben, neben dem Eickenberg bei „Bossentorpe“ am ‚flotte“ gelegen, bei Hermann Simons Wiese und des Pastors zu Horn Ländereien! Wird auch in dieser topographischen Bemühung dank bekannter Diskrepanzen zwischen Sprache und Gehör „Borstincdorf“ zu „Bossentorpe“ verwaschen, - am Eickenberg ist der geheimnisvolle Ort zu suchen! Kennt man auch „Hermannus Simons“ Wiese nicht mehr, so werden doch des „Pastors to Hornhe“ Grundstücke - als „das Hornische Kirchenland“ ein geläufiger Gegen-stand der Wilberger Ortsgeschichte - für die Lokalisierung der Wüstung „Borstinctorpe“, genannt Bosendorf, zur entscheidenden Orientierungshilfe.
Die zitierten Ländereien der Kirche zu Horn begegneten bereits 1452 als des „Kerkhern Kamp“ an der Wiembecke und sind in einer Flur namens „Alsmen“ (Alsum) gelegen, durch welche einst auch die Abkürzung der „Lemgoischen Förde“[1], des alten Sommerfuß-
wegs durch das Nordfeld vor Horn über den Eickenberg und Schmedissen nach Detmold (deshalb auch „Detmoldischer Weg“ genannt, s.o.) oder Lemgo verlief. (Der vor wenigen Jahren noch erkennbare Abschnitt vom Fromhauser Weg am Eickenberg bis zum Hornschen Nordtor ist heute verbaut). Sie finden sich definitiv um 1591 katasterisiert [8] als Pachtland des „Henrich im Knick“ zu Wilberg: „II morgen von des Pastorn zu Horn grund“, wofür Henrich jährlich 2 Scheffel Hafer und 2 Hühner an die Pfarre zu liefern hat.
Der mit drei Pferden, vier Kühen und acht Schweinen nicht gerade unvermögende Hoppenplöcker „Knickhenrich“ [14] ist bereits seit 1545 mit Namen Hermann Wrede (aus Schönemark?) in Wilberg aktenkundig und Einnehmer des dortigen Wegezolls „im Knick“, der Grenze zwischen den Ämtern Detmold und Horn [5]. Das Pachtverhältnis mit der Kirche zu Horn geht scheinbar auf die Gründungszeit der Wilberger Zollstation zurück und sollte über Jahrhunderte beständig bleiben mit der Deklaration „das Hornsche Pastorenland am Eichenberge“ oder dem Katastertitel „Hornisch Kirchenland an seinem Lande“. 1721 zahlt Wredes Nachfahre Cord Knickmann statt zwei Scheffel Hafer 1 Taler und „gibt“ dazu die genannten zwei Hühner der ersten Pfarre zu Horn [9]. Auch das renovierte Salbuch des Amtes Horn von 1769 registriert nochmals diese Daten, diesmal für Hermann Knickmann.
Was auch immer die Katasterakten notieren, es fiel der Hornschen Kirchenverwaltung erst im Jahr 1866 (!) auf, dass der ehemalige Zöllner und derzeitige „Colon“ Knickmann zu Wilberg bereits seit Jahrzehnten die Pachtschulden für seine Ländereien am Eickenberg nicht mehr entrichtet hatte. Mit Datum vom 12. November bittet das Fürstlich Lippische Konsistorium die Amtsverwaltung Detmold um Aufklärung:
„Als Eigenthum der ersten Pfarre in Horn
stehen in dem dortigen städtischen Cataster so wie auf der städtischen
Flurcharte drei Grundstücke verzeichnet ... sämtlich am Eichenberge. Im
geistlichen Cataster sind diese Grundstücke als an den Colon Knickmann N. 58 zu
Wilberg verpachtet aufgeführt. Bei Gelegenheit einer Neuverpachtung hat nun der
Colon Knickmann das Eigentum an diesen Grundstücken behauptet, welche identisch
seien mit den im amtlichen Cataster als zu seinem Colonate gehörig
verzeichneten Ländereien. Eine gerichtliche Localbesichtigung hat diese
Identität außer Zweifel gestellt. Als Erwerbstitel giebt der Colon Knickmann an,
daß sein Vorgänger dieselben von einem parcelirten Colonate Brinkmann N. 16 in
Schönemark im Jahre 1820 oder 1821 gekauft habe. Er hat auch die Bestätigungsurkunde
der Regierung vom 13ten März 1821.“
Das Konsistorium vermerkt ferner, dass noch im Jahr 1817 ein „Colon Brinkmann“ in Wilberg als Pächter von drei (!) Morgen Pfarrland am „Eichenberge“ im Verpachtungsregister der Kirche eingetragen sei.
