DAS CORVEYISCHE MEINBERG
Der in seiner Intensität kaum vorstellbare politische und
kulturelle Umsturz durch die Macht der römisch-fränkischen Staatskirche vollzog
die Eingliederung auch der letzten "germanisch-heidnischen"
Bastionen in den Einflussbereich der abendländisch-christlichen Kultur. Dabei
konnte die Antonymie "christliche Zivilisation" und "heidnischer
Barbarismus" als Ausdruck kultureller Überlegenheit nicht durchgehend
überzeugen um als Rechtfertigungsstrategie problemlos zu funktionieren. Zu
hart mussten direkte und indirekte Enteignungen oder die Erhebung des
"Zehnten" von Eigentum und Ertrag als Anteil des neuen und einzigen
Gottes frei nach dem "Lex Saxonum" das eingeübte Rechtsempfinden der
Sachsen getroffen haben. Dazu verdammte das radikale Diktat der in
Glaubensfragen in sich selbst uneinigen Kirche alle Götter der ,,Heiden"
zu Dämonen, zu bösen Geistern, Götzen und Hexen. Man versetzte sie in die
Unterwelt, wo sie im Bann des Teufels und der Hölle angeblich ihr unheilvolles
Wesen trieben
Die neue Zeitrechnung erfolgte nach der "Menschwerdung
des Herrn Jesus Christus" und das Jahreskalendarium orientierte sich
nach römischem Vorbild an einer Serie christlicher Gedenktage zu Ehren der
Heiligen und die Wochentage folgten der biblischen Genesis ohne jedoch die
traditionellen heidnischen Kultfeste endgültig verdrängen zu können. Sobald die
Nachteile und das Versagen der verordneten neuen Glaubenssätze in Erscheinung
traten oder die noch unausgebildeten gesetzlichen Kontrollorgane versagten,
wandte man sich wieder den alten Göttern zu. Ob nun eklatante
Glaubensgegensätze oder fanatische Machtbesessenheit, die blutigen Auseinandersetzungen
um profane Interessen und religiösen Wahrheitsanspruch zwischen den neuen Machthabern
und den traditionstreuen Sachsen nahmen über Jahrhunderte ihren Fortgang und
schufen die Vorraussetzungen für eine brutale Territorial- und Wirtschaftspolitik
mit ihren bekannten Folgen: Deportationen, Ausrottung ganzer Volksgruppen,
verlustreiche Kreuzzüge, staatliche Machtkonzentrationen auf Kosten einer
ungebildeten Mehrheit. Eindrucksvoll demonstrierten sowohl königliche als
kirchliche Herren ihre Präsenz durch Klöster, Kirchen, Burgen und gewaltige
Sakralbauten. Das karolingische "Westwerk" des 822 begründeten
Benediktinerklosters Corvey an der Weser ist bis heute greifbares Zeugnis jener
Zeit.
Die
ihm fortlaufend durch Gesetzeskraft zufallenden Güter erhoben das Kloster
"Neu Corbie" schnell zur mächtigsten klerikalen Institution Nordwestdeutschlands,
zumal es fast hundert Jahre konkurrenzlos blieb. Sorgfältig wurde über jede
"Tradition" (Abtretung) von Grundeigentum und ihrer personellen
Besetzung, den „Eigenbehörigen“, Buch geführt und die Einkünfte anteilmäßig
den kirchlichen Institutionen zum Unterhalt angewiesen. Die beständig
zunehmende römisch-karolingische Staatsgewalt und ihre willkürliche Verfügung
über sächsische Edelinge, Freie, Halbfreie und Liten (Unfreie) durch das im
Aufbau begriffene unkontrollierbare Verwaltungswesen sowie die permanente
Einforderung gesetzlicher Pflichten von Vasallen und Dienstmannen zwangen
ehemals freie sächsische Grundbesitzer, Widerstand zu leisten oder sich in die
Schutzhörigkeit der Kirche zu flüchten. Eine Falle, die ihnen durch Erlass der
Kaiserlichen Immunitätsprivilegien für das Kloster Corvey in den Jahren 823
und 887 gestellt wurde. Der Eintritt in den Konvent und die Übereignung des
Vermögens an das Kloster entzog sie sowohl dem fiskalischen Zugriff als auch
dem Zwang zur Heerfolge, letztere angesichts der unablässigen blutigen
Auseinandersetzungen im Land wohl eine der inakzeptabelsten Belastungen.
