„Curiam meginberken“
Mehr als zwei Menschalter – etwa 150
Jahre - haben den Zeitenlauf zwischen der ersten und zweiten schriftlichen
Dokumentation des corveyischen Meinberg mit turbulenten politischen Ereignissen
im Ringen um päpstlichen Machtanspruch und königlicher Reichsgewalt geprägt.
Dreihundert Jahre nach seiner Gründung, im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts,
sieht sich das Kloster an der Weser bei schwindendem Einfluss im
wirtschaftlichen Niedergang, obwohl es sich mit den päpstlich-gregorianischen
Clunyazensern der so genannten Hirsauer
Reform angeschlossen und damit die Einschränkung weltlicher Gewalt im
Investiturstreit unterstützt hatte. Rund drei Jahrzehnte wiederum waren vergangen,
da Kaiser Heinrich IV. sich genötigt sah, die päpstliche Oberherrschaft
anzuerkennen und das Treffen der Kontrahenten in Canossa 1077 schien
welthistorische Bedeutung zu erlangen. Allerdings wird diese These von
Historikern neuerlich – nicht zu Unrecht – in Frage gestellt. Bereits im Jahr
1080 wiederholt Papst Gregor den Bannspruch über Heinrich, der jedoch sogleich
mit einer Armee nach Rom zieht und Gregor in der Engelsburg festsetzt, während
er sich vom Gegenpapst Clemens III. zum Kaiser krönen lässt. Auf dem Höhepunkt
seiner Macht räumt er die Stadt vor den plündernd nachrückenden Normannen.
Sein Sohn und Nachfolger, Heinrich V.
(1106 – 1115) beansprucht – wie sein Vater – das Investiturrecht, zieht aber
nicht nur nach Italien, sondern unterwirft im Norden das revoltierende Herzogtum
Sachsen, womit auch Corvey wieder in Königsnähe rückt. Mit seiner strategisch
günstigen Lage tritt das Kloster in die Interessensphäre seiner Ostpolitik und
kann nicht zuletzt sowohl hinsichtlich seiner Erwerbungen als auch fälschlich
zugeschriebener Besitzungen vor allem im slawischen Raum nun eine zentrale
Rolle übernehmen. Nach dem Ableben von Abt Markwart im Jahr 1107 eilt Heinrich
sogleich nach Corvey, umgeht unter Berufung auf sein Investiturrecht die freie
Abtwahl des Konvents und inthronisiert den Kandidaten seiner Wahl Erkenbert vom
Kloster St. Peter zu Aldenberg bei Merseburg. Der streitbare Prälat beteiligt
sich um 1115 am erneuten Sachsenfeldzug des Kaisers, wird gefangen genommen und
gegen 200 Mark freigekauft.
Als Reichsfürst und neuer Abt von
Corvey, in der Region seit seiner Paderborner Zeit nicht unbekannt, vermeidet
Erkenbert auch als Parteigänger des letzten fränkischen Saliers auf dem Thron
des geplagten Reiches klug eine grundlegende Reform und damit die Abspaltung
von der Hirsauer Kongregation. Reichsunmittelbarkeit und päpstliche Exemtion
hatten bisher den Reichtum des Klosters gefördert und erklären den einstigen
Einfluss auf die Entwicklung im Oberweserraum trotz kriegerischer Unruhen und
fortdauernder Machtkämpfe in der deutsch-fränkischen Monarchie. Nun aber bemüht
er sich intensiv um eine Sanierung der desolaten wirtschaftlichen Verhältnisse.
Um so mehr, da er sich am Teutoburger Wald, dem damaligen Osning, den
konkurrierenden Metropoliten Paderborns gegenüber sieht, mit dem rühmlichen
Vorteil, dass sich hier bereits 799 Kaiser Karl und Papst Leo III. die Hände
gereicht hatten und Beschlüsse zur neuen Herrschaftsordnung gefasst wurden.
Aber letztlich war die ehemalige
sächsische (Glaubens- und Rechtsmetropole) doch nur kurzzeitig Festtagsresidenz
der ersten Salierkönige Heinrich II. und Konrad II. geblieben, so dass sich „corbeia
nova“ zwar solcher historischer Denkwürdigkeiten nicht rühmen kann, aber
über Kaiserbesuche wissen auch seine Klosterannalen durchgehend zu berichten.
