DAS CORVEYISCHE MEINBERG

 

Der in seiner Intensität kaum vorstellbare politische und kulturelle Umsturz durch die Macht der römisch-fränkischen Staatskirche vollzog die Eingliederung auch der letzten "ger­manisch-heidnischen" Bastionen in den Einflussbereich der abendländisch-christlichen Kultur. Dabei konnte die Antonymie "christliche Zivilisation" und "heidnischer Barbarismus" als Ausdruck kultureller Überlegenheit nicht durchgehend überzeugen um als Rechtfertigungsstra­tegie problemlos zu funktionieren. Zu hart mussten direkte und indirekte Enteignungen oder die Erhebung des "Zehnten" von Eigentum und Ertrag als Anteil des neuen und einzigen Got­tes frei nach dem "Lex Saxonum" das eingeübte Rechtsempfinden der Sachsen getroffen ha­ben. Dazu verdammte das radikale Diktat der in Glaubensfragen in sich selbst uneinigen Kir­che alle Götter der ,,Heiden" zu Dämonen, zu bösen Geistern, Götzen und Hexen. Man ver­setzte sie in die Unterwelt, wo sie im Bann des Teufels und der Hölle angeblich ihr unheilvolles Wesen trieben

Die neue Zeitrechnung erfolgte nach der "Menschwerdung des Herrn Jesus Christus" und das Jahreskalendarium orientierte sich nach römischem Vorbild an einer Serie christlicher Gedenktage zu Ehren der Heiligen und die Wochentage folgten der biblischen Genesis ohne jedoch die traditionellen heidnischen Kultfeste endgültig verdrängen zu können. Sobald die Nachteile und das Versagen der verordneten neuen Glaubenssätze in Erscheinung traten oder die noch unausgebildeten gesetzlichen Kontrollorgane versagten, wandte man sich wieder den alten Göttern zu. Ob nun eklatan­te Glaubensgegensätze oder fanatische Machtbesessenheit, die blutigen Ausei­nandersetzungen um profane Interessen und religiösen Wahrheitsanspruch zwischen den neuen Machthabern und den traditionstreuen Sachsen nahmen über Jahrhunderte ihren Fortgang und schufen die Vorraussetzungen für eine brutale Territorial- und Wirtschaftspolitik mit ihren bekannten Folgen: Deportationen, Ausrottung ganzer Volksgruppen, verlustreiche Kreuzzüge, staatliche Machtkonzentrationen auf Kosten einer ungebildeten Mehrheit. Eindrucksvoll demonstrierten sowohl königliche als kirchliche Herren ihre Präsenz durch Klöster, Kirchen, Burgen und ge­waltige Sakralbauten. Das karolingische "Westwerk" des 822 begründeten Benediktinerklos­ters Corvey an der Weser ist bis heute greifbares Zeugnis jener Zeit.

Die ihm fortlaufend durch Gesetzeskraft zufallenden Güter erhoben das Kloster "Neu ­Corbie" schnell zur mächtigsten klerikalen Institution Nordwestdeutschlands, zumal es fast hundert Jahre konkurrenzlos blieb. Sorgfältig wurde über jede "Tradition" (Abtretung) von Grundeigentum und ihrer personellen Besetzung, den „Eigenbehörigen“, Buch geführt und die Ein­künfte anteilmäßig den kirchlichen Institutionen zum Unterhalt angewiesen. Die beständig zunehmende römisch-karolingische Staatsgewalt und ihre willkürliche Verfügung über sächsi­sche Edelinge, Freie, Halbfreie und Liten (Unfreie) durch das im Aufbau be­griffene unkontrollierbare Verwaltungswesen sowie die permanente Einforderung gesetzlicher Pflichten von Vasallen und Dienstmannen zwangen ehemals freie sächsische Grundbesitzer, Widerstand zu leisten oder sich in die Schutzhörigkeit der Kirche zu flüchten. Eine Falle, die ihnen durch Erlass der Kai­serlichen Immunitätsprivilegien für das Kloster Corvey in den Jahren 823 und 887 gestellt wurde. Der Eintritt in den Konvent und die Übereignung des Vermögens an das Kloster entzog sie sowohl dem fiskalischen Zugriff als auch dem Zwang zur Heerfolge, letztere angesichts der unablässigen blu­tigen Auseinandersetzungen im Land wohl eine der inakzeptabelsten Belastungen.