“Das aber
diese Grundstücke, Eigenthum der Iten Pfarre Horn, erst von demselben (nämlich Brinkmann, d.V.) angepachtet
worden sind, dieses ist weder aus den Acten, noch aus den verglichenen älteren
Saalbüchern etwa zu ersehen.“
War demnach das gesuchte „Kirchenland“ am Eickenberg weder mit den Grundstücken des Knickmann in Wilberg noch mit denen des Brinkmann zu Schönemark (sie waren unmittelbar Dorfnachbarn!) identisch, so musste es doch zum wenigsten vorhanden sein!
„Da es
nun aber andererseits fest steht, daß die erste Pfarre in Horn Grundstücke am
Eichenberge das. eigenthümlich besessen hat, so fragt es sich, ob deren
Bezeichnung im Cataster irrthümlich ist, oder ob die genannten Grundstücke
etwa doch ursprünglich Eigenthum der Pfarre und an den Brinkmann zu Schönemark
verpachtet gewesen sind“.
Die Angelegenheit blieb undurchsichtig, so sehr auch die Amtsverwaltung Kolonats- und Katasterakten durchsuchte.
Nicht zu beweisen war, dass Knickmann sein bereits über Jahrhunderte tradiertes „Gewohnheitspachtrecht“ am fraglichen Hornschen Kirchenland offenbar zwar mit Wissen der Kirche zu Horn, aber bei Umgehung der Katasteramtsbehörden, zu einem früheren nicht mehr bekannten Zeitpunkt tatsächlich an seinen Nachbarn „Brinkbernd“ abgetreten oder verkauft haben musste. Jener hatte auch seither die jährlichen „Prästanda“ an die Hornsche Pfarre geliefert. Die Salbücher verzeichnen demgegenüber bereits seit der Ansiedlung des Brinkbernd im Schönemarker Wilberg um 1710 mit dem Titel „das niedere Unterland an der Hornschen Schnaat“ drei Morgen(!) Ackerland am Eickenberge als Eigenbesitz [10,11,15,16] während Knickmann von zwei Morgen (!) des nämlichen Landes, jetzt unter anderem Titel seine Abgaben geleistet haben soll.
Bernd Brinkmann, ansässig fast in der Wilberger Dorfmitte, jedoch infolge der leidigen Teilung des Ortes administrativ mit der Nr. 16 Schönemark zugehörig, geriet 1820 in Konkurs. Die Pflege seiner unheilbar kranken Frau hatte das kleine Vermögen aufgezehrt, und beim Notverkauf seiner Grundstücke kann das Kirchenpachtland als „das niedere Unterland“ - vielleicht nicht nur versehentlich - durchaus mit veräußert worden sein, und zwar an den früheren Pächter und Nachbarn Knickmann [17].
Da der
Eigentümer des „Colonats“ zur Zeit der Untersuchung im Jahr 1866, Karl Stork,
gen. Brinkmann, als an dem damaligen Vorgang unbeteiligt nicht belangt werden
konnte, vertrat das Konsistorium bereits in Vorwegnahme einer Klärung des Falls
die Ansicht, das „wenn wirklich die Identität der fragl. Grundstücke mit der
früher der Pfarre gehörenden nachgewiesen wäre, es unnöthig würde, weitere
Recherchen nach letzterem anzustellen“.
Damit wurde die Akte geschlossen, die Ländereien am Eickenberg waren für die Kirche infolge bürokratischer Fahrlässigkeit verloren. „Colon“ Knickmann in Wilberg aber hatte es nachweislich erworben und blieb im Besitz der Grundstücke bis auf den heutigen Tag.