Zusätzliche Sorgen bereiten dem Reichsabt jedoch die expandierenden Edelherren
zur Lippe, die damit beginnen, den berüchtigten „Wald“ in Richtung Weser zu
überschreiten und sich zum Überfluss den reformatorischen Zisterziensern zu
verschreiben. Noch Jahrhunderte später werden sie das künftige Amt Horn als
Allodialbesitz einklagen.
Erkenbert - Jerusalemfahrer 10 Jahre
nach Eroberung der Heilligen Stadt durch die Kreuzritter 1099 – wird nun die
bestehenden Fundationen der Abtei nicht ungenutzt lassen und ordnet die
Erstellung eines Registers aller Klostergüter mit deren Abgaben an, in dem uns „Meinburg“
wieder begegnet. Diesmal jedoch in der orthographisch entstellten Form „meginberken“,
eine begriffliche Verfremdung zudem, denn das vom Griechischen in die
lateinischen Mönchshandschriften eingeflossene „megin“ mit der Bedeutung „groß“
oder „mächtig“ ist mit hoher Wahrscheinlichkeit hier auszuschließen. Näher
liegt das althochdeutsche „megina“, wohl eine Verkürzung von „megedinne“
und „megedken“, das „Mädchen“ oder die „Jungfrau“ der späteren deutschen
Hochsprache. Zu jener Zeit aber wird in Personennamen vielfach „megin“
anstelle von „meyn“ oder „mein“ eingesetzt.[1]
Eine bisher unerklärliche singuläre Modifikation des Namens, während das grobe
„…berken“ für „…berg(en)“ - jetzt anstelle vom gleichbedeutenden „…burg“
auftretend - als orthographischer Lapsus leicht erkennbar ist.
Das so genannte „Registrum
Erkenberti“, originaler Titel „Sequitur aliud Registrum Ecc(lesi)e
Corbeiensis abb(at)is Erkenberti, das in einer Kopie des 12.
Jahrhunderts[2] und in einer
Abschrift des späten 15. Jahrhunderts[3]
erhalten ist, gewährt bereits einen guten Einblick in die mittelalterliche
Siedlungssituation unserer Region. In Meinberg befindet sich demnach jetzt ein
Corveyer Herrenhof mit insgesamt 21 „mansen“ (Hofstellen) als
Pertinenzien (Zubehörungen) an 16 verschiedenen Siedlungsplätzen:
Redditus de listincdorf
(Leistrup)
in hunichusen
(Hunighausen/Oberschönhagen)
in strucdorfe
(Struchtrup)
in valohuson (Vahlhausen/Horn),
4 Mansen [4]
in borstincdorfe
(Bosentorp, korr. Bardingdorf, wüst am Eickenberg), 2 Mansen
in nortvalehusen
(Fahlhausen/Detmold), 1 Manse
in bunichusen
(Brüntrup), 1 Manse
in hissuntorfe
(Hestrup/Großenmarpe), 1 Manse
in billirbike (Billerbeck), 1 Manse
in meginberken (Meinberg),
1 Manse
in burchusen
(Borkhausen/Blomberg), 1 Manse
in valehusen
(Vahlhausen/Horn), 1 Manse
in smidissen
(Schmedissen), 1 Manse
de horne (Horn)
de marpe (Marpe)
de walpotessen
(Walbaum/Brüntrup)
de altenthorf
(Oldendorf)
Nach Aufzählung dieser Hofstätten mit
Angabe der jeweiligen Abgabeverpflichtungen in drei Absätzen folgt die
Anmerkung:
Hii mansi om(ne)s p(er)tine(n)t
ad curiam meginberken.
„Diese Mansen sind sämtlich
Pertinenzien der Kurie Meinberg“. Wie gewöhnlich übergangslos fährt der
Schreiber fort mit den Leistungen, die der Kurie Meinberg obliegen:
Ad serviciu(m) camerarii IIII mald(ros)
siligi(ni)s, I cervisia(m), II stipulos
fabaru(m), I solidu(m) p(ro) piscibus. Abbati duo servicia.