Abt Druthmar (1015 -1046) von Corvey ließ während seiner Amtszeit nach den Unterlagen der Ab­tei sämtliche bis dahin erfolgten Traditionen registrieren, wobei allerdings die Chronologie als nicht gesichert angesehen wird. Liegen heute auch diese originalen handschriftlichen Traditi­onsbücher nur fragmentarisch vor, so blieben die Aufzeichnungen aus zwei Perioden - zwischen ihnen fehlen 88 Jahre  - durch Abschriften des Mönches Johannes vom Kloster Falkenha­gen in Lippe erhalten. Der ältere Teil umfasst den Zeitraum von 822 bis 875, der jüngere den von 963 bis 1025. Sie wurden zusammengefasst im "Codex Traditionum Corbeiensium" und sind im NRW-Staatsarchiv Münster aufbewahrt. Eine frühe gedruckte Ausgabe (wahrschl. R. Wigand, Leipzig 1843) befindet sich in der Stiftsbibliothek des Klosters Melk an der Donau.

Ob nun infolge einer Gesetzesübertretung oder unter dem Zwang der Verhältnisse, allein nach christlichem Armutsgebot wird der Grundeigentümer Asulfus seinen Hof mit Wald und zehn mancipiis (Hörigen) in Falohus (Vahlhausen) wohl schwerlich dem 36 Jahre nach der Schlacht bei Detmold (783) von Mönchen aus Corbie (Somme/Frankreich) gegründeten Kloster an der Weser über­lassen haben. Asulfus muss zu den frühesten "Tradenten" gehört haben, denn nach komplizierten Re­cherchen erhärtet sich die An-nahme, dass es sich unter den relativ häufig genannten, aber unterschiedlich zu lokalisierenden gleichnami­gen Orten der Traditionen, um Vahlhausen bei Bad Meinberg han-deln muss. Die Namen der mancipiis, der Be­wirtschafter und "Eigenbehörigen" des Hofes, verraten zudem m. E. ihre thüringische Herkunft: Maynrad, Wilman, Foculf und Alvo.[1] Sie gelten als frankenfreundliche Einwanderer in das entvölkerte sächsische Krisengebiet. Ein stummer Verweis auf das Drama des Exodus der Sachsen unter Frankenkaiser Karl, genannt „der Große“, der verwüstend bis zur Elbe vordrang. (Ploetz).

Erst im jüngeren Teil der Corveyer Traditionen, der das letzte Drittel des 10. Jahrhunderts dokumentiert, findet sich die Erstbeurkundung vom heutigen Bad Meinberg, jedoch ohne nähere objektsichere Angaben. Nicht dass dem Kopisten Nachlässigkeit zu unterstellen wäre, mangelnde Sorgfalt ist dem Dokument nicht anzulasten. Johannes von Falkenhagen notiert um 1479 in seiner Abschrift auf Blatt 4, Zeile 43 und 44:

   

   Tra(didit) oua p(ro) s(e) e(t) p(ro) fr(atr)e suo b(er)nh(ar)do q(iud)q(iud) hab(uer)unt i(n)

                                                         meynb(ur)ghun.

(Ova übergab für sich und seinen Bruder Bernhardo alles, was sie in Meynburghun

                                                       besaßen)[2]

 

Durch Gegenüberstellung in Abschriften erhaltener Konventslisten wurde nun versucht, den möglichen Zeitpunkt der Übertragung Meinbergs an Corvey durch Bernhardo und Ova zu ermitteln um den frühesten dokumentarischen Nachweis der Ortschaft zu bestimmen. Zu berücksichtigen wären allerdings willkürliche chronologische Verschiebungen und kaum vermeidbaren Übertragungsfehler infolge wiederholten Abschreibens zu unterschiedlichen Zeiten. 