*
Beschränkt sich die Bedeutung des verschollenen „Borstincdorfe“ auch auf sagenhafte Raubritter, auf ein etwas fabulös thematisiertes Gericht und letztendlich auf zwei dokumentierte Corveyer Höfe, die den Namen als „Bosentorpe“ noch bis in den Dreißigjährigen Krieg hinein als topographische Orientierungshilfe in Listen für Naturalabgaben und Katasterisierungsbestrebungen tradieren, so könnte doch die Kenntnis des ehemaligen Standorts eine Lücke im lokalgeschichtlichen Zusammenhang schließen.
Im Sommer
des Jahres 1995 nimmt der Wilberger Landwirt Wolfgang Knickmann mit dem
Verfasser auf der Rückfahrt von Fromhausen nach Wilberg den alten Fromhauser Feldweg
über den Eickenberg. Genau auf der ehemaligen Kreuzung Lemgoische Förde - Fromhauser
Weg hält er seinen Landrover an: „Hier“!
Mit Blick nach Süden in Richtung Horn weist er auf seinen Grundbesitz, das ehemalige „Pastorenland“ der ersten Pfarre zu Horn gleich „linker Hand“, also östlich der vergrasten „Förde“. Das ist die Bestätigung, wonach für die Verortung der Wüstung Borstincdorf oder Bosentorpe das Areal zwischen Fromhauser Weg im Norden und Wiembecke im Süden sowie der ehemaligen Lemgoischen Förde und der heutigen Landstraße L 954 Horn-Schmedissen im Osten und Westen als engster Bereich anzunehmen ist!
Hier in der Niederung tritt die locker mäandrierende Wiembecke besonders nah an den Eickenberg heran, bevor sie sich, die Straße unterquerend, geradewegs nach Fromhausen wendet. Das Gelände neigt sich leicht zum Bach, und am etwas steileren Südwesthang in Spornlage verbergen sich hinter einer Gruppe alter Eichen und dichtem Buschbestand die Reste eines ungewöhnlich einsam gelegenen Gebäudes. „Bannberndken“ nannte man im Dorf Wilberg einst diesen Ort und es solle dort „umgehen“, so hieß es. Für die Wilberger Kinder „vom Berge“ Grund genug, das Vordringen bis dorthin im Spiel als Mutprobe zu betreiben. Die Abgelegenheit teilt diese Ruine auffällig mit dem benachbarten, an der Landstraße gelegenen und heute modernisierten Wohnhaus Nr. 101. Der Komplex war bis 1970 dem Bauerndorf Schmedissen angeschlossen. Sofern der Volksmund historische Situationen transportiert, wäre es denkbar, dass mit diesem „unheimlichen“ Ort die Kenntnis des möglichen sehr alten Siedlungsplatzes nebulos fortlebte.
Eine klärende archäologische Untersuchung bleibt dem Verfasser verwehrt. Allein gelegentlich geborgenes Oberflächenlesegut auf dem noch bis vor wenigen Jahren bewirtschafteten Gelände im Umfeld seiner jetzigen und ehemaligen Bebauung erhärten die These von der Siedlung Bosentorpe am Eickenberg. Es fehlen jedoch Untersuchungen des Bachuferbereichs hinsichtlich künstlicher Wasserregulierungen, eventueller Uferbefestigungen, Verlandungen oder Veränderungen des Bodenreliefs. In diesem Bereich traf auch ein wahrscheinlich künstlich angelegter, in weitem Bogen von Horn durch das „Rauhe Siek“ am „Wilberger Stege“ (Grüner Weg, heute Wilberger Straße) herangeführter Wassergraben auf die Wiembecke, 1452 „flottegrauen“ und 1630 „uffn Flußgraben“ genannt. Verkehrsmäßig erschlossen war die Siedlung durch die bereits bekannten unweit des anzunehmenden östlichen Ortsausgangs sich kreuzenden Fahr- und Fußwege Horn - Lemgo und Fromhausen - Meinberg, beide mit unmittelbarem Anschluß an den „Helleweg“ (alte B 1) Paderborn - Hameln, einer Hauptverkehrsader seit frühgeschichtlicher Zeit. Dagegen ist die heute um den Eickenberg herumführende L 954 von Horn nach Schmedissen eine Errungenschaft des 19. Jahrhunderts.