Abt
Druthmar (1015 -1046) von Corvey ließ während seiner Amtszeit nach den
Unterlagen der Abtei sämtliche bis dahin erfolgten Traditionen registrieren,
wobei allerdings die Chronologie als nicht gesichert angesehen wird. Liegen
heute auch diese originalen handschriftlichen Traditionsbücher nur
fragmentarisch vor, so blieben die Aufzeichnungen aus zwei Perioden - zwischen
ihnen fehlen 88 Jahre - durch
Abschriften des Mönches Johannes vom Kloster Falkenhagen in Lippe erhalten.
Der ältere Teil umfasst den Zeitraum von 822 bis 875, der jüngere den von 963
bis 1025. Sie wurden zusammengefasst im "Codex Traditionum
Corbeiensium" und sind im NRW-Staatsarchiv Münster aufbewahrt. Eine
frühe gedruckte Ausgabe (wahrschl. R. Wigand, Leipzig 1843) befindet sich in
der Stiftsbibliothek des Klosters Melk an der Donau.
Ob
nun infolge einer Gesetzesübertretung oder unter dem Zwang der Verhältnisse,
allein nach christlichem Armutsgebot wird der Grundeigentümer Asulfus seinen
Hof mit Wald und zehn mancipiis (Hörigen) in Falohus (Vahlhausen)
wohl schwerlich dem 36 Jahre nach der Schlacht bei Detmold (783) von
Mönchen aus Corbie (Somme/Frankreich) gegründeten Kloster an der Weser überlassen
haben. Asulfus muss zu den frühesten "Tradenten" gehört haben,
denn nach komplizierten Recherchen erhärtet sich die An-nahme, dass es sich
unter den relativ häufig genannten, aber unterschiedlich zu lokalisierenden
gleichnamigen Orten der Traditionen, um Vahlhausen bei Bad Meinberg han-deln
muss. Die Namen der mancipiis, der Bewirtschafter und
"Eigenbehörigen" des Hofes, verraten zudem m. E. ihre thüringische
Herkunft: Maynrad, Wilman, Foculf und Alvo.[1]
Sie gelten als frankenfreundliche Einwanderer in das entvölkerte
sächsische Krisengebiet. Ein stummer Verweis auf das Drama des Exodus
der Sachsen unter Frankenkaiser Karl, genannt „der Große“, der verwüstend
bis zur Elbe vordrang. (Ploetz).
Erst im jüngeren Teil der Corveyer Traditionen, der das
letzte Drittel des 10. Jahrhunderts dokumentiert, findet sich die
Erstbeurkundung vom heutigen Bad Meinberg, jedoch ohne nähere objektsichere
Angaben. Nicht dass dem Kopisten Nachlässigkeit zu unterstellen wäre, mangelnde
Sorgfalt ist dem Dokument nicht anzulasten. Johannes von Falkenhagen notiert um
1479 in seiner Abschrift auf Blatt 4, Zeile 43 und 44:
Tra(didit)
oua p(ro) s(e) e(t) p(ro) fr(atr)e suo
b(er)nh(ar)do q(iud)q(iud) hab(uer)unt i(n)
meynb(ur)ghun.
(Ova
übergab für sich und seinen Bruder Bernhardo alles, was sie in Meynburghun
besaßen)[2]
Durch Gegenüberstellung in Abschriften erhaltener
Konventslisten wurde nun versucht, den möglichen Zeitpunkt der Übertragung
Meinbergs an Corvey durch Bernhardo und Ova zu ermitteln um den frühesten
dokumentarischen Nachweis der Ortschaft zu bestimmen. Zu berücksichtigen wären
allerdings willkürliche chronologische Verschiebungen und kaum vermeidbaren
Übertragungsfehler infolge wiederholten Abschreibens zu unterschiedlichen
Zeiten.
In der Festschrift Tausend Jahre Meinberg
der Reihe Heimaland Lippe des Jahrgangs 1978 beruft sich Günter Nohl auf
die von Friedrich Philippi in Abhandlungen über Corveyer Geschichtsschreibung,
Münster 1906 publizierte Bruderliste, wonach ein Mönch Bernhario um das
Jahr 978 in den Konvent eingetreten sei, der identisch sein müsse mit dem
Meinberger Tradenten Bernhardo des Traditionsbuches. Philippis auffallend
fehlerhafte, mit Weglassungen und Hinzufügungen versehene Abschrift einer
Bru-derliste aus dem Jahr 1664, der wiederum eine erst im Jahr 1974 in Münster
aufge-fundene Kopie des 16. Jahrhunderts zugrunde liegt, unterscheidet sich vor
allem durch zusätzliche Namen (des Klosters Stablo?) von allen übrigen,
vollständigeren und weit-gehend übereinstimmenden Dokumenten. Unter ihnen das Liber
Vitae (StAD Münster, Akten B 1 c 3) oder P. A. Overhams Kopie in der Libri
Variorum (Arch. Paderborn). Folglich bleibt die Philippische Bruderliste in
den Neueditionen Karl August Eckhardts, der die Abschrift vom Anfang des 16.