In der Festschrift Tausend Jahre Meinberg der Reihe Heimaland Lippe des Jahrgangs 1978 beruft sich Günter Nohl auf die von Friedrich Philippi in Abhandlungen über Corveyer Geschichtsschreibung, Münster 1906 publizierte Bruderliste, wonach ein Mönch Bernhario um das Jahr 978 in den Konvent eingetreten sei, der identisch sein müsse mit dem Meinberger Tradenten Bernhardo des Traditionsbuches. Philippis auffallend fehlerhafte, mit Weglassungen und Hinzufügungen versehene Abschrift einer Bru-derliste aus dem Jahr 1664, der wiederum eine erst im Jahr 1974 in Münster aufge-fundene Kopie des 16. Jahrhunderts zugrunde liegt, unterscheidet sich vor allem durch zusätzliche Namen (des Klosters Stablo?) von allen übrigen, vollständigeren und weit-gehend übereinstimmenden Dokumenten. Unter ihnen das Liber Vitae (StAD Münster, Akten B 1 c 3) oder P. A. Overhams Kopie in der Libri Variorum (Arch. Paderborn). Folglich bleibt die Philippische Bruderliste in den Neueditionen Karl August Eckhardts, der die Abschrift vom Anfang des 16. Jahrhunderts nicht kannte und in Studio Cor-beiensis (Aalen 1970) noch aus Martin Meyers Ältere Geschichte Corveys zitierte, sowie in Klaus Honselmanns Die alten Mönchslisten und Traditionen von Corvey (Paderborn 1982) unberücksichtigt. Auch die übrigen bekannten drei Überlieferungen lassen, sofern die Namen Bernhardo oder Bernhario nicht ohnehin fehlen, infolge divergierender Reihenfolge die einheitliche zeitliche Fixierung des Eintritts dieser Person in den Corveyer Konvent nicht zu. Angesichts der fraglos ebenso unsicheren Reihenfolge der Traditionsaufzeichnungen sowie der ungelösten Identitätsfrage des bernhardo der Tradition und des bernhario der Konventsliste ist die zeitliche Bestimmung des Konventseintritts und damit der älteste Nachweis Meinbergs für das Jahr 978 nicht vertretbar. Allein das Auftreten eines avo, der um das Jahr 978 als infans in Corvey starb und nach R. Wenskus (s.Anm.1) mit ova identisch sein könnte, rückt das Abbatum Liudolfs, des 12. Corveyer Abtes nach dem Klostergründer Adalhard und damit der Zeitraum von 965 bis 983 für die Verbuchung des Neuerwerbs in den Fokus einer näheren Zeitbestimmung und damit auch für das Eintreten Meinbergs in die Geschichte.    

Mit der Ersterwähnung Meinbergs ist der Informationswert dieser kurzen Eintragung im Corveyer Traditionsbuch jedoch bereits erschöpft. Was aber besaßen Bernhardo und Ova in „Meynburg“? Erfahrungsgemäß nennen die Traditionen neben der manse (Gehöft) mit besonderer Sorgfalt auch Anzahl und Namen der mancipiis, der Hörigen und Bewirtschafter des Hofes. Als „Schutzhörige“ hatten diese dem Stift auch namentlich bekannt zu sein, um u.a. jede Eigenmächtigkeit, etwa das „Entweichen“ oder die Behaup-tung des freien Standes, zu unterbinden. Sie wurden gleichsam als unerlässliches Zubehör gehandelt. Fehlen nun solche Angaben, so darf vorausgesetzt werden, dass weder manci-piis noch latiis vorhanden waren und das Areal als noch unbebaut anzunehmen ist, vielleicht mit Ausnahme einer kleinen, festungsartigen Kirche als Corveyischer „Vorpos-ten“. Angesichts der Quellenarmut sollte man sich zwar zu keinerlei Spekulationen ver-leiten lassen, sie nötigt allerdings auch zum Versuch einer Rekonstruktion der Verhält-nisse.

Die Bezeichnung meynburghun ist immerhin Nachweis einer bereits vorhandenen und namentlich bestimmten Niederlassung, obwohl wir keine manse oder villicatio kennen, wie etwa das benachbarte und bereits früher genannte Vahlhausen (falohus, ca. 825) mit seinen Bewohnern, es sei denn, man erinnert sich der missionierenden Bene-diktinermönche und ihres machtvollen Bollwerks Corvey an der Weser. „Meynburg“ aber ist in jener Zeit nur als Personenname fassbar, wahrscheinlich fränkischer oder alemannischer Herkunft, auch in den Varianten Meinbirg, Meinbirin, Meinbert, Meinfried oder, bereits „versächselt“, als Maynrad auftretend. Eine Dependance der Corveyer Mönche, vielleicht benannt nach einem Pionier der Christianisierung namens „Meynburg“, wäre also nicht auszuschließen.