Die topographische Gesamtsituation des mutmaßlichen Areals Bosentorpe entspricht auffallend den Erkenntnissen der Siedlungsforschung, wonach maßgeblich für das Mittelalter hochwasserfreie sanfte Hanglagen mit Neigung zu fließenden Gewässern als bevorzugte Niederlassungsplätze ausgemacht sind. Der nicht sehr ertragreiche Boden des Eickenberges lässt vermuten, dass die Ackerfluren einer an dieser Stelle anzunehmenden Höfegruppe sich vorwiegend in der Niederung nach Süden und Westen hin ausdehnten, sowohl diesseits als auch jenseits des Baches. In früheren Zeiten in der Nähe gelegene Teiche (Wulfsdike? u.a.) könnten als Flachsrotten gedient haben.
Das etymologische Experiment, die modernere Flurbezeichung „Vierstädtshöfen’ (gedeutet als vier Hofstätten) für eine Flur in der Feldmark zwischen Horn und Fromhausen in diesen Zusammenhang zu stellen, erweist sich insofern als kritisch, da man noch im 16./17. Jahrhundert „Vehr Steerts Houeden“ (1604), auch „Vehrsterts“ oder „Ver Stertts Hoveden“ schrieb [6]. Damit wäre zuvorderst eine topographische Definition zu begreifen, etwa die sehr entfernt gelegenen (niederd. „ver“), hinteren (niederd. „steert“) Hufen [MNW], bevor sie allenfalls den Verweis auf einen Hofnamen zulassen: Die Hufen des „Vehrsteert“. (vgl. Meyer zu Kracksteert, Varensell). Ein Verweis auf „Borstingdorf“ ist indessen nicht zu erkennen.
Unbedenklich darf man die mit dem Grundbegriff „-dorf“ (torp, thorpe) benannten Kolonatskonzentrationen oder Weiler der altsächsischen Sprache zuordnen. Demzufolge wird auch „Borstincdorfe“ der frühmittelalterlichen Landnahme sächsischer Kolonisten seine Entstehung zu verdanken haben, die an den Trassen ihres Vordringens von Norden nach Süden bis zu den Mittelgebirgsausläufern ihre „Dorf“-Siedlungen anlegten. Nicht irritieren darf die gelegentlich 1537 u.a.0. [6] anzutreffende Wendung „to Borstentorpe“ oder „Borstentrup“ mit ihrer häufigen Metathesis, der umgangssprachlichen Lautumstellung von o (u) und r (torp = trop). Die sich seit Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Erlöschen des Namens ca. hundert Jahre später einschleichenden Varianten „Bösentruf , „Boßendorff“, „Bossentorpe“, „Bosentorf“, „Bostendorpe“ oder endlich „Bosentorp“ sind derweil von sekundärem Interesse, da sie bereits früher als Flurbezeichnungen ausgemacht sind und nicht mehr unmittelbar die Siedlung meinen. Desgleichen entfällt die Vorstellung vom Burgmann Conrad Bose als Eigentümer und Namengeber. Seine Berufung nach Horn erfolgte 1344, also zu einer Zeit, da die Existenz der Ortschaft bereits sehr in Frage gestellt werden muss.
Der „Dorf“-Name „Borstinc“ selbst lässt sich mit weitgehender Verlässlichkeit von sächsischen Edlingen als Erstsiedler oder Besitzer herleiten, zumal aus den überlieferten Be-griffen andere ortsnamenkonstitutive Hinweise kaum zu rekonstruieren sind. Stattdessen bieten sich als akzeptable Bezüge „Balderic“ oder „Bardo“ mit Patronymikon „inc“, Sohn des Bardo, also „Bardinc“ als Personenname eines sächsischen Sippenverbands an, der noch im 9. Jahrhundert bezeugt ist [SSP]. Darüber hinaus kann für den zeitlich analog in Horn auftretenden Familiennamen „Bösenthal“, orthographisch auch „Posendal , „Pösendahl“ und „Posendahll“ zwar die Lautverwandschaft angeführt werden, jedoch ohne ausreichende Nachweise begrifflicher Kongruenz.
