„Curiam meginberken“ 

 

         Mehr als zwei Menschalter – etwa 150 Jahre - haben den Zeitenlauf zwischen der ersten und zweiten schriftlichen Dokumentation des corveyischen Meinberg mit turbulenten politischen Ereignissen im Ringen um päpstlichen Machtanspruch und königlicher Reichsgewalt geprägt. Dreihundert Jahre nach seiner Gründung, im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts, sieht sich das Kloster an der Weser bei schwindendem Einfluss im wirtschaftlichen Niedergang, obwohl es sich mit den päpstlich-gregorianischen Clunyazensern der so genannten  Hirsauer Reform angeschlossen und damit die Einschränkung weltlicher Gewalt im Investiturstreit unterstützt hatte. Rund drei Jahrzehnte wiederum waren vergangen, da Kaiser Heinrich IV. sich genötigt sah, die päpstliche Oberherrschaft anzuerkennen und das Treffen der Kontrahenten in Canossa 1077 schien welthistorische Bedeutung zu erlangen. Allerdings wird diese These von Historikern neuerlich – nicht zu Unrecht – in Frage gestellt. Bereits im Jahr 1080 wiederholt Papst Gregor den Bannspruch über Heinrich, der jedoch sogleich mit einer Armee nach Rom zieht und Gregor in der Engelsburg festsetzt, während er sich vom Gegenpapst Clemens III. zum Kaiser krönen lässt. Auf dem Höhepunkt seiner Macht räumt er die Stadt vor den plündernd nachrückenden Normannen.

         Sein Sohn und Nachfolger, Heinrich V. (1106 – 1115) beansprucht – wie sein Vater – das Investiturrecht, zieht aber nicht nur nach Italien, sondern unterwirft im Norden das revoltierende Herzogtum Sachsen, womit auch Corvey wieder in Königsnähe rückt. Mit seiner strategisch günstigen Lage tritt das Kloster in die Interessensphäre seiner Ostpolitik und kann nicht zuletzt sowohl hinsichtlich seiner Erwerbungen als auch fälschlich zugeschriebener Besitzungen vor allem im slawischen Raum nun eine zentrale Rolle übernehmen. Nach dem Ableben von Abt Markwart im Jahr 1107 eilt Heinrich sogleich nach Corvey, umgeht unter Berufung auf sein Investiturrecht die freie Abtwahl des Konvents und inthronisiert den Kandidaten seiner Wahl Erkenbert vom Kloster St. Peter zu Aldenberg bei Merseburg. Der streitbare Prälat beteiligt sich um 1115 am erneuten Sachsenfeldzug des Kaisers, wird gefangen genommen und gegen 200 Mark freigekauft.

         Als Reichsfürst und neuer Abt von Corvey, in der Region seit seiner Paderborner Zeit nicht unbekannt, vermeidet Erkenbert auch als Parteigänger des letzten fränkischen Saliers auf dem Thron des geplagten Reiches klug eine grundlegende Reform und damit die Abspaltung von der Hirsauer Kongregation. Reichsunmittelbarkeit und päpstliche Exemtion hatten bisher den Reichtum des Klosters gefördert und erklären den einstigen Einfluss auf die Entwicklung im Oberweserraum trotz kriegerischer Unruhen und fortdauernder Machtkämpfe in der deutsch-fränkischen Monarchie. Nun aber bemüht er sich intensiv um eine Sanierung der desolaten wirtschaftlichen Verhältnisse. Um so mehr, da er sich am Teutoburger Wald, dem damaligen Osning, den konkurrierenden Metropoliten Paderborns gegenüber sieht, mit dem rühmlichen Vorteil, dass sich hier bereits 799 Kaiser Karl und Papst Leo III. die Hände gereicht hatten und Beschlüsse zur neuen Herrschaftsordnung gefasst wurden. Aber letztlich war  die ehemalige sächsische (Glaubens- und Rechtsmetropole) doch nur kurzzeitig Festtagsresidenz der ersten Salierkönige Heinrich II. und Konrad II. geblieben, so dass sich „corbeia nova“ zwar solcher historischer Denkwürdigkeiten nicht rühmen kann, aber über Kaiserbesuche wissen auch seine Klosterannalen durchgehend zu berichten. Zusätzliche Sorgen bereiten dem Reichsabt jedoch die expandierenden Edelherren zur Lippe, die damit beginnen, den berüchtigten „Wald“ in Richtung Weser zu überschreiten und sich zum Überfluss den reformatorischen Zisterziensern zu verschreiben. Noch Jahrhunderte später werden sie das künftige Amt Horn als Allodialbesitz einklagen. 