Die Christenmission brachte zweifellos beachtlichen Bildungszugewinn und Impulse geistigen Lebens in die Region durch die mönchische „Kunst“, d. h. nicht allein durch die „bildende“ Kunst, sondern mehr noch durch die Kunst der Schrift (u.a. Geschichtsschreibung, Widukindi res gestae Saxoniae, Corvey), der Mathematik und Naturwissenschaften (De physica sive universo, R. Maurus, erste arabische Ziffern durch Gerbert) sowie der Musik (De musica et tonis, W. v. Hirsau), wogegen in der vorgefundenen, maßgeblich an Naturerfahrung orientierten Kultursphäre die Verbreitung der „befreienden“ Liebesbotschaft des neuen Glaubens nicht sogleich als absolute Wahrheit akzeptiert wurde, sondern weitgehend als Entfremdung und kulturelle Vergewaltigung empfunden werden musste. Man „eroberte mit dem Schwert die Leiber und beherrsche mit dem Kreuz die Seelen“ (Ratzinger). Nicht zu übersehen und nicht zu leugnen sind die hohen Blutopfer, mit denen die benediktinische Asketengemeinschaft ihre Heilsverkündung offenkundig ad absurdum führte. Die neuen Lehren und ihre Gesetze bereiteten den „heidnischen“ Sachsen unter dem Druck ihrer Gegner einen Kreuzweg mit unzähligen Leidensstationen, dem sie sich über Jahrhunderte nicht widerstandslos ergaben.

 Der zivilisatorische Import durch das Mönchtum hatte sich immerhin als effektive Kraft im Ringen um die Ausbreitung und Stabilisierung des karolingischen „Sacrum imperium Romanum“, dem vermeintlich „letzten blühenden Reich der Weltgeschichte“ erwiesen, dem man die germanischen Völker „deutscher Nation“ nur noch einzugliedern hatte. So sehen denn Titel der einschlägigen Literatur „Vor- und frühbenediktinisches Mönchtum an der Wiege Europas“ (F. Fritz, München 1980) oder die „Geburt der westlichen Zivilisation aus dem Geist des romanischen Mönchtums“ (H. Fischer, München 1969). Selbst Papst Benedikt XVI. versäumt nicht das Mönchtum zu würdigen, „das in den großen Erschütterungen der Geschichte der wesentliche Träger nicht nur der kulturellen Kontinuität, sondern vor allem der grundlegenden religiösen und sittlichen Werte, der letzten Orientierungen des Menschen geblieben ist und als vorpolitische und überpolitische Kraft zum Träger der immer wieder nötigen Wiedergeburten wurde.“[3]                

Die „großen Erschütterungen der Geschichte“ jener Zeit fanden auch nach dem Zusammenbruch des karolingischen Imperiums keinerlei Befriedung. Sachsenherzog Heinrich I., in Fritzlar 919 zum ersten deutschen König gekrönt, stützte sich nicht auf die Macht der Kirche. Er lehnte das so genannte „Priesterkönigtum“ ab und bemühte sich um die Einigung der deutschen Stämme. Die Bündelung der Kräfte zur Abwehr der verheerenden Ungarneinfälle aber verhinderten keineswegs die inneren Machtkämpfe zwischen geistlicher und weltlicher Oberhoheit in den unterschiedlichsten Regionen. Auch seine Nachfolger Otto II. und Otto III. zerrieben sich in Auseinandersetzungen mit dem Papsttum, der Niederwerfung slawischer Aufstände im Osten und der größten Gefahr, dem Vordringen der muslimischen Araber im Süden Italiens. Ihr Einfluss auf die missionierenden Kirchenvertreter an der „Nordfront“ in Sachsen hielt sich demnach zu-nächst in Grenzen und die Klostergrundherren walteten frei. Hier beunruhigte Uneinigkeit und Streit um Herrschaftsbereiche am Teutoburger Wald zwischen der monastischen Kongregation in Corvey und dem Episkopat zu Paderborn Adel und Bauern dieses Landstrichs. Somit hatte sich das Mönchtum angesichts des Mehrfrontenkriegs nicht nur durch Überzeugungsarbeit zu behaupten, sondern auch permanent gegen oftmals militanten Widerstand zu rüsten.

 

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Vorseite:

Traditiones Corbeienses B, Abschrift des Johannes von

Falkenhagen aus dem Jahr 1479. Zeilen 14 und 13 von

unten: Eintragung „Meynburghun“, desgleichen im

Ortsregister am linken Rand.

Foto: NRW-Staatsarchiv Münster.

 

Oben::

Stift Melk an der Donau, Bibliothek. Regal Mitte:

Codex Traditionum Corbeiensium. Foto: Verfasser

 

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[1] Vergl.: R. Wenskus, Sächsischer Stammesadel – Fränkischer Reichsadel, Göttingen 1976

[2] StAD Münster, Corvey Akten Nr. 1419 (Alt: Msc. VII, 5209)

[3] J.K.Ratzinger/Benedikt XVI, Werte in Zeiten des Umbruchs, Freiburg 2005