Jahrhunderts nicht kannte und in Studio Cor-beiensis (Aalen 1970) noch
aus Martin Meyers Ältere Geschichte Corveys zitierte, sowie in Klaus
Honselmanns Die alten Mönchslisten und Traditionen von Corvey (Paderborn
1982) unberücksichtigt. Auch die übrigen bekannten drei Überlieferungen lassen,
sofern die Namen Bernhardo oder Bernhario nicht ohnehin fehlen,
infolge divergierender Reihenfolge die einheitliche zeitliche Fixierung des
Eintritts dieser Person in den Corveyer Konvent nicht zu. Angesichts der
fraglos ebenso unsicheren Reihenfolge der Traditionsaufzeichnungen sowie der
ungelösten Identitätsfrage des bernhardo der Tradition und des bernhario
der Konventsliste ist die zeitliche Bestimmung des Konventseintritts und damit
der älteste Nachweis Meinbergs für das Jahr 978 nicht vertretbar. Allein das
Auftreten eines avo, der um das Jahr 978 als infans in Corvey
starb und nach R. Wenskus (s.Anm.1) mit ova identisch sein könnte, rückt
das Abbatum Liudolfs, des 12. Corveyer Abtes nach dem Klostergründer Adalhard
und damit der Zeitraum von 965 bis 983 für die Verbuchung des Neuerwerbs in den
Fokus einer näheren Zeitbestimmung und damit auch für das Eintreten Meinbergs
in die Geschichte.
Mit der Ersterwähnung Meinbergs ist der Informationswert
dieser kurzen Eintragung im Corveyer Traditionsbuch jedoch bereits erschöpft.
Was aber besaßen Bernhardo und Ova in „Meynburg“? Erfahrungsgemäß nennen die
Traditionen neben der manse (Gehöft) mit besonderer Sorgfalt auch Anzahl
und Namen der mancipiis, der Hörigen und Bewirtschafter des Hofes. Als
„Schutzhörige“ hatten diese dem Stift auch namentlich bekannt zu sein, um u.a.
jede Eigenmächtigkeit, etwa das „Entweichen“ oder die Behaup-tung des freien
Standes, zu unterbinden. Sie wurden gleichsam als unerlässliches Zubehör gehandelt.
Fehlen nun solche Angaben, so darf vorausgesetzt werden, dass weder manci-piis
noch latiis vorhanden waren und das Areal als noch unbebaut anzunehmen
ist, vielleicht mit Ausnahme einer kleinen, festungsartigen Kirche als
Corveyischer „Vorpos-ten“. Angesichts der Quellenarmut sollte man sich zwar zu
keinerlei Spekulationen ver-leiten lassen, sie nötigt allerdings auch zum
Versuch einer Rekonstruktion der Verhält-nisse.
Die Bezeichnung meynburghun ist immerhin Nachweis
einer bereits vorhandenen und namentlich bestimmten Niederlassung, obwohl wir
keine manse oder villicatio kennen, wie etwa das benachbarte und
bereits früher genannte Vahlhausen (falohus, ca. 825) mit seinen
Bewohnern, es sei denn, man erinnert sich der missionierenden
Bene-diktinermönche und ihres machtvollen Bollwerks Corvey an der Weser.
„Meynburg“ aber ist in jener Zeit nur als Personenname fassbar, wahrscheinlich
fränkischer oder alemannischer Herkunft, auch in den Varianten Meinbirg,
Meinbirin, Meinbert, Meinfried oder, bereits „versächselt“, als Maynrad
auftretend. Eine Dependance der Corveyer Mönche, vielleicht benannt nach einem
Pionier der Christianisierung namens „Meynburg“, wäre also nicht
auszuschließen.