         Erkenbert - Jerusalemfahrer 10 Jahre nach Eroberung der Heilligen Stadt durch die Kreuzritter 1099 – wird nun die bestehenden Fundationen der Abtei nicht ungenutzt lassen und ordnet die Erstellung eines Registers aller Klostergüter mit deren Abgaben an, in dem uns „Meinburg“ wieder begegnet. Diesmal jedoch in der orthographisch entstellten Form „meginberken“, eine begriffliche Verfremdung zudem, denn das vom Griechischen in die lateinischen Mönchshandschriften eingeflossene „megin“ mit der Bedeutung „groß“ oder „mächtig“ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit hier auszuschließen. Näher liegt das althochdeutsche „megina“, wohl eine Verkürzung von „megedinne“ und „megedken“, das „Mädchen“ oder die „Jungfrau“ der späteren deutschen Hochsprache. Zu jener Zeit aber wird in Personennamen vielfach „megin“ anstelle von „meyn“ oder „mein“ eingesetzt.[1] Eine bisher unerklärliche singuläre Modifikation des Namens, während das grobe „…berken“ für „…berg(en)“ - jetzt anstelle vom gleichbedeutenden „…burg“ auftretend - als orthographischer Lapsus leicht erkennbar ist.

           Das so genannte „Registrum Erkenberti“, originaler Titel „Sequitur aliud Registrum Ecc(lesi)e Corbeiensis abb(at)is Erkenberti, das in einer Kopie des 12. Jahrhunderts[2] und in einer Abschrift des späten 15. Jahrhunderts[3] erhalten ist, gewährt bereits einen guten Einblick in die mittelalterliche Siedlungssituation unserer Region. In Meinberg befindet sich demnach jetzt ein Corveyer Herrenhof mit insgesamt 21 „mansen“ (Hofstellen) als Pertinenzien (Zubehörungen) an 16 verschiedenen Siedlungsplätzen:

 

Redditus de listincdorf (Leistrup)

in hunichusen (Hunighausen/Oberschönhagen)

in strucdorfe (Struchtrup)

in valohuson (Vahlhausen/Horn), 4 Mansen [4]

in borstincdorfe (Bosentorp, korr. Bardingdorf, wüst am Eickenberg), 2 Mansen

in nortvalehusen (Fahlhausen/Detmold), 1 Manse

in bunichusen (Brüntrup), 1 Manse

in hissuntorfe (Hestrup/Großenmarpe), 1 Manse

in billirbike (Billerbeck), 1 Manse

in meginberken (Meinberg), 1 Manse

in burchusen (Borkhausen/Blomberg), 1 Manse

in valehusen (Vahlhausen/Horn), 1 Manse

in smidissen (Schmedissen), 1 Manse

de horne (Horn)

de marpe (Marpe)

de walpotessen (Walbaum/Brüntrup)

de altenthorf (Oldendorf)

 

         Nach Aufzählung dieser Hofstätten mit Angabe der jeweiligen Abgabeverpflichtungen in drei Absätzen folgt die Anmerkung:     

Hii mansi om(ne)s p(er)tine(n)t ad curiam meginberken.

        „Diese Mansen sind sämtlich Pertinenzien der Kurie Meinberg“. Wie gewöhnlich übergangslos fährt der Schreiber fort mit den Leistungen, die der Kurie Meinberg obliegen:     

 

 Ad serviciu(m) camerarii IIII mald(ros) siligi(ni)s, I cervisia(m), II stipulos

 fabaru(m), I solidu(m) p(ro) piscibus. Abbati duo servicia.