Eine Zusammenfassung der wenigen schriftlichen Belege lässt nunmehr erkennen, dass keine der verwendeten orthographisch sämtlich voneinander abweichenden Benennungen, von „Borstincdorfe“ des 12. Jahrhunderts bis zum ca. 300 Jahre späteren „Bosentorpe“, für sich Authentizität beanspruchen kann, so dass es legitim erscheint, mangels definitiven Quellenbelegs der Zuordnung des ermittelten sächsischen Personennamens „Bardinc“ als ursprüngliche Besitzanzeige den Vorzug einzuräumen und die Siedlung mit „Bardingdorf“ anzusprechen.
Nicht allein eine Verwechselung mit der Wüstung „Bosinctorpe“ bei Minden kann damit ausgeschlossen werden, sondern es sei auch an das Heiligenkirchener Vorwerk „Bardinctorp erinnert, das sich von seinen Leistungen an das 1036 gegründete Kloster Busdorf zu Paderborn später als Hof „Berntorpe“, das heutige Gut Meier zu Berentrup in Schönemark, freikauft. Auffällig sind die wiederholt dokumentierten Einkünfte des Paderborner Klosters aus Ländereien in Bosentorp/Bardinctorp am Eickenberg und noch 1324 schuldet ein Haupthof bei „Bossentorpe“ den Paderbornern ein halbes Pfund Wachs [UP]. Anlass genug, in der Bezugsfrage „Borstincdorfe/Bardincdorp“ am Eickenberg und „Bardincdorp/Berentrup“ zu Schönemark neu zu ermitteln! Wenn damit auch für den Ausgang der Siedlung Bardingdorf/Bosendorf das zweite Viertel des 14. Jahrhunderts ins Blickfeld rückt, so lassen sich angesichts der sehr kargen Quellenlage für die Ursachen seines Verschwindens - wie bereits beim Ursprung - nur spekulative Konstrukte erstellen, Fixpunkte allemal mit hypothetischen Schlüssen.
Ein Abbau der Hofanlagen und ihre Verlegung oder ersatzlose Aufgabe aus wirtschaftlichen oder machtpolitischen Erwägungen sind so gut möglich wie die Zerstörung durch Kriegshandlungen oder Naturkatastrophen. Gesicherte historische Situationen bieten sich zwar an, nur bleiben „Borstincdorfe“ oder „Bosentorp“ unerwähnt. Die Pestepidemie des 14. Jahrhunderts könnte dem Dorf ebenso zum Verhängnis geworden sein wie „fremdes Volk“ in diversen „Fehden“ des 15. Jahrhunderts, womit gar die Raubritter der Sage ihren historischen Hintergrund fänden.
Letztendlich beschränkt sich die Kunde von „Bardingdorf“ überhaupt nur auf ein einziges schriftlich fixiertes deutsches Wort unter zwölf lateinischen auf einem Blatt gealterten Pergaments. Nur „ein Splitter vergangenen Daseins“ in Form eines abstrakten Begriffs, der „von sich aus keinerlei Erkenntnis..., keine Wahrheit, kein Leben“ mit sich führt!
Es wurde versucht, den Begriff „Borstincdorfe“ in den Kontext siedlungsgeschichtlicher und anderer relevanter schriftlicher Hinterlassenschaften einzugliedern, um überhaupt Interpretierbarkeit zu ermöglichen, um aus der Perspektive gegenwärtigen Wissens „Abwesendes sich gedanklich vor Augen zu führen“ als einem Erinnerungsbild, das durchaus Authentisches mitteilt. Durch „Textualisierung“ konnte der wahrscheinlich bereits im 12. Jahrhundert unscharf gefasste Begriff „zur Vergegenwärtigung von Vergangenheit in Gestalt einer Geschichte“ avancieren, einer Geschichte, deren Grundstruktur und Wirklichkeitswert sich - wenn es denn zutrifft, dass „historische Erfahrung selbst durch außerempirische, fiktionale Elemente mit bedingt“ ist - denen einer Sage mit ihrer „anderen“ Wahrheit unfehlbar entgegen kommt. „Was unter einem Blickwinkel abstrus erscheint, birst unter einem anderen vor Sinn“. Auch wissenschaftliche Exaktheit verfremdet und verformt zwangsläufig bereits im Ansatz durch den „notwendigen Gebrauch der Sprache“ und die allgegenwärtigen „Gefilde der Phantasie“, ohne die Geschichte, das „was geschah, was voll lebendigen, beziehungsreichen Lebens war“ nicht darstellbar ist. [HZ].