Die Christenmission brachte zweifellos beachtlichen
Bildungszugewinn und Impulse geistigen Lebens in die Region durch die
mönchische „Kunst“, d. h. nicht allein durch die „bildende“ Kunst, sondern mehr
noch durch die Kunst der Schrift (u.a. Geschichtsschreibung, Widukindi res
gestae Saxoniae, Corvey), der Mathematik und Naturwissenschaften (De
physica sive universo, R. Maurus, erste arabische Ziffern durch Gerbert)
sowie der Musik (De musica et tonis, W. v. Hirsau), wogegen in der vorgefundenen,
maßgeblich an Naturerfahrung orientierten Kultursphäre die Verbreitung der
„befreienden“ Liebesbotschaft des neuen Glaubens nicht sogleich als absolute
Wahrheit akzeptiert wurde, sondern weitgehend als Entfremdung und kulturelle
Vergewaltigung empfunden werden musste. Man „eroberte mit dem Schwert die
Leiber und beherrsche mit dem Kreuz die Seelen“ (Ratzinger). Nicht zu
übersehen und nicht zu leugnen sind die hohen Blutopfer, mit denen die
benediktinische Asketengemeinschaft ihre Heilsverkündung offenkundig ad
absurdum führte. Die neuen Lehren und ihre Gesetze bereiteten den „heidnischen“
Sachsen unter dem Druck ihrer Gegner einen Kreuzweg mit unzähligen
Leidensstationen, dem sie sich über Jahrhunderte nicht widerstandslos ergaben.
Der
zivilisatorische Import durch das Mönchtum hatte sich immerhin als effektive
Kraft im Ringen um die Ausbreitung und Stabilisierung des karolingischen „Sacrum
imperium Romanum“, dem vermeintlich „letzten blühenden Reich der Weltgeschichte“
erwiesen, dem man die germanischen Völker „deutscher Nation“ nur noch
einzugliedern hatte. So sehen denn Titel der einschlägigen Literatur „Vor-
und frühbenediktinisches Mönchtum an der Wiege Europas“ (F. Fritz,
München 1980) oder die „Geburt der westlichen Zivilisation aus dem
Geist des romanischen Mönchtums“ (H. Fischer, München 1969). Selbst Papst
Benedikt XVI. versäumt nicht das Mönchtum zu würdigen, „das in den großen
Erschütterungen der Geschichte der wesentliche Träger nicht nur der kulturellen
Kontinuität, sondern vor allem der grundlegenden religiösen und sittlichen
Werte, der letzten Orientierungen des Menschen geblieben ist und als
vorpolitische und überpolitische Kraft zum Träger der immer wieder nötigen Wiedergeburten
wurde.“[3]
Die „großen Erschütterungen der Geschichte“ jener Zeit
fanden auch nach dem Zusammenbruch des karolingischen Imperiums keinerlei
Befriedung. Sachsenherzog Heinrich I., in Fritzlar 919 zum ersten deutschen
König gekrönt, stützte sich nicht auf die Macht der Kirche. Er lehnte das so
genannte „Priesterkönigtum“ ab und bemühte sich um die Einigung der deutschen
Stämme. Die Bündelung der Kräfte zur Abwehr der verheerenden Ungarneinfälle
aber verhinderten keineswegs die inneren Machtkämpfe zwischen geistlicher und
weltlicher Oberhoheit in den unterschiedlichsten Regionen. Auch seine Nachfolger
Otto II. und Otto III. zerrieben sich in Auseinandersetzungen mit dem Papsttum,
der Niederwerfung slawischer Aufstände im Osten und der größten Gefahr, dem
Vordringen der muslimischen Araber im Süden Italiens. Ihr Einfluss auf die
missionierenden Kirchenvertreter an der „Nordfront“ in Sachsen hielt sich
demnach zu-nächst in Grenzen und die Klostergrundherren walteten frei. Hier
beunruhigte Uneinigkeit und Streit um Herrschaftsbereiche am Teutoburger Wald
zwischen der monastischen Kongregation in Corvey und dem Episkopat zu Paderborn
Adel und Bauern dieses Landstrichs. Somit hatte sich das Mönchtum angesichts
des Mehrfrontenkriegs nicht nur durch Überzeugungsarbeit zu behaupten, sondern
auch permanent gegen oftmals militanten Widerstand zu rüsten.
***
Vorseite:
Traditiones Corbeienses
B, Abschrift des Johannes von
Falkenhagen aus
dem Jahr 1479. Zeilen 14 und 13 von
unten: Eintragung
„Meynburghun“, desgleichen im
Ortsregister am
linken Rand.
Foto:
NRW-Staatsarchiv Münster.
Oben::
Stift Melk an der
Donau, Bibliothek. Regal Mitte:
Codex Traditionum
Corbeiensium. Foto: Verfasser
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