 

Als Servitium (Abgabe, Steuer) zur Kämmerei vier Malter (röm. Hohlmaß, ca. 8,3 Liter) Winterweizen, eine (Tonne) Bier, zwei (Gebinde) Bohnen mit Stroh, einen Solidus (Münze im Wert eines Schillings) für Fische. Die Kämmereiservitie wird auch von den Höfen in Vahlhausen (Heesten?) erhoben. Zur Verfügung des Abtes sind von der Kurie Meinberg zwei Sonderservitien bereit zu stellen, womit den (Fest-) Bedürfnissen seiner Gäste und Ministerialen entsprochen werden konnte, wenn nicht der Besuch des Kaisers selbst angesagt war. Die Häufigkeit solcher Besuche dürfte angesichts der vorteilhaften Lage des Klosters am Weserübergang des Hellewegs beträchtlich gewesen sein und auf Meinberg, ebenfalls am Helleweg gelegen,elleweg gelegen,H fiel – gemäß dem Registrum Erkenberti - die belastende Verpflichtung 10 fette Schweine und 2 Magerschweine, 4 Ferkel, 4 Gänse, 20 Hühner, 60 Stück Käse und 200 Eier zu liefern, dazu Fische oder Geld (solidos, Schillinge) für Fische, 10 Malter Weizen, 4 Malter Winterweizen und 2 Malter für Almosen, 60 Eimer (Tonnen) Bier oder 60 Scheffel Maltose (modios bracii, Gerste für maltum = Malz), 2 Eimer (Krüge) Honig für Met, 60 picarios (Trinkgefäße, Becher) und 200 Trinkschalen (Schüsseln). Sah sich ein Herrenhof auch imstande, die Frischwaren und das Getreide nach Corvey zu schaffen, das beanspruchte Geschirr hingegen setzt sein Vorhandensein hier wie dort voraus und ist geeignet den Verdacht zu unterstreichen, dass ein solcher „Empfang“ auch in Meinberg selbst stattgefunden haben könnte. 

         Die Frage nach den beanspruchten Räumlichkeiten beantwortet sich vielleicht mit der Vorstellung, dass es auch Raum für die Einlagerung der Abgabeverpflichtungen von den 21 „ausgetanen“ Pertinenzien der Kurie gegeben haben muss. Neben der eigenen Produktion hatten insgesamt 289 Scheffel Hafer (modios avene), 6 Malter Hafer (maldros avene), 77 Bund ungedroschenen Hafer (stipulos avene, Hafer mit Stroh), 14 Bund ungedroschene Gerste (stipulos braccii), 188 Scheffel Gerste für Maltose (modios bracii), 16 Malter Weizen (maldros siliginis), 6 Schweine (porcos), die auch mit je I Schilling (solidus) abgelöst werden konnten, sowie 3 Krüge Honig (urnam mellis) und 7 Schafe (ovem) mit 7 Lämmern (cum agno), dazu die Vahlhauser Kämmereiservitie zumindest vorübergehend Platz zu finden und eine bereits damals vorhandene „Zehntscheune“ oder „Grangium“ ist keinesfalls auszuschließen. Mit der Zahlung von 16 Denar (1 Denar = 12 Solidos)  und 1 Schilling (solidos) und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass u. a. auch die Weizenlieferungen in Geldwert verrechnet wer-den mussten, da Weizenanbau zu jener Zeit in dieser Region infolge ungünstiger Boden- und Witterungsverhältnisse und des Fehlens dafür geeigneter Sorten praktisch bedeutungslos war, sah sich die Kurie auch mit Geldverkehr befasst, womit ihr eindeutig Verwaltungsaufgaben oblagen. Außerdem wird den Kurien allgemein eine respektable Rolle bei der Sachsen- und Slavenmission bescheinigt.

        Es besteht also kein Anlass, den Begriff „curia“ als identisch mit „Meierhof“ aufzufassen zumal keine Sinnverwandtschaft erkennbar ist. Sowohl der Ratsausschuss des römischen Senats als auch deren Tagungsstätte wurden einst als „Curie“ bezeichnet, von wo die Termini „curia Romana“ oder „curia sancta“ für die vatikanische Regierung und die „Curie“ als Beschluss fassendes Gremium in den päpstlichen Verwaltungsorganismus einzogen. Den Kurien stand ein „Curio“ oder Kurienkardinal vor und ein von ihm bestätigter Erlass galt als „lex curiatus“. Von hier aus gelangte der Begriff in die monastische Verwaltung und bezeichnete den Versammlungsort wie auch die Konventualen. Die mit dem Status „Kurie“ bedachten Institutionen besaßen sowohl eine legislative als auch u. U. exekutive Funktion. In diesem Rahmen repräsentierte ein „Kurie“ genannter landwirtschaftlicher Großbetrieb unter Aufsicht der Kurienkongregation die ökonomische Betriebsstruktur des Klosters und agierte zugleich als Bastion geistlicher Macht.     