Als
Servitium (Abgabe, Steuer) zur Kämmerei vier Malter (röm. Hohlmaß, ca. 8,3
Liter) Winterweizen, eine (Tonne) Bier, zwei (Gebinde) Bohnen mit Stroh, einen
Solidus (Münze im Wert eines Schillings) für Fische. Die Kämmereiservitie wird
auch von den Höfen in Vahlhausen (Heesten?) erhoben. Zur Verfügung des Abtes
sind von der Kurie Meinberg zwei Sonderservitien bereit zu stellen, womit den
(Fest-) Bedürfnissen seiner Gäste und Ministerialen entsprochen werden konnte,
wenn nicht der Besuch des Kaisers selbst angesagt war. Die Häufigkeit solcher
Besuche dürfte angesichts der vorteilhaften Lage des Klosters am Weserübergang
des Hellewegs beträchtlich gewesen sein und auf Meinberg, ebenfalls am Helleweg
gelegen, fiel –
gemäß dem Registrum Erkenberti - die belastende Verpflichtung 10 fette Schweine
und 2 Magerschweine, 4 Ferkel, 4 Gänse, 20 Hühner, 60 Stück Käse und 200 Eier
zu liefern, dazu Fische oder Geld (solidos, Schillinge) für Fische, 10
Malter Weizen, 4 Malter Winterweizen und 2 Malter für Almosen, 60 Eimer
(Tonnen) Bier oder 60 Scheffel Maltose (modios bracii, Gerste für
maltum = Malz), 2 Eimer (Krüge) Honig für Met, 60 picarios
(Trinkgefäße, Becher) und 200 Trinkschalen (Schüsseln). Sah sich ein Herrenhof
auch imstande, die Frischwaren und das Getreide nach Corvey zu schaffen, das
beanspruchte Geschirr hingegen setzt sein Vorhandensein hier wie dort voraus
und ist geeignet den Verdacht zu unterstreichen, dass ein solcher „Empfang“
auch in Meinberg selbst stattgefunden haben könnte.
Die Frage nach den beanspruchten
Räumlichkeiten beantwortet sich vielleicht mit der Vorstellung, dass es auch
Raum für die Einlagerung der Abgabeverpflichtungen von den 21 „ausgetanen“
Pertinenzien der Kurie gegeben haben muss. Neben der eigenen Produktion hatten
insgesamt 289 Scheffel Hafer (modios avene), 6 Malter Hafer (maldros
avene), 77 Bund ungedroschenen Hafer (stipulos avene, Hafer mit
Stroh), 14 Bund ungedroschene Gerste (stipulos braccii), 188 Scheffel
Gerste für Maltose (modios bracii), 16 Malter Weizen (maldros
siliginis), 6 Schweine (porcos), die auch mit je I Schilling (solidus)
abgelöst werden konnten, sowie 3 Krüge Honig (urnam mellis) und 7 Schafe
(ovem) mit 7 Lämmern (cum agno), dazu die Vahlhauser
Kämmereiservitie zumindest vorübergehend Platz zu finden und eine bereits
damals vorhandene „Zehntscheune“ oder „Grangium“ ist keinesfalls
auszuschließen. Mit der Zahlung von 16 Denar (1 Denar = 12 Solidos) und 1 Schilling (solidos) und der
hohen Wahrscheinlichkeit, dass u. a. auch die Weizenlieferungen in Geldwert
verrechnet wer-den mussten, da Weizenanbau zu jener Zeit in dieser Region
infolge ungünstiger Boden- und Witterungsverhältnisse und des Fehlens dafür
geeigneter Sorten praktisch bedeutungslos war, sah sich die Kurie auch mit
Geldverkehr befasst, womit ihr eindeutig Verwaltungsaufgaben oblagen. Außerdem
wird den Kurien allgemein eine respektable Rolle bei der Sachsen- und
Slavenmission bescheinigt.
Es besteht also kein Anlass, den
Begriff „curia“ als identisch mit „Meierhof“ aufzufassen zumal keine
Sinnverwandtschaft erkennbar ist. Sowohl der Ratsausschuss des römischen Senats
als auch deren Tagungsstätte wurden einst als „Curie“ bezeichnet, von wo die
Termini „curia Romana“ oder „curia sancta“ für die vatikanische
Regierung und die „Curie“ als Beschluss fassendes Gremium in den
päpstlichen Verwaltungsorganismus einzogen. Den Kurien stand ein „Curio“
oder Kurienkardinal vor und ein von ihm bestätigter Erlass galt als „lex
curiatus“. Von hier aus gelangte der Begriff in die monastische Verwaltung
und bezeichnete den Versammlungsort wie auch die Konventualen. Die mit dem
Status „Kurie“ bedachten Institutionen besaßen sowohl eine legislative als auch
u. U. exekutive Funktion. In diesem Rahmen repräsentierte ein „Kurie“ genannter
landwirtschaftlicher Großbetrieb unter Aufsicht der Kurienkongregation die
ökonomische Betriebsstruktur des Klosters und agierte zugleich als Bastion
geistlicher Macht.