Angesichts solcher desillusionierender geschichtswissenschaftlicher Traktate unternimmt es Verfasser, „auf Satzstelzen durch den Morast des Unbekannten“ zu waten, um Bardingdorf/Bosendorf am Eickenberg als Ort einer geschichtlichen „Handlung“ für den interessierten Freund heimatlicher Vergangenheit wieder begehbar zu machen.
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e Archivalien:
Benutze
Archivalien
Benutzte Archivalien.
Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster,
Msc. 1, 134, Corvey-Akten, p 281 (alt: Nr. 1439) (1)
Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Detmold
(1)
L 12, Bd. 1, 1545, Bl. 148
(2)
L 12, Bd. 1, 1563, Bl. 51
(3) L 8] L 101, C I, 1 d, Amt Horn Nord
e, Bd.l, Görlitz 1921, S.204 ff. 10NH)
C.W. Isermann, Nachrichten und Notizen von der Stadt Horn und dem Amte Horn, Typoskript,
vervielf. und broschiert, Horn o.D. (1969)
[FGH] W. Wülker, Flurnamen
der Getnarkung Horn, Manuskript, Horn o.D.
(LR]
O. Preuß/A. Falkmann, Lippische Regesten, Lemgo/Detmold 1860, Nr. 2447
[LRN]
H.-P. Wehlt, Lippische Regesten, neue Folge; 1. bis 5. Lieferung, Letngo 1989-1995, [LMG] Lipp.
Mitteilungen aus Geschichte und Landeskunde, 23, Dettnold, S.38 ff, S.52, ff,
[SSP] R. Wenskus, Sächsischer Stammesadel - Fränkischer Reichsadel, Göttingen
1976, [HZ] J. Fried, Wissenschaft und Phantasie, in L. Gall (Hrg.), Historische
Zeitschrift,
Bd.
263, Heft 2, München 1996, S. 291-315.
[LL]
W.Wnne (Hrg.), Landeskunde Nordrhein-Westfalen, Lippe, Paderborn 1993. [MNW] A.
Lübben, Mittelniederdeutsches Handwörterbuch, Leipzig 1888, Repr. Darmstadt
1989.
[SRC] H.H. Kaminsky, Studien zur Reichsabtei Corvey in der
Salierzeit, Köln/Graz 1972, S. 231, 28.
[UP] U. Stöwer (Bearb.), Das Archiv des Vereins für Geschichte und
Altertumskunde Westfalens, Abteilung Paderborn, die Urkunden bis zutn Jahr
1500, Münster 1994. 73, 875.
[DHL] V.v.d.Lippe, Die Herren und Freiherren von der
Lipp
[1]
Anlässlich des Neubauprojekts Zollkrug in
Wilberg im März des Jahres 1732 reklamiert Wege-Kommissar Carl von Kotzenberg,
der Bau behindere „die ordinäre straße vndt fußsteich von Horn auff Lemgo“. Der
weitere Briefwechsel zitiert dann die „öffentliche straße so auff Lemgo gehet
benebst dem Fußsteig“ oder „der Fußsteig von Horn nacher Lemgo“. Demnach folgte
der befestigte Fahr- und Gehweg (Allwetterweg) von Horn nach Lemgo dem
ehemaligen Grünen Weg, (1446 = „am gronen weghe“, später auch „Wilberger Steg“ genannt, jetzt Wilberger Straße) durch
das Nordfeld zunächst nach Wilberg, und verlief dann über Schönemark, Lenstrup,
Diestelbruch, Vahlhausen, Barckhausen und Brake. Die sogenannte „Lemgoische
Förde“, (Vörde = mittelniederdeutsch: Furche, lipp. Mundart: Pattweg, schmaler
Fußweg) begreift demnach wegverkürzende Feldwege, etwa über den Eickenberg,
Schmedissen und Vahlhausen und war folglich bevorzugt Fuß- und Sommerweg. (Vgl.
„Hasenpatt“, Fußweg Bielefeld-Schildesche – Enger, etwa parallel zum Fahrweg
verlaufend.)