           Erst nach Wegfall der ursprünglichen Funktion infolge des Niedergangs monastischen Einflusses und ihrer Rechtsordnung, die dem Kloster die Observanz weitgehend entzog, übernahm der Villicus als Verwalter einer Kurie oder ein vom Grundherrn neu eingesetzter „Erbpächter“ mit der althochdeutschen Bezeichnung „maiur“ (Bauer) den Hof (spätl. Maior domus). Als Vollspänner dem Grund- oder Lehnherrn mit 4 Pferden und Geräten dienstverpflichtet, führte sich die Deklaration „Meier“ mit der Klassifizierung „Meierhof“ ein, womit auch die Rolle der Landarbeiter als „Konversen“ des Klosters entfiel. Der Auslaufbegriff „Kurie“ lebte indessen, jetzt allgemein auf große Höfe bezogen noch kurzzeitig fort, eine Verschleißerscheinung, die bereits zu Zeiten Erkenberts von Corvey selbst in Dokumenten zu konstatieren ist, dann aber relativ schnell zugunsten des bis heute gültigen „Meierhofs“ verschwand. 

Das „Registrum Erkenberti Corbeiensis Abbatis“ wartet nicht nur mit trocken verbuchten Einkünften aus dem reichen Klosterbesitz auf, es finden sich auch Hinweise auf Verwaltungsinterna sowie Ämterbesetzungen und -verflechtungen. Aus dem relativ ansehnlichen Potential der Informationen tritt eine bemerkenswerte Buchung hervor die geeignet scheint, das Rad der experimentellen Rekonstruktionen zu bewegen, zumal sodann folgende erhebliche Quellendefizite über ca. 260 Jahre hin eine konkrete Aussage nicht zulassen. Indessen sind jedoch die Kenntnisse über siedlungsstrategische, wirtschaftliche und verwaltungstechnische Praktiken geeignet, den Versuch eines Brückenschlags zu rechtfertigen.

 In Verfolgung des Aufstiegs von Klosterministerialen in ihrer – gelegentlich auch angemaßten – Eigenschaft als Erblehnberechtigte und Verwalter von Einkünften der Kurien oder deren Pertinenzien findet sich die Spur von elf „Hörigen“, die ein gewisser Lenteko freiließ und von Abt Erkenbert von Corvey (um 1120) als „Ministeriale“ mit standesgemäßer, hier aber nicht näher bezeichneter Belehnung wieder eingesetzt wurden:

 

„Isti sunt homines, quos dimisit Lenteko et quos domnus abbas Erkenbertus ministeriales constituit: Hildebern, Rothbere, Heico, Waldric, Liebswit, Bernswit, Hildigunt, Egeswit, Hathewich, Bernswit, Wilburg.

  

Der hier, abweichend vom Original, nachdrücklich an den Schluss gesetzte Neuministeriale „Wilburg“ weckt nun notwendig unser besonderes Interesse. Wird sich doch Wilburg – oder Wilberg – später urkundlich in Meinburg = Meinberg bezeugt finden sowie noch vor Mitte des 15. Jahrhunderts (1440) im benachbarten Herrentrup/Reelkirchen. In Meinberg ist Wilberg erstmals um 1392 als Flur- oder Ortsbezeichnung mit einer Mühle und dem Hofeigner Hans (Hinke) Oldendorp fassbar, in Herrentrup dagegen als Familie mit offensichtlich ansehnlichem Grundbesitz.  

Wurde nun das Corveyische Meinberg, seine Kurie und die bekannten 21 Mansen vom Ministerialen Wilberg verwaltet oder aber wurde dieser – wahrscheinlicher – als „Aufsteiger“ in die Ministerialität mit einer Corveyer „Manse“, nämlich derjenigen in Meinberg – nicht etwa der Kurie! - belehnt? Kein schriftliches Zeugnis darüber hat sich bisher gefunden.

Dass Ministeriale (mittelalt. Dienstadel, Beamter) ihr Lehngut als vererbbares “Officium“ betrachteten, wurde zwar vom Lehnherrn, hier Erkenbert von Corvey, nicht normativ anerkannt, jedoch zumeist als Gewohnheitsrecht geduldet und darf wohl im Fall Wilberg vorausgesetzt werden. Außerdem stellt sich die Frage nach der Herkunft des Namens, während der Weg seiner Ansiedlung in Meinberg – wenn auch nur hypothetisch – bereits im Raum steht. 