Erst nach Wegfall der
ursprünglichen Funktion infolge des Niedergangs monastischen Einflusses und
ihrer Rechtsordnung, die dem Kloster die Observanz weitgehend entzog, übernahm
der Villicus als Verwalter einer Kurie oder ein vom Grundherrn neu eingesetzter
„Erbpächter“ mit der althochdeutschen Bezeichnung „maiur“ (Bauer) den
Hof (spätl. Maior domus). Als Vollspänner dem Grund- oder Lehnherrn mit
4 Pferden und Geräten dienstverpflichtet, führte sich die Deklaration „Meier“
mit der Klassifizierung „Meierhof“ ein, womit auch die Rolle der Landarbeiter
als „Konversen“ des Klosters entfiel. Der Auslaufbegriff „Kurie“ lebte
indessen, jetzt allgemein auf große Höfe bezogen noch kurzzeitig fort, eine
Verschleißerscheinung, die bereits zu Zeiten Erkenberts von Corvey selbst in
Dokumenten zu konstatieren ist, dann aber relativ schnell zugunsten des bis
heute gültigen „Meierhofs“ verschwand.
Das „Registrum Erkenberti Corbeiensis Abbatis“
wartet nicht nur mit trocken verbuchten Einkünften aus dem reichen
Klosterbesitz auf, es finden sich auch Hinweise auf Verwaltungsinterna sowie
Ämterbesetzungen und -verflechtungen. Aus dem relativ ansehnlichen Potential
der Informationen tritt eine bemerkenswerte Buchung hervor die geeignet
scheint, das Rad der experimentellen Rekonstruktionen zu bewegen, zumal sodann
folgende erhebliche Quellendefizite über ca. 260 Jahre hin eine konkrete
Aussage nicht zulassen. Indessen sind jedoch die Kenntnisse über
siedlungsstrategische, wirtschaftliche und verwaltungstechnische Praktiken
geeignet, den Versuch eines Brückenschlags zu rechtfertigen.
In Verfolgung des
Aufstiegs von Klosterministerialen in ihrer – gelegentlich auch angemaßten –
Eigenschaft als Erblehnberechtigte und Verwalter von Einkünften der Kurien oder
deren Pertinenzien findet sich die Spur von elf „Hörigen“, die ein gewisser Lenteko
freiließ und von Abt Erkenbert von Corvey (um 1120) als „Ministeriale“ mit
standesgemäßer, hier aber nicht näher bezeichneter Belehnung wieder eingesetzt
wurden:
„Isti
sunt homines, quos dimisit Lenteko et quos domnus abbas Erkenbertus ministeriales
constituit: Hildebern, Rothbere, Heico, Waldric, Liebswit, Bernswit, Hildigunt,
Egeswit, Hathewich, Bernswit, Wilburg.“
Der hier, abweichend vom Original, nachdrücklich an den
Schluss gesetzte Neuministeriale „Wilburg“ weckt nun notwendig unser besonderes
Interesse. Wird sich doch Wilburg – oder Wilberg – später urkundlich in
Meinburg = Meinberg bezeugt finden sowie noch vor Mitte des 15. Jahrhunderts
(1440) im benachbarten Herrentrup/Reelkirchen. In Meinberg ist Wilberg erstmals
um 1392 als Flur- oder Ortsbezeichnung mit einer Mühle und dem Hofeigner Hans
(Hinke) Oldendorp fassbar, in Herrentrup dagegen als Familie mit offensichtlich
ansehnlichem Grundbesitz.
Wurde nun das Corveyische Meinberg, seine Kurie und die
bekannten 21 Mansen vom Ministerialen Wilberg verwaltet oder aber wurde dieser
– wahrscheinlicher – als „Aufsteiger“ in die Ministerialität mit einer Corveyer
„Manse“, nämlich derjenigen in Meinberg – nicht etwa der Kurie! - belehnt? Kein
schriftliches Zeugnis darüber hat sich bisher gefunden.
Dass Ministeriale (mittelalt. Dienstadel, Beamter) ihr
Lehngut als vererbbares “Officium“ betrachteten, wurde zwar vom Lehnherrn, hier
Erkenbert von Corvey, nicht normativ anerkannt, jedoch zumeist als
Gewohnheitsrecht geduldet und darf wohl im Fall Wilberg vorausgesetzt werden.
Außerdem stellt sich die Frage nach der Herkunft des Namens, während der Weg
seiner Ansiedlung in Meinberg – wenn auch nur hypothetisch – bereits im Raum
steht.