 

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Dicht umgeben von Paderborner Streubesitz stellte die geographische Situation der oben genannten 21 Corveyer Siedlungen oder Hofstellen ein Bild scheinbarer territorialer Geschlossenheit dar, fast einer Exklave entsprechend, als die ersten lippischen Edelherren in die machtpolitischen Auseinandersetzungen im ostwestfälischen Raum, maßgeblich nördlich des Teutoburger Waldes eingriffen. Vom Erzbistum Köln latent protegiert, betrachteten sie sich augenscheinlich als legitime Erben des 1011 „ledig“ gewordenen Comitats des Sachsenherzogs „Ha(h)old“, dessen Besitztümer – mit Ausnahme des „Wethiga“ - sich jedoch einstweilen Bischof Meinwerk von Paderborn mit kaiserlichem Konsens bemächtigt hatte. Der Besitzanspruch des Hochstifts schien erdrückend. Bereits im ersten Viertel des 11. Jahrhunderts waren Güter in Österholz, Kohlstädt und Schlangen, Erbgut einer Nonne namens Oda, an das Episkopat Paderborn gefallen. Hinzu kam das Gut Brockhausen und ein weiteres Besitztum „zu 4 Pflügen“ in Schmedissen, Güter des Edlen Liuthard, das Eigentum von Liudric und Betilin in „hologankircan“ (Heiligenkirchen) mit den Ländereien eines „armen Mannes“ daselbst von „20 Äckern“. Im Jahr 1036 erwarb Bischof Meinwerk für das Kloster Busdorf an der Pader einen „curtes dominicales“ (Herrensitz), ebenfalls in „Heligenkerken“ mit zwei „Vorwerken“ in „(Horn-?) Oldendorp“ und „Bardincthorp“, (vielleicht „Borstingtorp“ oder „Bosentorpe“ am Eickenberg nördlich Horn, mit dessen Pflichtabgaben nach Aufhebung der Siedlung das Heiligenkirchener „Vorwerk“ Berentrup in Schönemark belastet wurde?[5]). Im Jahr 1031 hatte Meinwerk von Kaiser Konrad II. weitere Güter in „hornan“ (Horn) und „holthusen“ (Holzhausen/Extern-steine) im „wetiga“, dem Wethigau in der Grafschaft Widukinds erhalten. Zu den Erwerbungen Paderborns in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts gehörten ferner Güter in „villa aldanthorpe“ (Oldendorf) und „remikenhusen“ (Remmighausen), Besitzungen hart an der Interessensphäre des Weserklosters. Nach einer heute als fälschungsverdächtig geltenden Urkunde soll das Kloster Abdinghof in Paderborn 1093 endlich die fortan heftig umstrittenen „agysterstene“ (Externsteine) mit dazu gehörigen Ländereien von der sächsischen Edelfrau Ida, ihrer Tochter Witsuit und deren Ehemann Everhard von Veltheim erworben haben, was allerdings erst Bischof Heinrich II. mit einer versteckt im Inneren angebrachten Inschrift über dem Höhleneingang mit der Jahreszahl 1119 bestätigt - wenn nicht auch diese als Dokument untauglich und rätselhaft bliebe. Die Grenzen der Meinberger Corvey-Exklave überschritt dann Abdinghof, neben vereinzelten Streugütern z.B. in Wilbasen, 1118 mit dem Erwerb von 4 Hofstellen mit „manzipien“ in „bellethe“ (Belle) von Elico und seiner Frau Biva. Elico übergab später, im Jahr 1142, noch ein weiteres Gut in Belle an den Paderborner Konvent.

Mit „Bernhart de Lippe“, Vormund einer „ancilla dei“, einer Gottesdienerin oder Nonne namens Helmburg, werden dann 1123 die Edelinge vom Lippefluss erstmals aktenkundig, die ihre Interessen im sich verdichtenden Spannungsfeld der Kräfte selbst auf Reichsebene mit erstaunlicher Diplomatie verfolgten. Seit dem Wormser Konkordat von 1122 hatte der Investiturstreit einen vorläufigen Kompromiss gefunden, wonach deutsche Bischöfe vom König weltliche Hoheitsrechte erhalten konnten und vom Papst die geistlichen. Das Corveyische Meinberg geriet zwischen die rivalisierenden Fronten zu jener Zeit, so dass Abt Erkenbert durch administrative Straffung u. a. mittels Bestandsaufnahme des Klostervermögens als Grundlage für die Besteuerung (s. o. Registrum Erkenberti) seinen Hoheitsanspruch auch auf die „Curie“ Meinberg mit ihren Pertinenzien offenbar angesichts des drohenden Zugriffs der weltlichen Lipper zu erhärten suchte.       

Das 12. Jahrhundert unseres Kalenders dürfte wohl die große Zeit der Lippischen Edelherren gewesen sein, da sie sich sowohl im Ringen um weltliche wie auch kirchliche Macht der damaligen Territorialpolitik in der fränkisch- deutschen Monarchie an der Schwelle des Machtwechsels zwischen Saliern und Staufern einzuschalten wussten. Bernhard I. (1123 – 1158) und sein Bruder Hermann I. (1129 – 1167) bestimmten die Geschichte der Lippischen Herrschaft in der ersten Hälfte dieses Säkulums. Ohne Urkunde und damit Hypothese bleibt allerdings, dass sie bereits zu ihrer Zeit das zukünftige Amt Horn (Wetiga?) unter ihre Hoheit brachten, von dem das Haus Lippe noch im 18. Jahrhundert behauptete, dieser „freie Allodialbesitz“ sei ihnen „durch die Gewalt des Erzbischofs Wilhelm von Paderborn“ genommen und durch „die Acht des Kaisers zum Lehngut“ geworden.[6]  Folglich müssten bereits in dieser Phase der Entwicklung die Corveyer Benediktiner aus Meinberg verdrängt worden sein, vorbehaltlich des kirchlichen Kollationsrechts, um das noch bis zum Dreißigjährigen Krieg gestritten wurde, letztlich zum Vorteil der Lippischen Edelherren.

Höhere geistliche Würden erlangte dann Bernhard II. zu Lippe in der Zeit des Staufenkaisers Friedrichs I. „Barbarossa“. 1168 noch Domherr zu Hildesheim (!) und erfolgreicher Verteidiger des Schlosses Haldesleben im Dienst Heinrichs des Löwen von Braunschweig, erlebt man den Zisterzienser neben Vogt Widukind de Rethen als Mitbegründer des Klosters Marienfeld. Die Mönchskutte hinderte ihn nicht, Heilburg Gräfin von Are zu ehelichen, denn Verheiratung im Interesse „handfester“ machtpolitischer und wirtschaftlicher Standesaufwertung nach der „Heerschildordnung“ besaß Priorität. So setzte er auch gegen den Widerstand Paderborns schließlich den Bau der Falkenburg bei Berlebeck im „Osning“ (Teutoburger Wald, um 1190) durch um die strategisch wichtigen Gebirgsübergänge zu kontrollieren. Bis 1196 Mönch in Marienfeld, schloss er sich als Schwertbruder dem deutschen Ritterorden an, der mit besonders aktiver Beteiligung der Zisterzienser den europäischen Ostseeraum christianisierte und kolonisierte und zahlreiche befestigte Städte anlegte. Bernhard zog mit diesen nach Livland (Lettland und a. Baltische Staaten), 1210 findet man ihn dort als Abt zu Dünamünde, 1218 als Bischof von Semgallen. Die Herrschaft in Lippe, das sich derweil bis hin zur Weser ausdehnte, hatte seit 1196 Hermann II. mit Ehefrau Oda Gräfin von Tecklenburg angetreten. Die Situation in Meinberg bleibt indessen unklar, doch der Zugriff Paderborns und der Lippischen Edelharren auf den Corveyer Besitz scheint auch hier bereits im Verlauf des 12. Jahrhunderts erfolgt zu sein. 

 

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[1] Vergl. Meinbert = Meginbert, Mein(b)old = Megin(b)old, Meinard = Megin(h)ard, Meinbere = Meginberi, Meinric = Meginric, Meinigo = Meginzo, sodann: Mayna = Megina = Meginne, usw.

[2] StA.Münster, Msc. I 132, pag. 131

[3] StA.Münster, Msc. I 134, pag. 278-284

[4] Es bleibt offen, ob etwa Heesten gemeint ist, das n. div. Quellen auch mit Vahlhausen in Verbindung gebracht wird. Die 4 Althöfe Vahlhausens entstanden erst Ende 15. / Anfg. 16. Jh. d. Teilung eines Urhofes „Husmann“.

[5] Siehe hierzu G. W. Wilberg, Fantasie und Fakten in diesem Band.

[6] StAD, L 101, CI, Nr. 11, Abdruck weiter unten in diesem Band.