*
Dicht umgeben von Paderborner Streubesitz stellte die
geographische Situation der oben genannten 21 Corveyer Siedlungen oder
Hofstellen ein Bild scheinbarer territorialer Geschlossenheit dar, fast einer
Exklave entsprechend, als die ersten lippischen Edelherren in die
machtpolitischen Auseinandersetzungen im ostwestfälischen Raum, maßgeblich
nördlich des Teutoburger Waldes eingriffen. Vom Erzbistum Köln latent
protegiert, betrachteten sie sich augenscheinlich als legitime Erben des 1011 „ledig“
gewordenen Comitats des Sachsenherzogs „Ha(h)old“, dessen
Besitztümer – mit Ausnahme des „Wethiga“ - sich jedoch einstweilen
Bischof Meinwerk von Paderborn mit kaiserlichem Konsens bemächtigt hatte. Der
Besitzanspruch des Hochstifts schien erdrückend. Bereits im ersten Viertel des
11. Jahrhunderts waren Güter in Österholz, Kohlstädt und Schlangen, Erbgut
einer Nonne namens Oda, an das Episkopat Paderborn gefallen. Hinzu kam das Gut
Brockhausen und ein weiteres Besitztum „zu 4 Pflügen“ in Schmedissen,
Güter des Edlen Liuthard, das Eigentum von Liudric und Betilin in „hologankircan“
(Heiligenkirchen) mit den Ländereien eines „armen Mannes“ daselbst von „20
Äckern“. Im Jahr 1036 erwarb Bischof Meinwerk für das Kloster Busdorf an
der Pader einen „curtes dominicales“ (Herrensitz), ebenfalls in „Heligenkerken“
mit zwei „Vorwerken“ in „(Horn-?) Oldendorp“ und „Bardincthorp“,
(vielleicht „Borstingtorp“ oder „Bosentorpe“ am Eickenberg
nördlich Horn, mit dessen Pflichtabgaben nach Aufhebung der Siedlung das
Heiligenkirchener „Vorwerk“ Berentrup in Schönemark belastet wurde?[5]).
Im Jahr 1031 hatte Meinwerk von Kaiser Konrad II. weitere Güter in „hornan“
(Horn) und „holthusen“ (Holzhausen/Extern-steine) im „wetiga“,
dem Wethigau in der Grafschaft Widukinds erhalten. Zu den Erwerbungen
Paderborns in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts gehörten ferner Güter in „villa
aldanthorpe“ (Oldendorf) und „remikenhusen“ (Remmighausen),
Besitzungen hart an der Interessensphäre des Weserklosters. Nach einer heute
als fälschungsverdächtig geltenden Urkunde soll das Kloster Abdinghof in
Paderborn 1093 endlich die fortan heftig umstrittenen „agysterstene“
(Externsteine) mit dazu gehörigen Ländereien von der sächsischen Edelfrau Ida,
ihrer Tochter Witsuit und deren Ehemann Everhard von Veltheim erworben haben,
was allerdings erst Bischof Heinrich II. mit einer versteckt im Inneren
angebrachten Inschrift über dem Höhleneingang mit der Jahreszahl 1119 bestätigt
- wenn nicht auch diese als Dokument untauglich und rätselhaft bliebe. Die
Grenzen der Meinberger Corvey-Exklave überschritt dann Abdinghof, neben
vereinzelten Streugütern z.B. in Wilbasen, 1118 mit dem Erwerb von 4 Hofstellen
mit „manzipien“ in „bellethe“ (Belle) von Elico und seiner Frau
Biva. Elico übergab später, im Jahr 1142, noch ein weiteres Gut in Belle an den
Paderborner Konvent.
Mit „Bernhart de Lippe“, Vormund einer „ancilla
dei“, einer Gottesdienerin oder Nonne namens Helmburg, werden dann 1123 die
Edelinge vom Lippefluss erstmals aktenkundig, die ihre Interessen im sich
verdichtenden Spannungsfeld der Kräfte selbst auf Reichsebene mit erstaunlicher
Diplomatie verfolgten. Seit dem Wormser Konkordat von 1122 hatte der
Investiturstreit einen vorläufigen Kompromiss gefunden, wonach deutsche
Bischöfe vom König weltliche Hoheitsrechte erhalten konnten und vom Papst die
geistlichen. Das Corveyische Meinberg geriet zwischen die rivalisierenden
Fronten zu jener Zeit, so dass Abt Erkenbert durch administrative Straffung u. a.
mittels Bestandsaufnahme des Klostervermögens als Grundlage für die Besteuerung
(s. o. Registrum Erkenberti) seinen Hoheitsanspruch auch auf die „Curie“
Meinberg mit ihren Pertinenzien offenbar angesichts des drohenden Zugriffs der
weltlichen Lipper zu erhärten suchte.
Das 12. Jahrhundert unseres Kalenders dürfte wohl die große
Zeit der Lippischen Edelherren gewesen sein, da sie sich sowohl im Ringen um
weltliche wie auch kirchliche Macht der damaligen Territorialpolitik in der
fränkisch- deutschen Monarchie an der Schwelle des Machtwechsels zwischen
Saliern und Staufern einzuschalten wussten. Bernhard I. (1123 – 1158) und sein
Bruder Hermann I. (1129 – 1167) bestimmten die Geschichte der Lippischen Herrschaft
in der ersten Hälfte dieses Säkulums. Ohne Urkunde und damit Hypothese bleibt
allerdings, dass sie bereits zu ihrer Zeit das zukünftige Amt Horn (Wetiga?)
unter ihre Hoheit brachten, von dem das Haus Lippe noch im 18. Jahrhundert
behauptete, dieser „freie Allodialbesitz“ sei ihnen „durch die
Gewalt des Erzbischofs Wilhelm von Paderborn“ genommen und durch „die
Acht des Kaisers zum Lehngut“ geworden.[6] Folglich müssten bereits in dieser Phase der
Entwicklung die Corveyer Benediktiner aus Meinberg verdrängt worden sein,
vorbehaltlich des kirchlichen Kollationsrechts, um das noch bis zum
Dreißigjährigen Krieg gestritten wurde, letztlich zum Vorteil der Lippischen
Edelherren.
Höhere geistliche Würden erlangte dann Bernhard II. zu
Lippe in der Zeit des Staufenkaisers Friedrichs I. „Barbarossa“. 1168 noch
Domherr zu Hildesheim (!) und erfolgreicher Verteidiger des Schlosses
Haldesleben im Dienst Heinrichs des Löwen von Braunschweig, erlebt man den
Zisterzienser neben Vogt Widukind de Rethen als Mitbegründer des Klosters
Marienfeld. Die Mönchskutte hinderte ihn nicht, Heilburg Gräfin von Are zu
ehelichen, denn Verheiratung im Interesse „handfester“ machtpolitischer und
wirtschaftlicher Standesaufwertung nach der „Heerschildordnung“ besaß
Priorität. So setzte er auch gegen den Widerstand Paderborns schließlich den
Bau der Falkenburg bei Berlebeck im „Osning“ (Teutoburger Wald, um 1190) durch
um die strategisch wichtigen Gebirgsübergänge zu kontrollieren. Bis 1196 Mönch
in Marienfeld, schloss er sich als Schwertbruder dem deutschen Ritterorden an,
der mit besonders aktiver Beteiligung der Zisterzienser den europäischen
Ostseeraum christianisierte und kolonisierte und zahlreiche befestigte Städte
anlegte. Bernhard zog mit diesen nach Livland (Lettland und a. Baltische
Staaten), 1210 findet man ihn dort als Abt zu Dünamünde, 1218 als Bischof von
Semgallen. Die Herrschaft in Lippe, das sich derweil bis hin zur Weser
ausdehnte, hatte seit 1196 Hermann II. mit Ehefrau Oda Gräfin von Tecklenburg
angetreten. Die Situation in Meinberg bleibt indessen unklar, doch der Zugriff
Paderborns und der Lippischen Edelharren auf den Corveyer Besitz scheint auch
hier bereits im Verlauf des 12. Jahrhunderts erfolgt zu sein.
*
[1] Vergl. Meinbert = Meginbert, Mein(b)old = Megin(b)old, Meinard = Megin(h)ard, Meinbere = Meginberi, Meinric = Meginric, Meinigo = Meginzo, sodann: Mayna = Megina = Meginne, usw.
[2] StA.Münster,
Msc. I 132, pag. 131
[3] StA.Münster, Msc. I 134, pag. 278-284
[4] Es bleibt offen, ob etwa Heesten gemeint ist, das n. div. Quellen auch mit Vahlhausen in Verbindung gebracht wird. Die 4 Althöfe Vahlhausens entstanden erst Ende 15. / Anfg. 16. Jh. d. Teilung eines Urhofes „Husmann“.
[5] Siehe hierzu G. W. Wilberg, Fantasie und Fakten in diesem Band.
[6] StAD, L 101, CI, Nr. 11, Abdruck weiter unten in diesem Band.